Räumungsklage?!

Hi!

Der Nachbar meines Bruders rief mich gerade völlig aufgelöst an.
Grund:
Er macht derzeit eine Umschulung und bekommt sein monatliches Geld nicht immer pünktlich zum Ersten.
Er zahlt also eher unregelmäßig - soll heißen:
In einigen Monaten geht die Miete von ihm (ich zähl jetzt einfach mal 5 Tage drauf) erst zum Zehnten beim Vermieter ein…

Er ist also jedesmal im Verzug, allerdings nie einen ganzen Monat.

Heute bekam er eine Räumungsklage!

Was kann er dagegen tun (ich hoffe doch, DASS er was tun kann!)?

Vernünftiges Reden mit dem Vermieter fällt erst mal aus, da eine Sammelklage aller Mieter gegen den Vermieter aus anderen Gründen läuft!

Ich hoffe auf Eure schnelle Hilfe!

Liebe Grüße
guido

Hi,

Der Nachbar meines Bruders rief mich gerade völlig aufgelöst
an.
Grund:
Er macht derzeit eine Umschulung und bekommt sein monatliches
Geld nicht immer pünktlich zum Ersten.
Er zahlt also eher unregelmäßig - soll heißen:
In einigen Monaten geht die Miete von ihm (ich zähl jetzt
einfach mal 5 Tage drauf) erst zum Zehnten beim Vermieter
ein…
Er ist also jedesmal im Verzug, allerdings nie einen ganzen
Monat.

Heute bekam er eine Räumungsklage!

Also bekam der Nachbar bereits schon früher mindestens eine Abmahnung mit der Androhung der Kündigung, wenn er weiterhin nicht bis zum 3. des Monats zahlt. Er hat mit Sicherheit auch die Aufforderung erhalten, die Wohnung zu übergeben ist ist dieser nicht nachgekommen. Er muss umgehend zu einem Anwalt, der ihn gegen die Räumungsklage vor Gericht vertritt.

Was kann er dagegen tun (ich hoffe doch, DASS er was tun
kann!)?

Vernünftiges Reden mit dem Vermieter fällt erst mal aus, da
eine Sammelklage aller Mieter gegen den Vermieter aus anderen
Gründen läuft!

Kann Dir der Nachbar erklären, warum eine Sammelklage gegen den Vermieter erfolgt ist ? Denn Sammelklagen gegen den Vermietr sind selten und da muss schon mehr vorgefallen sein.

Gruss Günter

Hi Guido!

Der Nachbar meines Bruders rief mich gerade völlig aufgelöst
an.
Grund:
Er macht derzeit eine Umschulung und bekommt sein monatliches
Geld nicht immer pünktlich zum Ersten.
Er zahlt also eher unregelmäßig - soll heißen:
In einigen Monaten geht die Miete von ihm (ich zähl jetzt
einfach mal 5 Tage drauf) erst zum Zehnten beim Vermieter
ein…
Er ist also jedesmal im Verzug, allerdings nie einen ganzen
Monat.

Heute bekam er eine Räumungsklage!

Also bekam der Nachbar bereits schon früher mindestens eine
Abmahnung mit der Androhung der Kündigung, wenn er weiterhin
nicht bis zum 3. des Monats zahlt. Er hat mit Sicherheit auch
die Aufforderung erhalten, die Wohnung zu übergeben ist ist
dieser nicht nachgekommen. Er muss umgehend zu einem Anwalt,
der ihn gegen die Räumungsklage vor Gericht vertritt.

Sorry Günter, aber ich kann auch jeden verklagen, dessen Adresse und Name ich
kenn, denn einen Klagegrund kann ich mir immer ausdenken. Schließlich wird erst
vor Gericht geklärt wer Recht hat…

Wie schon früher gepostet, ist erst eine Säumigkeit in Höhe von über 2
Monatsmieten ein Kündigungsgrund - mit Abmahnungen (aus dem o.g. Grund) kann man
sich die Bude tapezieren.

Also, das mit der Sammelklage würde mich auch interessieren, ansonsten:

  • Rechtschutzversucherung???
  • RA oder Mieterschutzverein/Verbraucherzentrale
  • locker bleiben.
    Nicht umsonst empfinden einige Vermiter (oft zu Recht) die Rechte des Mieters als
    Enteignung…

Gruß - Jaschiii

Hallo nochmal!

Also bekam der Nachbar bereits schon früher mindestens eine
Abmahnung mit der Androhung der Kündigung, wenn er weiterhin
nicht bis zum 3. des Monats zahlt.

Die sind vermutlich gekommen.

Er hat mit Sicherheit auch
die Aufforderung erhalten, die Wohnung zu übergeben ist ist
dieser nicht nachgekommen.

Das ist eben nicht geschehen!

Er muss umgehend zu einem Anwalt,
der ihn gegen die Räumungsklage vor Gericht vertritt.

Naja - zum Anwalt muss er aus anderen Gründen ja eh…

Kann Dir der Nachbar erklären, warum eine Sammelklage gegen
den Vermieter erfolgt ist ? Denn Sammelklagen gegen den
Vermietr sind selten und da muss schon mehr vorgefallen sein.

Ach Du liebes Bißchen:

  1. Die gesamte Heizungsanlage ist nah an der Lebensgefahr! Überdruckventile sind mit selbst konstruierten Schraubzwingen außer Gefecht gesetzt (da sie ja „undicht“ sind); diverse Schieber werden nur noch durch Rost in Form gehalten; das ganze Haus ist momentan nur noch lauwarm (außer dem Treppenhaus - da ist es kuschelig)
  2. Die elektrische Anlage ist der Horror! Es hängen stromführende Kabel und Leitungen unisoliert aus den Wänden im Hausflur, Keller und im Hof (der dafür stockfinster ist); die Außenbeleuchtung istnicht wetterfest, sondern INNENbeleuchtung; die gesamte „Absicherung“ der Wohnungen ist erschreckend (bei einer Brücke in der Steckdose fängt zwar das Metall zu glühen an, eine Sicherung springt aber nicht raus!!!).

Dann gibt es noch undichte Fenster,nicht funktionierende Türöffner / Gegensprechanlagen, fragwürdige Nebenkostenabrechnungen und ein paar andere Kleinigkeiten.

Es wurde den Mietern jetzt einfach irgendwann zu viel, sie nahmen sich einen Anwalt, merschierten zum Bauaufsichtsamt (zwecks Infos), ließen den Schornsteinfeger kommen, informierten die Stadtwerke, etc.

Und genau in diese Phase kommt jetzt die Räumungsklage.

Liebe Grüße und Danke
Guido

Hi Jaschiii,

Der Nachbar meines Bruders rief mich gerade völlig aufgelöst
an.
Grund:
Er macht derzeit eine Umschulung und bekommt sein monatliches
Geld nicht immer pünktlich zum Ersten.
Er zahlt also eher unregelmäßig - soll heißen:
In einigen Monaten geht die Miete von ihm (ich zähl jetzt
einfach mal 5 Tage drauf) erst zum Zehnten beim Vermieter
ein…
Er ist also jedesmal im Verzug, allerdings nie einen ganzen
Monat.

Heute bekam er eine Räumungsklage!

Also bekam der Nachbar bereits schon früher mindestens eine
Abmahnung mit der Androhung der Kündigung, wenn er weiterhin
nicht bis zum 3. des Monats zahlt. Er hat mit Sicherheit auch
die Aufforderung erhalten, die Wohnung zu übergeben ist ist
dieser nicht nachgekommen. Er muss umgehend zu einem Anwalt,
der ihn gegen die Räumungsklage vor Gericht vertritt.

Sorry Günter, aber ich kann auch jeden verklagen, dessen
Adresse und Name ich
kenn, denn einen Klagegrund kann ich mir immer ausdenken.
Schließlich wird erst
vor Gericht geklärt wer Recht hat…

Nun gehe ich in der Praxis mal vom üblichen Weg aus und nicht von der willkürlichen Klage. Da der Streitwert letztlich aus der Jahresmiete errechnet wird, dürfte es keine Verrückten geben, die mit Aussicht auf „Unterliegen“ einen Prozess ohne vorgerichtliche Massnahmen betreiben. Dass man das kann, ist mir bewusst. In der Prxis funktioniert es aber nicht.

Wie schon früher gepostet, ist erst eine Säumigkeit in Höhe
von über 2
Monatsmieten ein Kündigungsgrund - mit Abmahnungen (aus dem
o.g. Grund) kann man
sich die Bude tapezieren.

Irrtum, wer wegen verspäteter Mietzahlungen Abmahnungen erhält mit der Androhung der Kündigung, dem kann selbstverständlich gekündigt werden, wenn er weitere Male zu spät zahlt. Es kann aber nicht gekündigt werden, wenn es nur zu Abmahnungen kommt, jedoch in der Abmahnung die Kündigung nicht angedroht wird. Die Kündigung ist zum nächstmöglichen Termin durhc den Vermieter zulässig.

Also, das mit der Sammelklage würde mich auch interessieren,
ansonsten:

  • Rechtschutzversucherung???
  • RA oder Mieterschutzverein/Verbraucherzentrale
  • locker bleiben.
    Nicht umsonst empfinden einige Vermiter (oft zu Recht)

Trifft natürlich nicht zu, jeder hat dasselbe Recht. Diese sog. „Enteignung“ ist meist, wenn jemand die Wohnung nicht entsprechend übernehmen kann auf eigenes Verschulden durch falsches Vorgehen zurück zu führen. Bei uns sind rd. 55 % der Kündigungen der Vermieter ( fristlos und ordnungsgemäss) unwirksam. Selbst bei Anwälten findet man nach unserer Statitstik eine Fehlerquote von 18 % falsch begründeter Kündigungen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich glaube ich habe da ein Verständnisproblem. Vielleicht kannst Du mir helfen?

Wie schon früher gepostet, ist erst eine Säumigkeit in Höhe
von über 2
Monatsmieten ein Kündigungsgrund - mit Abmahnungen (aus dem
o.g. Grund) kann man
sich die Bude tapezieren.

Irrtum, wer wegen verspäteter Mietzahlungen Abmahnungen erhält
mit der Androhung der Kündigung, dem kann selbstverständlich
gekündigt werden, wenn er weitere Male zu spät zahlt. Es kann
aber nicht gekündigt werden, wenn es nur zu Abmahnungen kommt,
jedoch in der Abmahnung die Kündigung nicht angedroht wird.
Die Kündigung ist zum nächstmöglichen Termin durhc den
Vermieter zulässig.

Also okay, ein erstes Missverständnis meinerseits hat sich grade erledigt:
außerordentliche fristlose Kündigung nur möglich, wenn mindestens zwei
Monatsmieten Rückstand.
Trotzdem kann ich kaum glauben, was Du oben schreibst, denn das würde doch
bedeuten, dass ich bereits nach einmaliger Verspätung bei der Mietzahlung eine
Abmahnung mit Kündigungsandrohung bekommen könnte und bereits beim zweiten Mal
außerordentlich und fristlos kündigen könnte? Ist das so?

Schönen Gruß - Jaschiii (dessen Vermieter immer zum Monatsersten sein Geld hat)

ist das so?

einmal abmahnen mit dorhung der fristlosen kündigung und beim mächsten mal die firstlose kündigung aussprechen?
kann dieser der mieter irgendwie entkommen? etwa durch zahlung oder ist diese dann endgültig?

markus
(der sich noch immer mit den mietern streitet)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jaschiii,

ich glaube ich habe da ein Verständnisproblem. Vielleicht
kannst Du mir helfen?

Wie schon früher gepostet, ist erst eine Säumigkeit in Höhe
von über 2
Monatsmieten ein Kündigungsgrund - mit Abmahnungen (aus dem
o.g. Grund) kann man
sich die Bude tapezieren.

Irrtum, wer wegen verspäteter Mietzahlungen Abmahnungen erhält
mit der Androhung der Kündigung, dem kann selbstverständlich
gekündigt werden, wenn er weitere Male zu spät zahlt. Es kann
aber nicht gekündigt werden, wenn es nur zu Abmahnungen kommt,
jedoch in der Abmahnung die Kündigung nicht angedroht wird.
Die Kündigung ist zum nächstmöglichen Termin durhc den
Vermieter zulässig.

Also okay, ein erstes Missverständnis meinerseits hat sich
grade erledigt:
außerordentliche fristlose Kündigung nur möglich, wenn
mindestens zwei
Monatsmieten Rückstand.
Trotzdem kann ich kaum glauben, was Du oben schreibst, denn
das würde doch
bedeuten, dass ich bereits nach einmaliger Verspätung bei der
Mietzahlung eine
Abmahnung mit Kündigungsandrohung bekommen könnte und bereits
beim zweiten Mal
außerordentlich und fristlos kündigen könnte? Ist das so?

Auch unterhalb der zweimonatigen Mietrückstände und bei dauernder unpünktlicher Zahlung bringt der Mieter seine Wohnung in Gefahr. Ändert der Mieter sein Verhalten trotz einer Abmahnung ( hier handelt es sich immerhin um eine erhebliche Vertragsverletzung) nicht, kann dem Mieter ordentlich gekündigt werden. Das OLG Oldenburg hat in einem RE aus dem Jahre 91/92 ( sitze daheim, habe also die Literatur nicht zur Hand) erklärt, dass eine Kündigung auch ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann.

Gruss Günter

Schönen Gruß - Jaschiii (dessen Vermieter immer zum
Monatsersten sein Geld hat)