Vermieter alleine im Haus OHNE Info

Hallo,

ganz kurz die Vorgeschichte:

Ich habe ein Haus gemietet, ziehe jetzt aus, bzw. wohne dort nicht mehr, bin also schon umgezogen. Das Haus steht fast leer, da ich nur noch renovieren muss.

Da es am WE sehr kalt wurde, hatte ich die Heizung (da ich ja nicht mehr dort wohne) noch nicht angemacht (Doppelhaushälfte, nebenan wohnen Leute), denn gerade der Vermieter betonte jahrelang wie perfekt das Haus doch isoliert sei (wir hatten mal nen Frostschaden in den Leitungen, das ist ca. 7 Jahre her).

Gestern war ich da und bemerkte das im Bad die Heizung voll aufgedreht ist und das Wasser in der Badewanne lief. Weder ich noch mein Mann waren im Bad und haben Wasser aufgedreht! Das kann also nur der Vermieter gewesen sein, der aber immer beteuerte das er nicht mal nen Schlüssel zum Haus habe. Wie kann also die heizung und das Wasser aufgedreht sein, wenn wir das nicht getan haben???

Zusätzlich muss ich sagen das wir diese unselige Sache, vor allem wegen unserer bauernschlauen Vermieter die glauben die Kaution gehöre sowieso ihnen, schon einem Rechtsanwalt übergaben der sich auch schon vor Wochen schriftlich bei den Vermietern meldete und darum bat das ALLES über ihn abgewickelt werden soll.

Sehe ich das nun falsch, oder hätte sich unser Vermieter nicht erstmal bei unserem Rechtsanwalt melden müssen, um uns zu sagen das er berechtigte Befürchtungen hat, das bei den Aussentemperaturen (damals bei dem Frostschaden waren es allerdings -15 Grad, nicht -5 wie jetzt) evtl. das Wasser in den Leitungen einfrieren kann und uns bittet im Haus vorbeizuschauen.

Kann der Vermieter selbstherrlich das Haus, ohne Info, betreten und auf unsere Kosten die Heizung völlig überdreht anwerfen (sie stand auf höchster Stufe) und das Wasser einfach unkontrolliert aufdrehen?

Wie sieht das rechtlich aus?
Was kann ich tun?

Ich habe den Anwalt beauftragt dies in einen Brief zu schreiben und daraufhinzuweisen das er sofort informiert werden soll, das weitere heimliche Besuche der Mietsache zu unterbleiben haben.

Gibt es noch mehr was ich tun kann?

Da das Haus zur Zeit wirklich schlimm aussieht (wie sind mittem im Tapeten abkratzen), kann es auch sein das ohne mein Wissen Bilder gemacht wurden um später, bei der Hausübergabe, diese „Schäden“ irgendwie auf die Kaution anzurechnen. Wie sieht das dann aus? Das Haus wird natürlich sauber und ordentlich übergeben, nur der Zustand im Moment ist einfach nicht sauber…können solche „Bilder“ irgendwie angebracht werden, selbst wenn man sich illegal Zutritt verschaffte???

Danke und Gruß
Helena

Hallo Helena,

selbstverständlich kann der Vermieter nicht „einfach so“ das Haus betreten, da dies als Hausfriedensbruch ausgelegt werden könnte (hierzu gibt es bereits mehrere Beiträge).

In diesem Fall wäre es aber meiner Ansicht nach durchaus möglich, dass der Vermieter mit der Begründung, die Rohre könnten einfrieren, die Wohnung ohne Euer Einverständnis betritt und das auch vor Gericht durchgeht. Es ist unterliegt Eurer Verantwortung, einen Wasserschaden zu vermeiden (dafür gibt es bei Heizungen auf den Termostaten diese Schneeflocke, die das Zeichen für den darstellt). Wenn der Vermieter glaubhaft machen kann, dass Gefahr im Verzug war und er Euch nicht erreichen konnte, könnte er damit durch kommen.

Aber das wichtigste ist doch: könnt Ihr nachweisen, dass er es war ? Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten zählen vor Gericht meistens nicht.

[…]wir hatten mal nen Frostschaden in den Leitungen, das ist ca. 7 Jahre her […]

[Bingo] Die Historie zeigt also, dass Frostschäden auftreten können. Damit wäre Eure Verpflichtung die Heizung anzustellen gegeben, und damit könnte auch ein berechtigtes Interesse des Vermieters begründet werden.

Gestern war ich da und bemerkte das im Bad die Heizung voll
aufgedreht ist und das Wasser in der Badewanne lief. Weder ich
noch mein Mann waren im Bad und haben Wasser aufgedreht! Das
kann also nur der Vermieter gewesen sein, der aber immer
beteuerte das er nicht mal nen Schlüssel zum Haus habe. Wie
kann also die heizung und das Wasser aufgedreht sein, wenn wir
das nicht getan haben???

Und wieder die Frage: könnt Ihr beweisen , dass er es war ?

Sehe ich das nun falsch, oder hätte sich unser Vermieter nicht
erstmal bei unserem Rechtsanwalt melden müssen, um uns zu
sagen das er berechtigte Befürchtungen hat, das bei den
Aussentemperaturen (damals bei dem Frostschaden waren es
allerdings -15 Grad, nicht -5 wie jetzt) evtl. das Wasser in
den Leitungen einfrieren kann und uns bittet im Haus
vorbeizuschauen.

Eine Meldung beim Rechtsanwalt wäre wahrscheinlich aufgrund der Dringlichkeit nicht ausreichend gewesen, da so etwas immer mit Zeitverzögerungen verbunden ist.

Da das Haus zur Zeit wirklich schlimm aussieht (wie sind
mittem im Tapeten abkratzen), kann es auch sein das ohne mein
Wissen Bilder gemacht wurden um später, bei der Hausübergabe,
diese „Schäden“ irgendwie auf die Kaution anzurechnen. Wie
sieht das dann aus? Das Haus wird natürlich sauber und
ordentlich übergeben, nur der Zustand im Moment ist einfach
nicht sauber…können solche „Bilder“ irgendwie angebracht
werden, selbst wenn man sich illegal Zutritt verschaffte???

Bei der Wohnungsübergabe ist lediglich der dann aktuelle Zustand relevant, einzige Ausnahme wären Schäden, die vorher ersichtlich waren und jetzt nicht mehr, aber trotzdem weiterhin bestehen (sog. versteckte Mängel). Bilder, die nachweislich bei einem illegalen Zutritt erstellt wurden, können nicht als Beweis dienen. Außerdem würde der Vermieter damit zugeben, dass er sich einen solchen Zutritt verschafft hat …

Gruß
Jürgen

Hi Jürgen,

danke für deine Antwort.

Wir haben eine Nachtspeicheranlage! Das gibt es keine Thermostaten mit Schneeflocken. Zumal wir die Heizung nicht auf NULL hatten, sie lief nur eben auf Minimalleistung, die ausreichen sollte bei bis -5 Grad Aussentemperatur. Und, wenn der Vermieter ja Recht hat und sein Haus so toll isoliert ist, auch genügen muss.

Du bist nicht auf das Aufdrehen des Wassers eingegangen, was ist eigentlich damit? Gilt das auch als „Verhütung im berechtigten Interesse zur Vermeidung eines Frostschadens“? Das man die Heizung aufdreht, damit komme ich noch klar, aber wieso lässt der auch noch das Wasser einfach laufen? Immerhin entstehen so doppelte Kosten für uns! Sollte ich das nächste Mal alle Zählerstände mit zwei Zeugen aufschreiben um Vermieter-Missbrauch nachzuweisen? (Oder nen Excorsiten bestellen? *kleinerScherz*)

Das diese Begründung (Frostschaden) vor Gericht durchgehen würde, verstehe ich auch, kann auch damit leben. Trotzdem müsste er doch wenigstens dem Anwalt mitteilen das er z.B. heute vorhat, im Fall wir nicht selbst kommen können, das Haus zu betreten um dies und das anzustellen - oder? Oder kann ein Vermieter - ohne Info - einfach hineinspazieren und anstellen was er will? Gesetzt dem Falle er würde die Badewanne vollaufen, überlaufen und einen erheblichen Schaden in unserer Abwesenheit passieren - was wäre dann? Sind wir dann haftbar zu machen? Obwohl wir nicht das Wasser angestellt haben?

Zur Beweislage - natürlich kann ich nichts beweisen, wir haben keine Kameras im Haus. Auch kann ich die Kripo nicht alamieren und Fingerabdrücke nehmen lassen. Andererseits kann von ganz alleine weder Heizung noch Wasser plötzlich anfangen zu laufen. Oder sollte ich das nächste Mal nen Videofilm von allen Heizungs- und Wasserhahneinstellungen drehen, inkl. zwei Zeugenaussagen auf Video??

Ich will hier auch nichts anfangen mit Klagen oder Anzeigen. Ich möchte nur wissen ob es sinnvoll ist diesen Vorfall „für die Akten“ festzuhalten. Denn falls unsere Mietsache vor Gericht gehen sollte, kann ich mir nicht vorstellen das ein Richter (auch ohne Beweise) glaubt ein Geist habe am Wasserhahn gespielt und das es immer okay ist das Haus zu betreten ohne Info. Es geht mir nicht um Anmeldung und Erlaubniss, eher um die reine Info. Denn die ist nicht zeitkritisch und sollte doch wohl machbar sein, seitens des Vermieters.

Das Grundproblem ist bei uns eher, das unsere Vermieter echte bauernschlaue Schisser sind. Sie reden nicht mit uns, gehen immer auf eine seltsame Distanz, scheuen jede Konfrontation, verstecken sich immer hinter Aussagen wie „Die Leute haben schon gefragt wer da wohnt ohne Gardinen an den Fenstern“, etc. Aber wenn man nicht hinschaut, erlauben sie sich selbst die übelsten Sachen, die sie bei jedem anderen sofort anzeigen würden.

Die glauben z.B. ernsthaft das „Abwohnung“ über die Kaution abgedeckt werden muss. D.h. die Kaution inkl. Zinsen gehört sowieso ihnen. Normales Abwohnen (z.B. Kratzer auf ner Weichholztreppe), müssen wir ihnen ersetzten. Das Haus muss im 1A (bei Einzug) Zustand übergeben werden. Sie glauben das sie als Vermieter irgendwo mehr Rechte haben und sich wirklich alles, ohne Info oder das Bemühen um einen Konsens, herausnehmen können (weil WIR sind die Eigentümer, NUR WIR!!).

Das Ganze wird definitiv auf einen Krach herauslaufen, egal wie super-hygienisch-tipptopp wir das Haus übergeben. Die haben wirklich sonst keine Probleme und ich habe den Eindruck die wollen bei uns nur ihren Kopf durchsetzten, sehen das wir vermehrten Stress haben und sich an keine Regeln halten. (Ich hatte den Vermietern vorgeschlagen das wir uns einigen, sie bekommen Kaution inkl. Zinsen und wir zeihen OHNE das lästige Tapetenablösen aus - wollten sie nicht mit dem Spruch „Die Kaution gehört doch eh uns, wir müssen nach ihnen doch noch alles renovieren.“)Da wurde uns befohlen alle Pflanzen zu entfernen, egal wie schwachsinnig das ist (die Pflanzen waren weder zu gross noch kaputt oder vertrocknet), einfach nur um uns Stress zu machen und endlich etwas befehlen zu können.

Wir haben kein Einzugsprotokoll und viele Dinge von denen damals nie die Rede war (Altlasten von Vormietern, Bohrlöcher des Vermieters in Badkacheln), werden nun uns angelastet. Ebenso meint der Vermieter das alle Pflanzen die im Garten sitzen von mir sind, obwohl ich nie alle gesetzt habe und nun auch nur diejenige entfernt habe, die wirklich von mir sind (und außgerechnet die grössten Büsche sind nun wirklichj vom Vormieter, der selbst nur knapp ein Jahr dort wohnte). Wer muss da was beweisen wenn kein Protokoll vom Einzug da ist? Wir haben im Vertrag stehen das die Wohnung tapetengelöst zu übergeben ist - wie sind eingezogen und keine Wand war tapetengelöst…wir dachten das dieses „laisser faire“ beim Vormieter auch bei uns zu Anwendung kommt, falsch gedacht! (Im neuen Vertrag haben wir das alles genau fixiert!)

Ich möchte einfach nur wissen ob Vermieter wirklich überhaupt keine Spielregeln zu beachten haben. Oder ob ich durchaus solche Vorfälle festhalten sollte um später eine Dokumentation zu haben.

Wie ist den so durch die Bank die Entscheidung der Richter? Eher pro Vermieter?

Danke und Gruß
Helena

Hallo Helena, hallo Jürgen,

ich glaube das ist alles viel einfacher als es scheint.

Es steht nicht fest ob der Vermieter in der Wohnung war und Wasser und Heiztung aufgedreht hat. Daher braucht man eigentlich nicht weiter darüber nachdenken.

Gesetzt dem Fall du weisst deinem Vermieter nach das er im Haus war (zum Beispiel durch Fotos dich nicht in eurem Beisam enstanden sind). Dann stellt sich die Frage warum kam er ins Haus. Gefährdung durch Frost kann es nicht sein, den woher sollte er wissen ob und wie stark die Heizung eingestellt ist.

Fazit wenn du nicht nachweisen kannst DAS er im Hause war vergiss es.

Gruss Frank

Hi Frank,

diese Vermieter-Rasse ist 1. immer im Recht und 2. kann alles besser als…

Denen ist egal ob wir unserer Pflicht zur Verhütung von Schäden am Haus Genügen tun. Die kontrollieren alles nach! Egal ob sie damit ein Gesetz übertreten, eine Regel, einen Vertrag brechen - denn die haben immer Recht! PUNKT!

Wenn es nur daran hängt das ich eh nix nachweisen kann, dann könnte ja wohl jeder Vermieter (oder Inhaber eines Hausschlüssels) in den vermieteten Wohnungen herumspazieren, Herdplatten und Wasserhähne anstellen und sich danach am Schaden und der Unnachweisbarkeit freuen.

Welcher Mieter hat denn ne Überwachungskamera installiert um sowas zu beweisen.

Nur - wer sonst sollte Wasser und Heizung aufdrehen?
Es gibt nunmal nur einen Menschen der ein gesteigertes Misstrauen gegenüber dem Rest der Welt hat (vor allem wenn diese Menschen noch keine eigenen Häuser gebaut haben und zur Miete wohnen) und weiss das nur er alles richtig machen kann - mein Vermieter!

Und mein letzter Satz ist kein Zynismus - ich meine das so wie ich es schreibe, der ist wirklich so, der denkt so und lebt auch so…

Gruß
Helena

Hallo Helena,

egal ob Kosten (Wasser) oder Schaden (Wasserschaden durch überlaufende Badewanne) - Frank hat es letztendlich auf den Punkt gebracht: ohne Beweis ist alles nur Makulatur.

Ich möchte nur wissen ob es sinnvoll ist diesen Vorfall „für
die Akten“ festzuhalten. […]

Für die Akten sind nur beweisbare Dinge sinnvoll. Der Richter wird fragen: 1) war es ein neues Schloss, 2) wer hat Zugang zu den Schlüsseln, 3) könnte irgendwer einen Nachschlüssel haben, 4) …

Die glauben z.B. ernsthaft das „Abwohnung“ über die Kaution
abgedeckt werden muss. D.h. die Kaution inkl. Zinsen gehört
sowieso ihnen. Normales Abwohnen (z.B. Kratzer auf ner
Weichholztreppe), müssen wir ihnen ersetzten. Das Haus muss im
1A (bei Einzug) Zustand übergeben werden. […]

Zum Thema der Mängel, die bei Wohnungsübergabe ohne Kostenausgleich vom Vermieter zu akzeptieren sind, gibt es jede Menge Urteile (google mal zu diesem Thema).

[…] Da wurde uns befohlen alle Pflanzen zu
entfernen, egal wie schwachsinnig das ist (die Pflanzen waren
weder zu gross noch kaputt oder vertrocknet), einfach nur um
uns Stress zu machen und endlich etwas befehlen zu können.

Auch zum Thema Pflanzen gibt es verschiedene Urteile.

Wir haben kein Einzugsprotokoll […] wir dachten das dieses „laisser faire“ beim Vormieter auch bei uns zu Anwendung kommt, falsch gedacht!

Und das wird das zweite Problem. Einzige Möglichkeit: versucht den Vormieter zu erreichen, damit Ihr eine möglichst genaue Aufstellung über die Dinge erhaltet, die bei der Wohnungsübergabe an Euch wie ausgesehen haben.

Ich möchte einfach nur wissen ob Vermieter wirklich überhaupt
keine Spielregeln zu beachten haben. […]
Wie ist den so durch die Bank die Entscheidung der Richter?
Eher pro Vermieter?

Inzwischen ist die Gesetzgebung und damit zwangsläufig auch die Rechtssprechung eher mieterfreundlich. Aber Eure Grundlage (Beweislast zum Betreten und fehlendes Übergabeprotokoll) ist leider alles andere als gut …

Gruß
Jürgen

Hi Jürgen,

da die Vormieter uns nie eine Adresse hinterliessen, ich nichtmal mehr deren Namen weiss, kann ich die nicht erreichen wegen einer Aufstellung.

Ich habe allerdings vom Einzug, vor allem innen vom Haus, Bilder gemacht. Vom Garten gibt es nur wenig aussagefähige.

Wenn es beim Einzug damals kein Protokoll gab, gehe ich dann Recht in der Annahme, das nicht nur ich schlechte Karten habe wegen Beweislast?

Gesetzt dem Fall das der Vermieter behauptet (was weiss ich!) das er vor 10 Jahren einen Einbau in der Wohnung hatte der heute nicht mehr da ist (Doppelhochbett aus Hutschenreuther Porzellan…irgendwas) und er uns anlastet das wir den widerrechtlich, illegal und hoch-kriminell entfernt hätten, wie kann er das ohne Protokoll beweisen?

Sind die Karten in dem Fall nicht auf beiden Seiten „schlecht“ ?
Oder hat der Vermieter in solchen Fällen einfach mehr Recht?

Mir geht es nur darum das ich keine Lust habe für Dinge zu zahlen, die ich nicht verursacht habe (Pflanzen des Vormieters, Schäden die der Vermieter beim letzten Renovieren selbst machte). Wenn das Protokoll oder Bilder von damals Beweise sind, dann sind hier doch wohl die Karten auf beiden Seiten schlecht - Aussage gegen Aussage. Im Zweifelsfall, wenn Vermieter unbedingt will, müsste dann er klagen und mir doch beweisen das ich z.B. nen Gummibaum in den Keller gepflanzt habe - oder???

Ich gehe davon aus das ich die Kaution eh nicht wiedersehen werde und die ganze Sache vor Gericht landen wird. D.h. das ich auf Auszahlung der Kaution klagen muss und der Vermieter die „schwerwiegenden Schäden durch Vermietung an uns“ einklagen wird.

Danke für diese „letzte“ *versprochen* Erklärung der Dinge.

Gruß
Helena

Hallo Helena,

da die Vormieter uns nie eine Adresse hinterliessen, ich
nichtmal mehr deren Namen weiss, kann ich die nicht erreichen
wegen einer Aufstellung.

[Schei…] Schade.

Ich habe allerdings vom Einzug, vor allem innen vom Haus,
Bilder gemacht. Vom Garten gibt es nur wenig aussagefähige.

Sind die Bilder datiert, kann das jemand bestätigen ? Vor Gericht, und dahin wird es ja wohl offensichtlich gehen, ist immer die Frage nach Beweisen. Aussage gegen Aussage bringt nichts, und auch die Aussage eines Ehepartners ist leider nicht allzu wertvoll.

Sind die Karten in dem Fall nicht auf beiden Seiten „schlecht“ ?

In diesem Fall leider eher zu Euren Lasten. Kein Übergabeproll heisst vor Gericht, keine Einbauten und keine Mängel. Und um die wird es ja wahrscheinlich gehen.

[…] Im Zweifelsfall, wenn
Vermieter unbedingt will, müsste dann er klagen und mir doch
beweisen das ich z.B. nen Gummibaum in den Keller gepflanzt
habe - oder???

Schon wieder Jein. Er hat Eure Kaution, so dass die Aktion (Klage) leider von Euch ausgehen muss. Aber sonst ja: wenn er von Euch will, dass irgendwelche Pflanzen entfernt werden, die angeblich von Euch gepflanzt wurden, muss er Euch nachweisen, dass die von Euch sind.

Ich gehe davon aus das ich die Kaution eh nicht wiedersehen
werde und die ganze Sache vor Gericht landen wird. D.h. das
ich auf Auszahlung der Kaution klagen muss und der Vermieter
die „schwerwiegenden Schäden durch Vermietung an uns“
einklagen wird.

Umso wichtiger wird es sein, dass Ihr ihm so wenig wie möglich Ansatzpunkte bietet. Also haltet Euch - sofern das nicht mit hohen Kosten verbunden ist - soweit wie möglich an die vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese gültig sind. Da es nach Deiner Meinung eh vor Gericht geht, solltet Ihr Euch im Vorfeld noch einmal durch einen Anwalt beraten lassen, der wird Euch sagen, welche Punkte bindend sind und welche nicht.

Gruß
Jürgen

Hallo Helena,

wenn Du aus dem Haus ausgezogen bist ist der Hausfriedensbruch zwar noch vorhanden, aber dadurch, dass Du nicht mehr in dem Haus wohnst wird ein solcher Vorgang nicht verfolgt. Da ein Anwalt eingeschaltet ist, informiere ihn, auch wegen des laufenden Wassers. Alles weitere muss Dein Anwalt regeln.

Gruss Günter