Ich wohne in einer Mietwohnung seit 9 J. (Neubau, Erstbezug) und habe zwei Fragen zum Thema „wer trägt die Kosten“:
Der defekte Thermostat des Kühlschranks wurde ausgewechselt.
Die EBK gehört dem Vermieter.
Die Fuge an der Längsseite der Badewanne hat ziemlich viele Schimmelflecken und es muss daher neu verfugt werden.
Wer hat die jeweiligen Kosten zu tragen, der Mieter oder Vermieter?
Und eine weitere Frage:
Die Backofentür (EBK gehört dem Vermieter) hat oben hinter dem Griff einen großen Sprung/Riss (vermutlich, weil ich die Tür irgendwann mal habe versehentlich zufallen lassen, die Stelle war auch schon leicht gebräunt durch die entwichene Hitze), die Benutzung ist jedoch in keinster Weise beeinträchtigt. Bin ich rechtlich – unabhängig von einer Absprache mit dem Vermieter - verpflichtet, dies instandzusetzen wenn ich ausziehe (d. h. Austausch der Tür, wenn das möglich ist, Modell Zanussi, also ohnehin nicht sehr hochwertig)?
Hi,
also grundsätzlich gilt, dass mängel an der mietsache vom vermieter zu tragen sind. nun kann es aber sein dass der vermieter in dem mietvertrag eine sog. bagatellklausel eingetragen hat, in der steht dass du schäden bis zu einer gewissen summe selbst tragen musst.
steht das nicht drin, dann wirds interessannt.
es war damals ein erstbezug, d.h. alles neu und gut.
du bis jetzt neun jahre drin, hast dich hoffentlich schön an deine renovierungspflicht gehalten (alle 3jahre streichen wände und decken alle 5 jahre heizkörper und fenster, türrahmen).
das meiste was die vermieter bei schimmel sagen ist, der mieter hat nicht anständig gereinigt und gelüftet, so und das war dann meistens das ende der fahnehnstange, du müsstest nun einen sachverständiger kommen lassen, der sagt NEIN, das kommt weil die fenster leck schlagen oder was weiss ich.
wegen der ebk, die dem vermieter gehört nun ja die ofentür müsstest du ersetzen wenn dun ihm das gleiche sagt wie du hier geschrieben hast.
fazit:
wichtig ist wie gut du dich mit deinem vermieter verstehst. wenn du in den neun jahren keine probleme mit mietzahlungen oder sonstigem gemacht hast, dann denke ich dass der vermieter mit sich reden lässt und dir gerne entgegen kommt.
wenn nicht, naja dann wird es in einem streit enden, in dem wahrscheinlich der vermieter gewinnt.
Der defekte Thermostat des Kühlschranks wurde
ausgewechselt.
da es kein eigenverschulden ist (nehme ich an) muss der VM dafür aufkommen.
Die Fuge an der Längsseite der Badewanne hat ziemlich viele
Schimmelflecken und es muss daher neu verfugt werden.
Da wirst sicherlich du zur Kasse gebeten. In der Regel sind Feuchtigkeitsschäden wenn nicht durch defekte Rohre, Lüftungs/Reinigungsschäden. Ich denke das (ist bei mir auch so) das Nach dem Bade/Duschen Wasser in der Siliconnaht stehen bleibt und dann gibts Schimmel.
Die Backofentür (EBK gehört dem Vermieter) hat oben hinter dem
Griff einen großen Sprung/Riss (vermutlich, weil ich die Tür
irgendwann mal habe versehentlich zufallen lassen, die Stelle
war auch schon leicht gebräunt durch die entwichene Hitze),
die Benutzung ist jedoch in keinster Weise beeinträchtigt.
Ich denke das du evtl . an den Kosten beteiligt wirst. Allerdings bei einem 9 Jahre alten Herd kann das nicht viel sein. Rede mit deinem VM udn alles wird gut.
Der defekte Thermostat des Kühlschranks wurde
ausgewechselt.
Die EBK gehört dem Vermieter.
Den Thermostat muss der Vermieter zahlen. Dies ist eine Reparatur eines Teil des Kühlschrankes. Geht der Drehknopf für Einstellung der Temperatur kaputt, musst Du zahlen, Geht aber der Thermostat kaputt, auf den Du keinen Zugriff hast, ist es Vermietersache.
Die Fuge an der Längsseite der Badewanne hat ziemlich viele
Schimmelflecken und es muss daher neu verfugt werden.
Hier gibt es derzeit keine einheitliche Regeln und keine einheitlichen Urteile.
Wenn die Fugen nicht richtig angebracht worden sind, dann haftet auf jeden Fall der Vermieter.
Wer hat die jeweiligen Kosten zu tragen, der Mieter oder
Vermieter?
Und eine weitere Frage:
Die Backofentür (EBK gehört dem Vermieter) hat oben hinter dem
Griff einen großen Sprung/Riss (vermutlich, weil ich die Tür
irgendwann mal habe versehentlich zufallen lassen, die Stelle
war auch schon leicht gebräunt durch die entwichene Hitze),
die Benutzung ist jedoch in keinster Weise beeinträchtigt. Bin
ich rechtlich – unabhängig von einer Absprache mit dem
Vermieter - verpflichtet, dies instandzusetzen wenn ich
ausziehe (d. h. Austausch der Tür, wenn das möglich ist,
Modell Zanussi, also ohnehin nicht sehr hochwertig)?
Darum geht es nicht, Du hast hier einen Schaden verursacht und Du solltest jetzt versuchen eine Türe zu bekommen. Bezahlen musst Du diesen Schaden.
bis hierhin vertehe ich, aber bei der Backofentür stelle ich mir die Frage ob nicht das alter einer komponente berücksichtigt werden muss?
Und eine weitere Frage:
Die Backofentür (EBK gehört dem Vermieter) hat oben hinter dem
Griff einen großen Sprung/Riss (vermutlich, weil ich die Tür
irgendwann mal habe versehentlich zufallen lassen, die Stelle
war auch schon leicht gebräunt durch die entwichene Hitze),
die Benutzung ist jedoch in keinster Weise beeinträchtigt. Bin
ich rechtlich – unabhängig von einer Absprache mit dem
Vermieter - verpflichtet, dies instandzusetzen wenn ich
ausziehe (d. h. Austausch der Tür, wenn das möglich ist,
Modell Zanussi, also ohnehin nicht sehr hochwertig)?
Darum geht es nicht, Du hast hier einen Schaden verursacht und
Du solltest jetzt versuchen eine Türe zu bekommen. Bezahlen
musst Du diesen Schaden.