Dachterrasse

Hallo Leute

Ich werde bald Umziehen und habe auch schon den Mietvertrag da liegen,
nun steht da drin das ich für die Dachterrasse mich die hälfte des Mietpreises kosten. Würde gerne mal wisen ob das Rechtens ist.
Da ja meines erachtens die Dachterrasse nicht zum Wohnraum gehört.

MFG Raymund

Ist ok.
Hi,

sei froh, dass der Vermieter hier so ehrlich ist.
Viele Vermieter schweigen sich hierüber aus.
Balkone und Ähnliches dürfen als Wohnbereich verrechnet werden (nach DIN), allerdings nur zu einem Bruchteil. 50% liegt im Bereich dessen, was DIN vorgibt.
Gruss,

Hi

Danke für die schnelle Auskunft, dann ist es ja ok und ich kann den Vertrag Unterschreiben.

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Hi,

50% der FLÄCHE des Balkons bzw. der Terrasse dürfen als Wohnfläche berechnet werden. Dass kann aber logischerweise nicht dazu führen, dass die Hälfte der Miete für die Terasse bezahlt wird (so lese ich die Frage). Dann müsste ja die Terrasse doppelt so groß wie die eigentliche Wohnung sein ??

Gruss A.