Tierhaltung in Mietwohnung

hallo,

laut meinem Mietvertrag ist Tierhaltung untersagt (ausdrücklich Hunde und
Katzen). Nun ist mir vor ca. 6 Monaten eine Katze zugelaufen. Ich wollte sie
nicht sofort ins Tierheim bringen, da ich dachte, der Besitzer wird sie ja
sicherlich vermissen und sich dann bei mir melden (habe Zettel ausgehängt) Den
Besitzer konnte ich auch ausfindig machen, habe allerdings den Verdacht, das er
die Katze ausgesetzt hat (Er faselte was, von Urlaub und das würde ihm jetzt
schwer passen)
Einer der Besitzerinnen meines Hauses wohnt gleich auf meiner Etage. Sie hat vor
ca. 4 Monaten auch mitbekommen, das mir die Katze zugelaufen ist und ich habe ihr
auch gesagt, das wir sie behalten wollen.
Kann mein Vermieter mir jetzt noch die Katzenhaltung verbieten? Die Katze ist
eine reine Wohnungskatze.
Vielen Dank für eure Tips und Ratschläge im vorraus:wink:)
Lieber Gruß Anne

Hi Anne,

wenn dir Tierhaltung untersagt ist und du ein Tier über diesen Zeitraum hast (und es nicht abgeben willst), dann brichts du die vertragl. Vereinbarungen. Ob das so schwerwiegend ist das dir dein Mietverhältniss fristlos gekündigt werden kann, weiss ich nicht. Es kann aber zu einer Kündigung wegen Vertragsbruch kommen.

Wieso redest du nicht mit dem Vermieter und ihr ändert den Vertrag? (Wenn du mit ihm gut auskommst)

Ob du nach einem Jahr auf sowas wie „Gewohnheitsrecht“ pochen kannst, weiss ich auch nicht. Ich denke eher nicht und jeder Mit-Mieter dem das Katzenvieh „stinkt“ kann dich wunderbar verpetzen…

Gruß
Helena

Hi!

Gewohnheitsrecht würde ja erst dann zählen, wenn der Vermieter von der Katze weiß und nichts sagt. Sofern dies nicht geschehen kann er es verbieten!

Gruß

Bernd

hallo Anne,

laut meinem Mietvertrag ist Tierhaltung untersagt
(ausdrücklich Hunde und
Katzen). Nun ist mir vor ca. 6 Monaten eine Katze zugelaufen.
Ich wollte sie
nicht sofort ins Tierheim bringen, da ich dachte, der Besitzer
wird sie ja
sicherlich vermissen und sich dann bei mir melden (habe Zettel
ausgehängt) Den
Besitzer konnte ich auch ausfindig machen, habe allerdings den
Verdacht, das er
die Katze ausgesetzt hat (Er faselte was, von Urlaub und das
würde ihm jetzt
schwer passen)
Einer der Besitzerinnen meines Hauses wohnt gleich auf meiner
Etage. Sie hat vor
ca. 4 Monaten auch mitbekommen, das mir die Katze zugelaufen
ist und ich habe ihr
auch gesagt, das wir sie behalten wollen.
Kann mein Vermieter mir jetzt noch die Katzenhaltung
verbieten? Die Katze ist
eine reine Wohnungskatze.
Vielen Dank für eure Tips und Ratschläge im vorraus:wink:)
Lieber Gruß Anne

Hier handelt es sich um eine vertragswidrige Tierhaltung. Der Vermieter hat Dir die Tierhaltung untersagt. Wenn Du gegen diese vertragliche Vereinbarung verstösst, muss der Vermieter die Entfernung der Katze verlangen. Kommst Du der Aufforderung nicht nach, muss er notfalls gerichtlich die Entfernung der Katze durchsetzen. Wegen Tierhaltung kann er Dir jedoch nicht kündigen.

Ein Recht, das Tier zu halten, erwirbst Du nicht durch die Aufnahme , egal wie lange, sondern möglicherweise nur, wenn der Vermieter nachträglich die Tierhaltung nicht beanstandet und diese duldet. Es kommt als darauf an, wann der Vermieter Kentnnis erlangt, dass Du eine Katze hast. Erfährt er es erst z.B. nach zwei Jahren, kann er die Entfernung verlangen. Gewohnheitsrecht setzt Zustimmung, zumindest aber Unterlassung einer Abwehr eines Vertragsverstosses voraus.

Gruss Günter

Mich überraschen die Meinungen hier, denn so wie ich weiß, darf man Kleintiere in der Wohnung halten, auch in dem Fall, wo es vertraglich ausgeschlossen ist und eine Katze zählt zu den Kleintieren. Eine Wohnungskatze stört niemanden, sofern sie nicht durchs Treppenhaus läuft.
Erkundige Dich auf jeden Fall mal beim Tierschutz!!!
lg
lochnessi (hat auch zwei süße Schnurrer…)

Hallo,

Tierschutz und Mietrecht sind unterschiedliche Dinge. Den Tierschutz geht es nichts an, was ein Vermieter mit seinem Mieter vereinbart. Katzen gehören nicht zur Kleintierhaltung. Das Problem der Tierhaltung in Mietwohnungen ist keine Frage des Tierschutzes sondern des Schutzes von Mietwohnungen. Zunehmend haben immer mehr Menschen Allergien, auch gegen Tierhaare. Es kommt hinzu, dass niemand zumutbar ist, der/die als Mieter einzieht, dass die gesamte Bude nach einem Haustier reicht, teilweise Teppichboden durch nicht stubenreine Tiere mit Urin einen üblem Geruch abgeben. Gerade in den Sommermonaten kommen solche Probleme dann auf.

Gruss Günter

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Hallo,

Einer der Besitzerinnen meines Hauses wohnt gleich auf meiner
Etage. Sie hat vor
ca. 4 Monaten auch mitbekommen, das mir die Katze zugelaufen
ist und ich habe ihr
auch gesagt, das wir sie behalten wollen.

irgendwie scheint dieser Satz von allen anderen überlesen worden zu sein. Wenn sie seit 4 Monaten davon weiß, nähert sie sich der Duldung der Haltung. Es muss aber nachweisbar sein, dass sie so lange davon weiß.

Kann mein Vermieter mir jetzt noch die Katzenhaltung
verbieten?

Schwierig, schwierig. Ich würde auf jeden Fall die Sache nochmal mit den Vermietern besprechen und auch vertraglich festhalten. Ob Recht oder Unrecht, es kann ohne schriftlichen Vertrag jedezeit zu Komplikationen kommen.

Hier ist eine Liste von Urteilen, zT auch zu diesem Thema. Beachte aber bitte, dass viele der Urteile von Amtsgerichten stammen uns somit eher lokale Bedeutung haben. Ein anderes AG kann wieder ganz anders entscheiden.

http://www.katzennothilfe.de/felidae/pinboard/urteil…

Gruss, Niels

stimmt…
… haben wir überlesen ;o)))

Ist aber nicht unbedingt wichtig, denn diese muss ja erstens nicht die Vermietrin sein und zweitens ist es ja was anderes ob man die vorübergehende Haltung einer „Fundsache“ duldet oder die dauerhafte Aufnahmen…

Bernd

Hi

Das Problem der Tierhaltung in Mietwohnungen ist keine Frage
des Tierschutzes sondern des Schutzes von Mietwohnungen.
Zunehmend haben immer mehr Menschen Allergien, auch gegen
Tierhaare.

das duerfte aber in einem normalen mietshaus kein problem darstellen, hoechstens in einer wg.

Es kommt hinzu, dass niemand zumutbar ist, der/die
als Mieter einzieht, dass die gesamte Bude nach einem Haustier
reicht, teilweise Teppichboden durch nicht stubenreine Tiere
mit Urin einen üblem Geruch abgeben.

naja, dann muss der mieter sehr unreinlich gewesen sein. zudem wechselt man normalerweise die teppiche bei neueinzug. ich faend es auch sonst ziemlich unhygienisch.
schlimmer ist eine raucherwohung oder schimmel.

vg jima

Da stimme ich Dir zu! Eine Raucherwohnung stinkt eklig. Wenn man selbst Nichtraucher ist, riecht man die Gerüche (die Geruchsempfindungen bei Rauchern sind ja erwiesenermaßen stark eingeschränkt)sehr stark. Dann gibt es die Wohnungen, die mangels eifrigem Säubern nach Essen und Fett und sonstwas stinken.
Und nun wieder zu den Tieren…ich habe zwei Katzen und meine Wohnung riecht völlig neutral. Das ist eine Sache der Hygiene. Bei den mir bekannten Katzenhaltern riecht man ebenfalls überhaupt nicht, daß eine Katze im Hause wohnt. Also bitte nicht immer sagen Katze=Gestank! Das entspricht nicht der Tatsache!
lg
lochnessi

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Hallo,
Tierschutz und Mietrecht sind unterschiedliche Dinge. Den
Tierschutz geht es nichts an, was ein Vermieter mit seinem
Mieter vereinbart.

Ist mir klar, daß es zwei unterschiedliche Dinge sind. Was ich damit sagen wollte, ist, daß sie sich in den Tierschutzforen erkundigen soll. Da sind Leute, die sich auch gegen Vermieter durchgesetzt haben und Katzen halten, obwohl es lt. Mietvertrag ausgeschlossen war. Von daher habe ich auch meine Infos, daß die Haltung EINER Katze (unter bestimmten Voraussetzungen, wie strikte Wohnungshaltung) nicht verboten werden kann.

Katzen gehören nicht zur Kleintierhaltung.

Also…ich habe andere Informationen. Siehe oben.

Das Problem der Tierhaltung in Mietwohnungen ist keine Frage
des Tierschutzes sondern des Schutzes von Mietwohnungen.

Tierhaltung gehört aber zur Persönlichkeitsentfaltung und eine angemessene und nicht störende Tierhaltung muß vom Vermieter geduldet werden.

Zunehmend haben immer mehr Menschen Allergien, auch gegen
Tierhaare.

Gegen Allergien läßt man sich desensibilisieren, ganz einfach.

Es kommt hinzu, dass niemand zumutbar ist, der/die
als Mieter einzieht, dass die gesamte Bude nach einem Haustier
reicht, teilweise Teppichboden durch nicht stubenreine Tiere
mit Urin einen üblem Geruch abgeben. Gerade in den
Sommermonaten kommen solche Probleme dann auf.

Für was ist denn die Kaution nütze? Kein Vermieter würde sich sowas gefallen lassen und doch wohl die gesamte Kaution bei einem solchen Schaden einbehalten. Somit stellt sich das Problem in der Praxis gar nicht. Im übrigen: reißt man nicht Teppiche beim Einzug raus und ersetzt sie durch neue, schon aus hygienischen Gründen? Wenn das vom Vermieter untersagt ist, unterzieht man den Teppich zumindest einer Generalreinigung.
Im übrigen, wer sagt denn überhaupt, daß die Wohnung eines Tierhalters zwangsläufig stinken muß? Da gibt es z.B. die Raucherwohnung, die stinkt, zwangsläufig IMMER.

Gruss Günter

lg
lochnessi

Vielen lieben Dank für zahlreichen Reaktionen:wink:)
Anscheinend gibt es auf das Problem keine einheitliche Lösung- was natürlich sehr
schade ist;((
Trotzdem habt ihr mir alle weitergeholfen- dafür vielen Dank!
Lieber Gruß, Anne

Bin mir nicht sicher ob mann einem raucher nachsagen kann er wuerde schlechter riechen und daher auch den gestank in der eigenen wohnung entsprechend nicht registrieren und gleichzeitig behaupten man lebe in einer wohnung mit zwei katzen und es rieche „neutral“

*einerderseideinigerzeitnichtmehrrauchtunddasbeurteilenkann*

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