Hallo Ihr alle!
Da wir ja demnächst ausziehen, hätte ich ganz gerne gewußt bis wann die Mietkaution vom Vermieter zurückgzahlt werden muss.
Leider war mein LG damals so dumm und hat diese Bar gezahlt. Ist der Vermieter verpflichtet diese Kaution anzulegen, und was können wir machen, wenn er dies nicht getan hat und uns nur den Grundbetrag zahlen will?
Vielen Dank, liebe Grüße und schon einmal ein Frohes Fest
Claudia
Hallo Claudia,
Da wir ja demnächst ausziehen, hätte ich ganz gerne gewußt bis
wann die Mietkaution vom Vermieter zurückgzahlt werden muss.
Leider war mein LG damals so dumm und hat diese Bar gezahlt.
Ist der Vermieter verpflichtet diese Kaution anzulegen, und
was können wir machen, wenn er dies nicht getan hat und uns
nur den Grundbetrag zahlen will?
Dein Vermieter war und ist verpflichtet die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Kautionskonto anzulegen. Diese Kaution muss er zzgl. Zinsen mit dem Miete abrechnen. Sofern nichts anderes vereinbart ist gilt, dass wenn keine Nachforderungen aus Nebenkosten zu erwarten sind und keine Mängel bestehen, die Kaution innerhalb von vier Wochen nach der ordnungsgemässen Wohnungübergabe zu erstatten ist.
Ist vereinbart, dass der Vermieter die Kaution in einer bestimmten Zeit an den Mieter auszuhändigen ist, gilt dies.
In den meisten Fällen wird der Vermieter entweder wegen zu erwartender Nebenkostennachforderungen die Kaution teilweise einbehalten und einen Teil erstatten oder er wird, ja nach Auszugsdatum die Kaution bis zu sechs Monaten zurück halten. Der Vremieter kann Teile der Kaution - z.B. wenn eine Nachforderung bei den Nebenkosten zu erwarten ist auch bis zu einem Jahr einbehalten.
GRuss Günter und ebenfalls frohe Festtage.
Also, hier kann ich aus sowohl Mietersicht und Vermietersicht etwas zu beitragen. Ich hatte einmal einen Vermieter, der wollte die Kaution bar. Bei Auszug dann erhielt ich nur die von mir gezahlte Summe. Daraufhin habe ich mich bei der Bank erkundigt, was ich dafür an Zinsen erhalten hätte. Ich rief den Vermieter an und sagte, dass noch die Zinsen fehlten und ich die mal habe ausrechnen lassen. Prompt erhielt ich dieses Geld auch noch. Da hat mein Vorredner nämlich absolut Recht: Die Zinsen stehen einem zu.
Inzwischen bin ich in die Vermieterrolle geschlüpft. Ich lasse meine Mieter stets ein Konto eröffnen mit deren Kaution, das an mich verpfändet wird. Ist für mich rentabler, da ich ja sonst Steuern auf die Zinsen zahlen muss, wenn ich über einen bestimmten Betrag komme. Bei Auszug behalte ich eine Summe von 100 Euro ein, für den Fall, dass noch eine Nachzahlung der Nebenkosten ins Haus steht. Ca. im Februar erhält der alte Mieter dann die Abrechnung und auch sein Guthaben, sollte noch etwas vorhanden sein. Da ich bei meinen Mietern stets mit offenen Karten spiele, gibt es da auch keinerlei Probleme. Ich weiß allerdings nicht, ob das wirklich rechtlich abgesichert ist. Aber es klappt und bisher ist noch niemand von mir betrogen worden so wie mich auch noch niemals ein Mieter betrogen hat.
Hoffe, das hilft weiter.
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Hallo nochmal!
Vielen Dank für Eure Antworten, Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Viele Grüße
Claudia
Hallo,
Inzwischen bin ich in die Vermieterrolle geschlüpft. Ich lasse
meine Mieter stets ein Konto eröffnen mit deren Kaution, das
an mich verpfändet wird. Ist für mich rentabler, da ich ja
sonst Steuern auf die Zinsen zahlen muss, wenn ich über einen
bestimmten Betrag komme. Bei Auszug behalte ich eine Summe von
100 Euro ein, für den Fall, dass noch eine Nachzahlung der
Nebenkosten ins Haus steht. Ca. im Februar erhält der alte
Mieter dann die Abrechnung und auch sein Guthaben, sollte noch
etwas vorhanden sein. Da ich bei meinen Mietern stets mit
offenen Karten spiele, gibt es da auch keinerlei Probleme. Ich
weiß allerdings nicht, ob das wirklich rechtlich abgesichert
ist. Aber es klappt und bisher ist noch niemand von mir
betrogen worden so wie mich auch noch niemals ein Mieter
betrogen hat.
Du bist im Hinblick auf die rechtliche Seite abgesichert. Der Einbehalt entspricht wohl Deinen Erfahrungswerten. Wenn die Vorauszahlungen entsprechend hoch angesetzt sind, gibt es sicher kaum Probleme.
Nicht ausreichen dürfte jedoch dies, wenn ein Mieter zum 31.0.3 des Jahres auszieht und die Jahresabrechnungen jeweils zum 31.12. vorgenommen werden.
Da kann der natürliche Ausgleich durch Sommermonate nicht erfolgen.
Gruss Günter
Nicht ausreichen dürfte jedoch dies, wenn ein Mieter zum
31.0.3 des Jahres auszieht und die Jahresabrechnungen jeweils
zum 31.12. vorgenommen werden.
Da kann der natürliche Ausgleich durch Sommermonate nicht
erfolgen.
Wenn du hier die Heizkosten ansprichst, ist das nicht ganz richtig, da es eine Tabelle mit sogenannten Wärmegradtagen gibt. Und danach wird dann alles verrechnet. Deshalb ist ein Auszug in der ersten Hälfte des Jahres auch immer ungünstig, weil so natürlich eine höhere Nachzahlung erfolgt, denn der Verbrauch der Heizungsenergie hat ja stattgefunden, aber die Zahlungen dafür ja noch nicht im ausreichenden Maße. Alles andere ist ein ganz normaler monatlicher Verbrauch.
Nicht ausreichen dürfte jedoch dies, wenn ein Mieter zum
31.0.3 des Jahres auszieht und die Jahresabrechnungen jeweils
zum 31.12. vorgenommen werden.
Da kann der natürliche Ausgleich durch Sommermonate nicht
erfolgen.Wenn du hier die Heizkosten ansprichst, ist das nicht ganz
richtig, da es eine Tabelle mit sogenannten Wärmegradtagen
gibt. Und danach wird dann alles verrechnet.
Du unterstellst hier, dass ein Mieter keine Zwischenablesung verlangt oder der Vermieter nicht ablesen lässt. Wobei - wenn der Mieter keine Zwischenablesung verlangt - er keinen Anspruch auf Reklamation zur Form der Gradzahlen hat - während in dem Fall, in dem der Vermieter nicht ablesen lässt, er sich einen Abzug von 15 % anrechnen lassen muss. Damit wir uns recht verstehen. Der Vermieter ist verpflichtet bei einem Auszug eine Zwischenablesung zu veranlassen. Tut er es nicht, gibt es dne Abzug. Bei der Forderung des Mieters muss er es ohnehin tun.
Deshalb ist ein
Auszug in der ersten Hälfte des Jahres auch immer ungünstig,
weil so natürlich eine höhere Nachzahlung erfolgt, denn der
Verbrauch der Heizungsenergie hat ja stattgefunden, aber die
Zahlungen dafür ja noch nicht im ausreichenden Maße. Alles
andere ist ein ganz normaler monatlicher Verbrauch.
Halt, dass wir nicht aneinander vorbei reden. Mir ist natürlich nicht nur die Gradzahlentabelle bekannt. Ich poste auch nicht von der Hälfte des Jahres sondern nur bis zum 31.03. wo üblicherweise die höchsten Heizkosten anfallen. Wobei natürlich bei einem Auszug bis Juni des Jahres die Kosten sich weitgehend neutralisieren.
Wenn aber jemand im März auszieht, darauf ging ich ein - werden wohl kaum 100 EURO Einbehalt ausreichen ( die durchaus bei einem Auszug im Juni ausreichen können). Durch den hohen Verbrauch - die Abrechnung nach Gradzahlen ist nämlich die Ausnahme und nicht die Regel - in den ersten drei Monaten reichen die Vorauszahlungen nie aus. Hier fehlt es einfach an der Kompensation mit warmen Monaten ( von mir Monaten mit geringen Gradzahlen).
Meine Empfehlung an jeden Mieter, der insbesondere vor dem 30.09.des Jahres auszieht ist, die rd. 30 EUR zu zahlen und eine Zwischenablesung zu verlangen. Dies sollte im Kündigungsschreiben bereits gefordert werden. Wenn der Vermieter dann nicht ablesen lässt, können die Kosten um 15 % gekürzt werden.
Gruss Günter