Durch den Umzug einer Freundin und meinen eigenen anstehenden Umzug nächstes Jahr hat sich folgende Frage ergeben:
Ist ein Vermieter berechtigt vor Schließung eines Mietvertrages die Gehaltsabrechnung (ggf. Arbeitslosengeld-/hilfebescheid) und/oder Bankauszüge (nur Kontostand?) seines zukünftigen Mieters zu verlangen – zwecks Prüfung, ob dieser die Miete zahlen kann (was ich vermieterseits durchaus verstehen könnte)?
Vielen Dank für alle Antworten!
Grüße
Kris