Was sind eigentlich Mängel?

Hallo an Alle,

Ich muss jetzt einen kleinen Roman schreiben, um das Verhältnis zu unserem Vermieter zu erklären.
Wir haben in der Vergangenheit einige Kämpfe mit Ihm gehabt, aber bisher alles ohne Rechtsstreit, und das soll von mir aus auch so bleiben.
Ein schönes Beispiel: Ich gehe im Sommer (unbekleidet, da so heiß) morgens ins Wohnzimmer und sehe durchs Fenster, dass an unserem Balkon die halbe Verlattung abmontiert und eine Leiter von Außen angelehnt ist. Den Schock kann man sich wohl vorstellen… Alles ohne uns zu informieren.
jetzt ärgern wir uns, dass wir nichts unternommen haben, denn er denkt, er könne sich alles erlauben. Ist ja schließlich „seine“ Wohnung.
Zu Anfang, vor fast 4 Jahren, wollte er ständig in die Wohnung…nur mal was nachmessen!! Dann haben wir mal irgendwann gesagt, dass es uns nicht passt, da ist er dann eben alleine rein gegangen: „Ich mußte mal dringend was…“. Spätestens da hätten wir ihn anzeigen können!
Dann haben wir erstmal das Schloß ausgetauscht.

Wir haben ab und zu ein Fenster aufgelassen, wenn wir die Wohnung verlassen haben…hat er uns mit „Abmahnung“ gedroht.

Nun war er letztens zur offiziellen Wohnungsbesichtigung da. Wollte sich vom Zustand der Wohnung ein Bild machen. Da wir sie ganz gut in Schuß halten, gibt es auch eigentlich nichts zu bemängeln.
„Gott-sei-Dank“ hat er dann doch was gefunden: Wir haben drei Fenster auf der Nordseite des Hauses. Die waren zugegebenermaßen nicht besonders sauber. Er wieß uns darauf hin, wir hätten die Außen-Fensterbank und die Innenseiten der Fenster und -rahmen zu putzen. Kein Problem…machen wir. Haben wir auch gemacht.
Da er uns durch seine cholerische Art sehr auf die Nerven geht, haben wir ihm nicht gestattet, nochmals (eine Woche später) die Wohnung zu besichtigen. Haben ihm aber versichert, dass wir die Stellen gereinigt haben.
Jetzt haben wir schriftlich (Einschreiben) eine Aufforderung erhalten „Beseitigung von Mängeln“: wir sollen ihm mit Frist von 4 Tagen einen Termin zur Besichtigung nennen, sonst würde er sich „gerichtlich“ Zugang zur Wohnung verschaffen.

Nun meine Fragen:

  1. Sind schmutzige Außen-Fensterbänke und Innenseiten von Fensterrahmen eigentlich „Mängel“ ?

2.Hat er hier wirklich die Möglichkeit sich „gerichtlich“ Zugang zur Wohnung verschaffen?

Vielen Dank im voraus!
schnuppa3

Der Vermiter ist ein Brüller
Hallo,

mir fällt gar nichts dazu ein ausser ein Brüller vor Lachen. Schmutzige Fenster sind in einem OP oder Lebensmitteleinrichtung ein Mangel, jedoch nie in einem Mietshaus. Ich gehe dabei davon aus, dass die Fenster die normale Verschmutzung durch Umwelteinflüsse [Staub, Regen] aufweisen. Verunreinigungen durch Farbe [Anstriche etc.] können ein Mangel sein, wenn damit die Gesamtansichtsfläche des Gebäudes gestört wird.

Günther kann bestimmt noch im Detail etwas dazu schreiben.

Lass Deinen Vermieterr zu Gericht gehen. Das Gesicht des Amtsrichter will ich gerne einmal sehen, ein verfassungmässiges Recht [Unverletzbarkeit der Wohnung] wegen schmutzigen Fenstern aufzuheben.

Christian

Hi,

dein Vermieter ist eine echte Lachnummer.
So wie ich es gelesen habe, hast du von ihm nichts Ernstes zu befürchten.
Im Übrigen schliesse ich mich meinem Vorredner an.
Gruss,

Hallo,

[…] Er wieß uns darauf
hin, wir hätten die Außen-Fensterbank und die Innenseiten der
Fenster und -rahmen zu putzen.

In der Regel zu Recht: in den meisten Mietverträgen ist eine Hausordnung enthalten, die auch Regelungen zum Putzen (Treppenhaus, Fenster etc.) enthält.

Jetzt haben wir schriftlich (Einschreiben) eine Aufforderung
erhalten „Beseitigung von Mängeln“: wir sollen ihm mit Frist
von 4 Tagen einen Termin zur Besichtigung nennen, sonst würde
er sich „gerichtlich“ Zugang zur Wohnung verschaffen.

  1. Sind schmutzige Außen-Fensterbänke und Innenseiten von
    Fensterrahmen eigentlich „Mängel“ ?

Grundsätzlich hat der Mieter die Verpflichtung, Beschädigungen an der Mietsache zu vermeiden. Wenn also Dreck (z.B. Taubenexkremente) nicht entfernt werden, könnte es sich hierbei tatsächlich um einen Mangel handeln. So wie Du das schilderst, ist das aber wohl eher nicht der Fall.

2.Hat er hier wirklich die Möglichkeit sich „gerichtlich“
Zugang zur Wohnung verschaffen?

Der deutschen Gerichtsbarkeit traue ich mittlerweile alles zu. Aber normalerweise würde kein Richter auf so einen Mist eingehen. Die Sauberkeit der Fensterbänke (im Vergleich zu den übrigen des Hauses) müsste von außen ersichtlich sein, somit ist eine Wohnungsbegehung nicht erforderlich; innen ist eine wie oben beschriebene „Beschädigung“ nicht möglich, so dass das ganze wohl ins Leere laufen wird.

Mein Tip: tretet dem nächsten Mieterverein oder etwas vergleichbarem bei und teilt Eurem Vermieter mit, dass er jedes weitere Ersuchen um Betreten der Wohnung direkt an den Mieterverein richtet. Wenn davon irgend etwas berechtigt sein sollte, wird es Euch der Mieterverein dann schon mitteilen, und ansonsten soll der Mensch die Füße aus Eurer Wohnung lassen …

Gruß
Jürgen

Hi Jürgen,

*hüstel* mein Vermieter hat mir definitiv gesagt das er dreckige Fensterrahmen" als Mangel ansieht, ebenso einen „nicht sauber geputzten Briefkasten“.

Ich möchte darauf hinweisen das meine Fensterrahmen keinen Taubenkot aufweisen, sondern den ganz normalen „Schmutz“ durch Staub, Regen, Sonnenlicht (wie auch der Briefkasten), den man nur mit sehr scharfen Reinigungsmitteln entfernen kann. (Und bei denen wird die Kunststoffoberfläche angegriffen!)

Das ist also kein Mängel??? *hoff*

Gruß
Helena

Hallo schnuppa3,

Mängel werden definiert als:
Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit.
Das hat aber eigentlich nur was im Verhältnis Mieter gegen Vermieter zu suchen,
nicht andersherum. Wie einer meiner Vorredner bereits schrieb habt ihr lediglich
die Pflichten die Mietsache nicht zu beschädigen o.ä.
Also, locker bleiben, euch kann eh fast nix passieren als Mieter, wenn ihr keinen
groben Unfug verzapft.
Sollte euer Vermieter Ärger machen, ganz gelassen mal beim
Verbraucherschutz/Mieterverein/Anwalt beraten lassen.

Gruß - Jaschiii

Also, locker bleiben, euch kann eh fast nix passieren als
Mieter, wenn ihr keinen
groben Unfug verzapft.
Gruß - Jaschiii

Hallo und Danke an alle!

Würdest Du denn auf diesen Brief überhaupt reagieren, oder sollen wir Ihn (unseren Vermieter) einfach auflaufen lassen???

gruß
schnuppa3

Hi,

:Nun meine Fragen:

  1. Sind schmutzige Außen-Fensterbänke und Innenseiten von
    Fensterrahmen eigentlich „Mängel“ ?

Nein,

2.Hat er hier wirklich die Möglichkeit sich „gerichtlich“
Zugang zur Wohnung verschaffen?

Kann er beantragen, aber zurückweisen. Wird er auch verlieren.

Im Übrigen hat der Vermieter ohne erkennbaren Anlass kein Recht zur Kontrolle einer Wohnung, insbesondere nicht mehrfach im Jahr.

Gruss Günter

Hi,

*hüstel* mein Vermieter hat mir definitiv gesagt das er
dreckige Fensterrahmen" als Mangel ansieht, ebenso einen
„nicht sauber geputzten Briefkasten“.

Wer den anderen ärgern will, wird immer etwas finden. Aber in diesem Fall haben gerichte was anderes zu tun als die Meinung Deines Vermieters anzuerkennen. Du solltest auf weitere Pöbeleien einfach nicht mehr reagieren.

Gruss Günter

1 „Gefällt mir“