Hallo Jürgen,
ich habe am WE eine Berichtigung der bereits erhaltenen NK
Abrechnung für 2002 erhalten.
Die Grundsteuer hat sich nun um 142,51 Eur von 70,64 Eur
(identisch mit 2001) auf 213,15 Eur erhöht.
Hier handelt es sich, der Höhe nach, wohl um einen Neubau, der erst 1999 bezogen werden konnte ???
Als Grund wurde angegeben, dass die Stadt Ende Oktober 2003
die Grundsteuerbescheide zugestellt hat und diese zum
Zeitpunkt der NK Erstellung noch nicht vorlagen.
Der Vermieter hat hier also die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten,
Ich habe daraufhin beim Steueramt der Stadt angerufen. Mir
wurde bestätigt, dass die Wohnungsbaugesellschaft eine
Nachberechnung erhalten hätte. Die Nachberechnung erstrecke
sich auf den Zeitraum 1999 bis heute!
Nun kommt es darauf an, warum die Grundsteuer erhöht wurde. Handelt es sich um einen Neubau, dessen Grundsteuer erst jetzt „korrekt festgestellt wurde“ ist für die Jahre 1999 - 2002 eine Nachberechnung zulässig. Für 1999 kannst Du Dich auf die derzeit geltende Verjährung berufen. Ob es sich im Betrag - hinsichltich des Ärgers - lohnt ist aber zu bezweifeln.
Handelt es sich um Änderungen am Grundstück/Gebäude, die Deine Mietwohnung nicht betreffen, ist zu klären, wie sich die bisherigen Umlagen zusammensetzen. Wurde jede Wohnung einzeln und dann in einem Sammelbeleg bewertet - dann muss jede Wohnung getrennt bewertet sein und es darf nur die jeweilige Differenz der Wohnung berücksichtigt werden - oder wenn gesamt veranlagt, dann wird gesamt natürlich umgelegt.
Oder ändert sich die Grundsteuer, weil einzelne Wohnungen nach einem Umbau neu bewertet werden musstem, dann sind die Kosten nur auf diese Wohnungen umzulegen.
Mir ist klar das in der NK von 2002 auch nur der
Abrechnungszeitraum von 12 Monaten abgerechnet werden darf,
d.h. hier muss korrigiert werden.
Die Differenz für 2002 kann natürlich getrennt berechnet werden, es bedarf hier keiner neuen Abrechnung.
Meine Frage ist nun, was ist
mit den Zeitraum vor 2002, also 1999 / 2000 / 2001. Wie lange
können hier nachträglich Forderungen gestellt werden für
Zahlungen auf die der Vermieter keinen direkten Einfluss hat?
Ich hoffe mir kann jemand sagen was nach dem Mietrecht OK ist
und was nicht.
Vor allem aber, die Grundsteeur muss vereinbart sein.
Gruss Günter