Hi Jürgen,
danke für deine Antwort.
Wir haben eine Nachtspeicheranlage! Das gibt es keine Thermostaten mit Schneeflocken. Zumal wir die Heizung nicht auf NULL hatten, sie lief nur eben auf Minimalleistung, die ausreichen sollte bei bis -5 Grad Aussentemperatur. Und, wenn der Vermieter ja Recht hat und sein Haus so toll isoliert ist, auch genügen muss.
Du bist nicht auf das Aufdrehen des Wassers eingegangen, was ist eigentlich damit? Gilt das auch als „Verhütung im berechtigten Interesse zur Vermeidung eines Frostschadens“? Das man die Heizung aufdreht, damit komme ich noch klar, aber wieso lässt der auch noch das Wasser einfach laufen? Immerhin entstehen so doppelte Kosten für uns! Sollte ich das nächste Mal alle Zählerstände mit zwei Zeugen aufschreiben um Vermieter-Missbrauch nachzuweisen? (Oder nen Excorsiten bestellen? *kleinerScherz*)
Das diese Begründung (Frostschaden) vor Gericht durchgehen würde, verstehe ich auch, kann auch damit leben. Trotzdem müsste er doch wenigstens dem Anwalt mitteilen das er z.B. heute vorhat, im Fall wir nicht selbst kommen können, das Haus zu betreten um dies und das anzustellen - oder? Oder kann ein Vermieter - ohne Info - einfach hineinspazieren und anstellen was er will? Gesetzt dem Falle er würde die Badewanne vollaufen, überlaufen und einen erheblichen Schaden in unserer Abwesenheit passieren - was wäre dann? Sind wir dann haftbar zu machen? Obwohl wir nicht das Wasser angestellt haben?
Zur Beweislage - natürlich kann ich nichts beweisen, wir haben keine Kameras im Haus. Auch kann ich die Kripo nicht alamieren und Fingerabdrücke nehmen lassen. Andererseits kann von ganz alleine weder Heizung noch Wasser plötzlich anfangen zu laufen. Oder sollte ich das nächste Mal nen Videofilm von allen Heizungs- und Wasserhahneinstellungen drehen, inkl. zwei Zeugenaussagen auf Video??
Ich will hier auch nichts anfangen mit Klagen oder Anzeigen. Ich möchte nur wissen ob es sinnvoll ist diesen Vorfall „für die Akten“ festzuhalten. Denn falls unsere Mietsache vor Gericht gehen sollte, kann ich mir nicht vorstellen das ein Richter (auch ohne Beweise) glaubt ein Geist habe am Wasserhahn gespielt und das es immer okay ist das Haus zu betreten ohne Info. Es geht mir nicht um Anmeldung und Erlaubniss, eher um die reine Info. Denn die ist nicht zeitkritisch und sollte doch wohl machbar sein, seitens des Vermieters.
Das Grundproblem ist bei uns eher, das unsere Vermieter echte bauernschlaue Schisser sind. Sie reden nicht mit uns, gehen immer auf eine seltsame Distanz, scheuen jede Konfrontation, verstecken sich immer hinter Aussagen wie „Die Leute haben schon gefragt wer da wohnt ohne Gardinen an den Fenstern“, etc. Aber wenn man nicht hinschaut, erlauben sie sich selbst die übelsten Sachen, die sie bei jedem anderen sofort anzeigen würden.
Die glauben z.B. ernsthaft das „Abwohnung“ über die Kaution abgedeckt werden muss. D.h. die Kaution inkl. Zinsen gehört sowieso ihnen. Normales Abwohnen (z.B. Kratzer auf ner Weichholztreppe), müssen wir ihnen ersetzten. Das Haus muss im 1A (bei Einzug) Zustand übergeben werden. Sie glauben das sie als Vermieter irgendwo mehr Rechte haben und sich wirklich alles, ohne Info oder das Bemühen um einen Konsens, herausnehmen können (weil WIR sind die Eigentümer, NUR WIR!!).
Das Ganze wird definitiv auf einen Krach herauslaufen, egal wie super-hygienisch-tipptopp wir das Haus übergeben. Die haben wirklich sonst keine Probleme und ich habe den Eindruck die wollen bei uns nur ihren Kopf durchsetzten, sehen das wir vermehrten Stress haben und sich an keine Regeln halten. (Ich hatte den Vermietern vorgeschlagen das wir uns einigen, sie bekommen Kaution inkl. Zinsen und wir zeihen OHNE das lästige Tapetenablösen aus - wollten sie nicht mit dem Spruch „Die Kaution gehört doch eh uns, wir müssen nach ihnen doch noch alles renovieren.“)Da wurde uns befohlen alle Pflanzen zu entfernen, egal wie schwachsinnig das ist (die Pflanzen waren weder zu gross noch kaputt oder vertrocknet), einfach nur um uns Stress zu machen und endlich etwas befehlen zu können.
Wir haben kein Einzugsprotokoll und viele Dinge von denen damals nie die Rede war (Altlasten von Vormietern, Bohrlöcher des Vermieters in Badkacheln), werden nun uns angelastet. Ebenso meint der Vermieter das alle Pflanzen die im Garten sitzen von mir sind, obwohl ich nie alle gesetzt habe und nun auch nur diejenige entfernt habe, die wirklich von mir sind (und außgerechnet die grössten Büsche sind nun wirklichj vom Vormieter, der selbst nur knapp ein Jahr dort wohnte). Wer muss da was beweisen wenn kein Protokoll vom Einzug da ist? Wir haben im Vertrag stehen das die Wohnung tapetengelöst zu übergeben ist - wie sind eingezogen und keine Wand war tapetengelöst…wir dachten das dieses „laisser faire“ beim Vormieter auch bei uns zu Anwendung kommt, falsch gedacht! (Im neuen Vertrag haben wir das alles genau fixiert!)
Ich möchte einfach nur wissen ob Vermieter wirklich überhaupt keine Spielregeln zu beachten haben. Oder ob ich durchaus solche Vorfälle festhalten sollte um später eine Dokumentation zu haben.
Wie ist den so durch die Bank die Entscheidung der Richter? Eher pro Vermieter?
Danke und Gruß
Helena