Aussergewöhnliche Bewirtungskosten !

Hallo,
wir haben gestern post bekommen von unserer Vermieterin!
Da steht drin: Wegen aussergewöhnlichen Bewirtungskosten wird ihre Kaltmiete ab dem 1.02.04 um 100 Euro erhöht!
Ihre Kaltmiete beträgt dann 560 Euro ab dem 1.02.04
Mit freundlichen grüßen …

Jetzt mal meine Fragen :
1.) Was sind aussergewöhnliche Bewirtungskosten?
2.) Darf sie das wir sind erst am 1.04.03 hier eingezogen?

Sie hat hier in unserer Wohnung garnichts gemacht keine Instanzsetzungen usw.
Auch draußen am Haus wurde nichts gemacht.

Außerdem sind wir die einzigen von 3 Parteien die diese Erhöhnung bekommen haben!

Ich weiß ja das sie uns raus haben möchte und schon an den Kinderlärm gescheidert ist und es jetzt wohl so versucht1

Hoffe es kann mir einer helfen !
Manuela

Hi,

Wegen aussergewöhnlichen Bewirtungskosten

*brüll!!*
zu schön, sollte möglicherweise Bewirtschaftungskosten heißen.
wird

2.) Darf sie das wir sind erst am 1.04.03 hier eingezogen?

dann darf Sie nix Kaltmiete höher machen :wink: - reicht aber, wenn Ihr kurz vor dem Februar widersprecht.

Gruß,
Micha

Hi,

Ihre Kaltmiete beträgt dann 560 Euro ab dem 1.02.04

Eine Erhöhung von 460 auf 560 Euro wären 21,7%.
Irgendwo ist gesetzlich geregelt, um wieviel eine Miete jährlich steigen darf. Um 22 % sicherlich nicht. Das hängt auch stark mit der Art des Mietvertrages zusammen. Ich weiss leider nichts Näheres, aber ich hoffe, wenigstens eine Richtung gezeigt zu haben.
Gruss,

Hallo Manuela,

in der Prxis einiges gewohnt, aber das habe ich auch noch nie gehört. Soll mit hoher Wahrscheinlichkeit „Bewirtschaftungskosten“ ( also Nebenkosten) heissen. Diese können aber nur erhöht werden, wenn aus einer vorher gehenden Abrechnung die Richtigkeit erkennbar ist. Ohne Nachweis, was bislang nachzuzahlen ist, ist keine Erhöhung geschuldet.

wir haben gestern post bekommen von unserer Vermieterin!
Da steht drin: Wegen aussergewöhnlichen Bewirtungskosten wird
ihre Kaltmiete ab dem 1.02.04 um 100 Euro erhöht!
Ihre Kaltmiete beträgt dann 560 Euro ab dem 1.02.04

Die Kaltmiete, wenn es eine Mieterhöhung sein sollte, wäre unzulässig. Darauf muss nicht geantwortet werden. Formal kann eine Mieterhöhung erst ab 01.03.04 in Deinem Fall gehen. Sie erfüllt aber auch formal die Voraussetzungne nicht unter denen eine Mieterhöhung erklärt werden darf. Die Mieterin muss einen Mietspiegel zur Berechnung der Miete nehmen, oder mindestens drei gleichwertige Wohnungen und deren Preis als Begründung nachweisen oder ein Mietwertgutachten vorlegen.

Mit freundlichen grüßen …

Jetzt mal meine Fragen :
1.) Was sind aussergewöhnliche Bewirtungskosten?
2.) Darf sie das wir sind erst am 1.04.03 hier eingezogen?

Nein, dies ist sowie so unzulässig. Es muss seit dem Einzug mindestens ein Jahr vergangen sein, bevor der Vermieter die Miete erhöhen kann. Das wäre der 01.04.04. Vorher darf kein Schreiben an Dich gehen ( OLG Hamm RE WM 95, 263 ). Da diese Mieterhöhung unwirksam ist, muss der Mieter nicht reagieren.

Sie hat hier in unserer Wohnung garnichts gemacht keine
Instanzsetzungen usw.
Auch draußen am Haus wurde nichts gemacht.

Außerdem sind wir die einzigen von 3 Parteien die diese
Erhöhnung bekommen haben!

Ich weiß ja das sie uns raus haben möchte und schon an den
Kinderlärm gescheidert ist und es jetzt wohl so versucht1

Das ist wohl der Grund. Sie will die Miete nach oben schrauben, also mit Kosten euch aus der Wohnung treiben. Klappt derzeit ohnehin nicht.

Gruss Günter