Fragen zu Kündigung, Auszug und Co

Hallo!
So wie’s ausschaut, haben wir demnächst einen Mietvertrag für ein Häuschen im Briefkasten und können unserer aktuellen Wohnung und unserem Vermieter den Rücken kehren. In dem Zusammenhang hab ich jetzt schonmal folgende Fragen:

  • Kündigung: Wir haben drei Monate Kündigungsfrist, außerdem steht im Vertrag, daß die Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich zugehen muß. Annahme: Wir unterschreiben im Januar den neuen Mietvertrag und kündigen dann unsere Wohnung. Dann kündigen wir zum 30.4. (nicht dem 1.5., oder?) und unser Vermieter muß die Kündigung bis Anfang Februar haben. Richtig? Zur Form: Unser Vermieter hat eine Adresse in Deutschland, unter der er auch im Mietvertrag steht, leben tut er aber grundsätzlich auf den Kanaren. Reicht dann ein Einwurfeinschreiben an die deutsche Adresse mit rechtzeitigem Datum? Oder kann er sich dann rausreden, daß er das Schreiben nicht oder nicht rechtzeitig bekommen hätte? Gibt es alternativ schlauere Lösungen, sollen wir ihn zusätzlich zum Einwurfeinschreiben per Email benachrichtigen oder irgendwas anders machen?

  • Wenn nach Auszug und Renovierung Wohnungsübergabe angesagt ist, ist es dann schlau, wir machen das gleich mit einem Menschen vom Mieterverein dabei, oder lieber erstmal allein - und nur wenn es Streitigkeiten gibt mit jemandem vom Mieterverein? Wahrscheinlich letzteres, oder? Denn bisher hatten wir eigentlich wenig Streit mit dem Vermieter (außer daß er in Sachen Wohnungsschlüssel anderer Meinung war als wir, aber das konnten wir ihm damals mit dem Mieterverein austreiben) und dann könnte sich die Übergabe ja friedlich regeln lassen. Schließlich wollen wir ja durchaus ordnungsgenäß renovieren…)

  • Zum Renovieren: Wir haben Holzdecken (Nut und Feder), die offensichtlich mit stinknormaler weißer Wandfarbe gestrichen wurden (wir waren’s nicht!). Nun müssen wir ja theoretisch beim Auszug die Decken auch streichen, oder? Wenn ja mit welcher Farbe - denn ehrlich gestanden denke ich, wenn wir da nochmal mit Wandfarbe drüberstreichen kommt die Farbe runter? Was dann?

  • Kautionsrückgabe: Angenommen alles läuft zu aller Zufriedenheit: Laut Mietvertrag darf der Vermieter 300 DM der Kaution zurückbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung erledigt ist. Die Kaution befindet sich auf einem Kautionssparbuch, das auf meinen Namen läuft. Wie läuft das dann? Kann er das Geld abheben, kriege ich das Sparbuch wieder und lasse nur noch den Gegenwert von 300 DM drauf und gebe es ihm zurück oder oder?

Soviel erstmal an spontanen Fragen, es kommen sicher, wenn die Sache konkreter wird noch mehr…
Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Grüßle
Kari

Hallo Kari,

  • Kündigung: Wir haben drei Monate Kündigungsfrist, außerdem
    steht im Vertrag, daß die Kündigung bis zum dritten Werktag
    des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich zugehen muß.
    Annahme: Wir unterschreiben im Januar den neuen Mietvertrag
    und kündigen dann unsere Wohnung. Dann kündigen wir zum 30.4.
    (nicht dem 1.5., oder?) und unser Vermieter muß die Kündigung
    bis Anfang Februar haben. Richtig?

Ja

Zur Form: Unser Vermieter

hat eine Adresse in Deutschland, unter der er auch im
Mietvertrag steht, leben tut er aber grundsätzlich auf den
Kanaren. Reicht dann ein Einwurfeinschreiben an die deutsche
Adresse mit rechtzeitigem Datum? Oder kann er sich dann
rausreden, daß er das Schreiben nicht oder nicht rechtzeitig
bekommen hätte?

Wenn er eine deutsche Anschrift hat, reicht der Brief an diese Adresse. Er hat sicher einen Weiterleitungsantrag laufen.

Gibt es alternativ schlauere Lösungen, sollen

wir ihn zusätzlich zum Einwurfeinschreiben per Email
benachrichtigen oder irgendwas anders machen?

Email hat keien Rechtskraft, ihr könnt ihn nur hinweisen, dass an seine Heimatanschrift die Kündigung gegangen ist.

  • Wenn nach Auszug und Renovierung Wohnungsübergabe angesagt
    ist, ist es dann schlau, wir machen das gleich mit einem
    Menschen vom Mieterverein dabei,

ja

oder lieber erstmal allein -

und nur wenn es Streitigkeiten gibt mit jemandem vom
Mieterverein? Wahrscheinlich letzteres, oder? Denn bisher
hatten wir eigentlich wenig Streit mit dem Vermieter (außer
daß er in Sachen Wohnungsschlüssel anderer Meinung war als
wir, aber das konnten wir ihm damals mit dem Mieterverein
austreiben) und dann könnte sich die Übergabe ja friedlich
regeln lassen. Schließlich wollen wir ja durchaus
ordnungsgenäß renovieren…)

  • Zum Renovieren: Wir haben Holzdecken (Nut und Feder), die
    offensichtlich mit stinknormaler weißer Wandfarbe gestrichen
    wurden (wir waren’s nicht!). Nun müssen wir ja theoretisch
    beim Auszug die Decken auch streichen, oder? Wenn ja mit
    welcher Farbe - denn ehrlich gestanden denke ich, wenn wir da
    nochmal mit Wandfarbe drüberstreichen kommt die Farbe runter?
    Was dann?

Besichtigt mit dem Mieterverein die Wohnung, sie sollen euch vor Ort beraten.

  • Kautionsrückgabe: Angenommen alles läuft zu aller
    Zufriedenheit: Laut Mietvertrag darf der Vermieter 300 DM der
    Kaution zurückbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung erledigt
    ist. Die Kaution befindet sich auf einem Kautionssparbuch, das
    auf meinen Namen läuft. Wie läuft das dann? Kann er das Geld
    abheben, kriege ich das Sparbuch wieder und lasse nur noch den
    Gegenwert von 300 DM drauf und gebe es ihm zurück oder oder?

Er muss die Kaution abrechnen. Bis zur Abrechnung muss er dann eben den Restbetrag freigeben. Wobei dies wohl bei der Bank nicht so einfach gehen dürfte.

Soviel erstmal an spontanen Fragen, es kommen sicher, wenn die
Sache konkreter wird noch mehr…
Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Grüßle
Kari

Gruss Günter

Danke Günter! (owT)
.