Kaputte haustür Verjährung

Hallo Ich habe eine Frage!

Ich habe heute einen Anruf von meinem Ex mann bekommen! Das ich ihm eine Bescheinigung ausstellen soll die Aussagt das die Haustür schon in meiner Mietzeit kaputt gegangen ist!

Die Geschichte:

Ich bin im juni 2000 aus der Mietwohnungf ausgezogen mein Ex mann war mein nachmieter nun ist er selber dort ausgezogen und der vermieter hat ihm die Haustür in rechnung gestellt! nun verlangt mein ex eine bescheinigung von mir das ich das mit der tür gewesen bin aber leider kann ich mich daran nicht erinnern

Hallo,
Dein Ex. wird die Tür auf jeden Fall bezahlen müssen. Er hat die Wohnung in einen im Mietvertrag definierten Zustand zu übergeben und kaputte Haustüren dürften außerhalb der Toleranzgrenze liegen. Wer die Tür damals beschädigte interessiert den Vermieter wenig, denn für ihn ist Dein Ex. der einzige sichtbare Ansprechpartner. D.h. gibst Du Deinen Ex. ein solches Eingeständnis ermöglicht ihm das Dich dafür haftbar zu machen - nicht dem Vermieter.

Gruss
Enno

Hallo,

Ich habe heute einen Anruf von meinem Ex mann bekommen! Das
ich ihm eine Bescheinigung ausstellen soll die Aussagt das die
Haustür schon in meiner Mietzeit kaputt gegangen ist!

Die Geschichte:

Ich bin im juni 2000 aus der Mietwohnungf ausgezogen mein Ex
mann war mein nachmieter nun ist er selber dort ausgezogen und
der vermieter hat ihm die Haustür in rechnung gestellt! nun
verlangt mein ex eine bescheinigung von mir das ich das mit
der tür gewesen bin aber leider kann ich mich daran nicht
erinnern