Kann ich eine Zustimmung widerrufen?

Von meiner Hausverwaltung bin ich aufgefordert worden, einer Mieterhöhung bis zum 31.12.03 zuzustimmen. Das habe ich mit Einschränkungen bereits schriftlich gemacht. Nun habe ich aber bis vor kurzem nicht gewußt, dass zu der Kategorie „Sammelheizung und Bad“ es dazu gehört, dass das Bad und die Küche auch an die Sammelheizung angeschlossen sein muß. Beide Räume sind ohne jegliche Heizung. Meine Frage: Kann ich meine Entscheidung bis zum 31.12.03 noch korrigieren? Danke für eine schnelle Antwort. Gruß Kajottel

was heisst mit einschränkungen.
du kannst deine zustimmung nur wiederrufen, wenn du in dem schreiben vermerkt hat, zustimmung unter vorbehalt späterer einwände oder so ähnlich.

dass du das mit der sammelheizung nicht gewusst hast, da hast du dann wohl pech. ein spruch sagt: „unwissenheit schützt vor strafe nicht!“

)

in diesem sinne,

mfg
d.schramm
abv24.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]