Untermieter und Mieter stirbt?

Hallo Leute,

wie ist die gesetzliche Regelung wenn ein Mieter verstirbt, der eine erlaubte Untervermietung betreibt.

theoretisch müsste das so sein,
dass die Erben den Mietvertrag miterben und damit auch den Untermieter Vertrag.

was ist, wenn keine Erben existieren, bzw. diese das Erbe ausschlagen?

Danke & Grüsse!
Sven

Hallo Leute,

wie ist die gesetzliche Regelung wenn ein Mieter verstirbt,
der eine erlaubte Untervermietung betreibt.

theoretisch müsste das so sein,
dass die Erben den Mietvertrag miterben und damit auch den
Untermieter Vertrag.

Richtig.

was ist, wenn keine Erben existieren, bzw. diese das Erbe
ausschlagen?

Die Erben können auch nach dem Tod mit drei Monaten Kündigungsfrist das Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter kündigen. Gleichzeitig müssen Sie den Untermieter natürlich dann hinweisen, dass das Mietverhältnis gekündigt ist und das Untermietverhältnis mit ihm - dem Untermieter - zum Ablauf des Termins gekündigt wird. Hier kann man dann nur hoffen, dass der Hauptmieter in dem Untermietvertrag die Klausel aufgenommen hat, dass das Unter-Mietverhältnis nur unter der Bedingung des Hauptmietvertrages abgeschlossen wurde, bei Beendigung des Hauptmietvertrages auch beendet wird und der Mieter zur Kenntnis genommen hat, dass es keiner gesonderten Kündigung nach Mitteilung, dass die Wohnung gekündigt ist, bedarf.

Die Erben müssen wegen des Untermieters den Vertrag nicht fortsetzen.

Gibt es keine Erben, muss das Nachlassgericht die notwendigen Massnahmen treffen. Dabei sollte sich der Vermieter grundsätzlich mit der Behörde abstimmen und rechtzeitig für einen neuen Mietvertrag sorgen. Der Vermieter kann natürlich, wenn es bislang keine Probleme gegeben hat, den Untermieterauch als Hauptmieter nehmen. Bitte dann beachten, dass ein Mietvertrag abgeschlossen werden muss, denn der Untermietvertrag endet mit der Beendigung des Hauptmietvertrages. Wird kein Mietvertrag mit dem ehemaligen Untermieter abgeschlossen richtet sich sonst das neue Mietverhältnis ausschliesslich nach BGB.

Gruss Günter

Vielen Dank!
Hallo Günter,
wiedermal, vielen Dank!

Viele Grüsse,
Sven