Hallo zusammen,
ich hatte eine recht hohe Kaution zu hinterlegen, die der Vermieter nun auf meinen Namen anlegen möchte. Er hat aber den Daumen drauf.
Mir wäre es lieber, er würde das Geld auf seinen Namen anlegen, denn ich kann ja während der Mietdauer nicht darüber verfügen.
Inwiefern kann ich steuerlich Nachteile dadurch bekommen, wenn ich das Geld angeben muss. Muss ich das überhaupt?
Mit bestem Gruß
Boris
Hallo Boris,
ich hatte eine recht hohe Kaution zu hinterlegen, die der
Vermieter nun auf meinen Namen anlegen möchte. Er hat aber den
Daumen drauf.
Mir wäre es lieber, er würde das Geld auf seinen Namen
anlegen, denn ich kann ja während der Mietdauer nicht darüber
verfügen.
Der Vermieter soll eigentlich die Kaution im Regelfall auf den Namen des Mieters anlegen, kann sie aber auch auf den eigenen Namen anlegen, wenn das Geld als Kaution gekennzeichnet ist. Die Zinsen werden mit der Zinsabschlagsteuer - es sei denn, es liegt ein Freistellungsantrag vor - besteurt. Legt der Vermieter dieses Geld auf seinen Name an, muss er an Dich diesen Teil auszahlen.
Inwiefern kann ich steuerlich Nachteile dadurch bekommen, wenn
ich das Geld angeben muss. Muss ich das überhaupt?
Üblicherweise keine, nur wenn Du z.B. Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bekommen würdest, kann es Probleme geben, wenn jemand der nichts hat, plötzlich nicht mehr weiss, wohin mit dem Geld.
Mit bestem Gruß
Boris
Gruss Günter