Weiter mieten auch nach Vermieterwechsel?

Hallo,
wir machen uns zur Zeit „etwas“ Sorgen…

Wir(kl.family) wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete und haben einen 5 Jahresvertrag.Davon sind noch 2 Jahre bis zum Ablauf übrig.
Nun wurde uns mitgeteilt der Vermieter habe das Haus verkauft und der Neue Mieter möchte gern selbst darin wohnen.
Hier ist es fast aussichtslos etwas Adequates zur Miete zu finden und wir möchten die mom günstige Wohnsituation in diesm Haus auch gern weiter nutzen.

Ich gehe mal davon aus, dass wir laut bestehendem Mietvertrag die 2 Jahre auf jeden Fall noch zu gleichen Bedingungen im Haus bleiben können.(?)
Da logisches Recht in D ja nicht zum Tragen kommt, meine Fragen:
Wie schnell können wir letzlich rausgekickt werden?
Gibt es irgendwelche Tricks vor denen man auf der Hut sein muss?

Wär echt klasse, wenn sich jemand damit auskennt und mir etwas dazu schreibt…

VIELEN Dank!
Bernd

Hallo Bernd,

Wir(kl.family) wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete und
haben einen 5 Jahresvertrag.Davon sind noch 2 Jahre bis zum
Ablauf übrig.
Nun wurde uns mitgeteilt der Vermieter habe das Haus verkauft
und der Neue Mieter möchte gern selbst darin wohnen.
Hier ist es fast aussichtslos etwas Adequates zur Miete zu
finden und wir möchten die mom günstige Wohnsituation in diesm
Haus auch gern weiter nutzen.

Ich gehe mal davon aus, dass wir laut bestehendem Mietvertrag
die 2 Jahre auf jeden Fall noch zu gleichen Bedingungen im
Haus bleiben können.(?)

Ja, der Mietvertrag gilt auch für den neuen Vermieter bis zu dessen Ablauf. Es darf kein neuer Mietvertrag unterschrieben werden.

Da logisches Recht in D ja nicht zum Tragen kommt, meine
Fragen:
Wie schnell können wir letzlich rausgekickt werden?
Gibt es irgendwelche Tricks vor denen man auf der Hut sein
muss?

Der Mietvertrag kann nicht vor Ablauf gekündigt werden. Ausnahme natürlich wenn mehr als zwei Monatsmeiten in Rückstand sind. Legale Tricks gibt es dazu keine.
Aber, Vorsicht. Will der neue Vermieter schon jetzt „umbauen“ keine Zustimmung erteilen. Denn sehr schnell können „Wasserversorgung und Heizung“ ausfallen.

Bitte nichts unterschreiben. Den neuen Vermieter hinweisen, dass das Mietverhältnis noch bis zum xx.xx.xxxx läuft und vorher mit einem Auszug nicht zu rechnen sei.

Gruss Günter

Null Problemo, die 5 Jahre sind euch sicher. Auch ich habe bei einem Hauskauf Mieter übernommen. Das ist so festgelegt. Man kann einen bestehenden Mietvertrag nicht kündigen, wenn man ein Haus kauft. Also genießt erst mal die nächsten 3 Jahre, aber sucht euch auch in dieser Zeit etwas neues. Denn danach gelten neue Gesetze mit 3-monatiger Kündigungsfrist, die der neue Hausbesitzer sicher nutzen wird, wenn er einen neuen Mietvertrag aufsetzt.

Vielen Dank!
Vielen Dank für Eure guten Nachrichten!!! :smile:

Ok…wir werden das so machen und in the meantime natürlich nach einem anderen Zuhause suchen.
Man könnte sich ja auch verbessern :smile:

Thanks a lot !!!
Bernd