Hallo,
Tierschutz und Mietrecht sind unterschiedliche Dinge. Den
Tierschutz geht es nichts an, was ein Vermieter mit seinem
Mieter vereinbart.
Ist mir klar, daß es zwei unterschiedliche Dinge sind. Was ich damit sagen wollte, ist, daß sie sich in den Tierschutzforen erkundigen soll. Da sind Leute, die sich auch gegen Vermieter durchgesetzt haben und Katzen halten, obwohl es lt. Mietvertrag ausgeschlossen war. Von daher habe ich auch meine Infos, daß die Haltung EINER Katze (unter bestimmten Voraussetzungen, wie strikte Wohnungshaltung) nicht verboten werden kann.
Katzen gehören nicht zur Kleintierhaltung.
Also…ich habe andere Informationen. Siehe oben.
Das Problem der Tierhaltung in Mietwohnungen ist keine Frage
des Tierschutzes sondern des Schutzes von Mietwohnungen.
Tierhaltung gehört aber zur Persönlichkeitsentfaltung und eine angemessene und nicht störende Tierhaltung muß vom Vermieter geduldet werden.
Zunehmend haben immer mehr Menschen Allergien, auch gegen
Tierhaare.
Gegen Allergien läßt man sich desensibilisieren, ganz einfach.
Es kommt hinzu, dass niemand zumutbar ist, der/die
als Mieter einzieht, dass die gesamte Bude nach einem Haustier
reicht, teilweise Teppichboden durch nicht stubenreine Tiere
mit Urin einen üblem Geruch abgeben. Gerade in den
Sommermonaten kommen solche Probleme dann auf.
Für was ist denn die Kaution nütze? Kein Vermieter würde sich sowas gefallen lassen und doch wohl die gesamte Kaution bei einem solchen Schaden einbehalten. Somit stellt sich das Problem in der Praxis gar nicht. Im übrigen: reißt man nicht Teppiche beim Einzug raus und ersetzt sie durch neue, schon aus hygienischen Gründen? Wenn das vom Vermieter untersagt ist, unterzieht man den Teppich zumindest einer Generalreinigung.
Im übrigen, wer sagt denn überhaupt, daß die Wohnung eines Tierhalters zwangsläufig stinken muß? Da gibt es z.B. die Raucherwohnung, die stinkt, zwangsläufig IMMER.
Gruss Günter
lg
lochnessi