Wohnungsabnahme ohne Protokoll?

Hallo an alle Experten,

ich bin vor drei Monaten aus einer von mir sehr aufwendig renovierten Wohnung ausgezogen, habe neu verspachtelte Wände ohne geweißte Tapete hinterlassen, außerdem ein Badezimmer und abgezogene Dielen. Alles in allem eine sehr aufwendige Angelegenheit. Habe natürlich unterschrieben, dass mit drei Monaten Mietfreiheit die Wohnung als renoviert gilt, und erhebe keine Ansprüche. Die Wohnung wurde am 31.09 übergeben, ich habe allerdings kein Abnahmeprotokoll…

Laut Vertrag muss meine Ex-Vermieterin nach 3 Monaten die Kaution frei geben, die ich bei meiner Bank zu ihren Gunsten hinterlegt habe. Frei gegeben wird der Betrag erst einen Monat nach ihrem Bescheid bei der Bank. Theoretisch hätte sie also noch ein paar Tage Zeit, der Monat geht doch zu meinen Lasten, oder?

Desweiteren habe ich kein Abnahmeprotokoll. Kann sie also die Kaution zurückhalten und irgendwelche Ansprüche geltend machen (wie Tapete oder weiße Farbe?)

Gilt ihr Versuch, die Wohnung im Zustand, in dem ich sie zurückgelassen habe, zu vermieten, als Abnahme?!

Jetzt habe ich noch eine Frage bezüglich meiner neuen Wohnung: Der Ablauf im Bad tut es nicht. Wenn ich den Stöpsel mehr als einen halben Milimeter frei lasse, habe ich eine Überschwemmung im Badezimmer.(wörtlich, nicht literarisch) Das habe ich der Hausverwaltung auch mitgeteilt, 2x telephonisch. Nix passiert. Gilt es schon als Abmahnung, so dass ich die Miete ein wenig mindern kann? Wenn ja, wieviel? Oder muss ich das schriftlich per Einschreiben erledigen, und eine Frist setzen?

vielen Dank für Eure Antworten

einen lieben Gruß

Nathalie

Hallo Nathalie,

ich bin vor drei Monaten aus einer von mir sehr aufwendig
renovierten Wohnung ausgezogen, habe neu verspachtelte Wände
ohne geweißte Tapete hinterlassen,

war das so vereinbart ?

außerdem ein Badezimmer und

abgezogene Dielen. Alles in allem eine sehr aufwendige
Angelegenheit. Habe natürlich unterschrieben, dass mit drei
Monaten Mietfreiheit die Wohnung als renoviert gilt,

erkläre mir mal bitte, was Du genau vereinbart hast und was mit dieser Vereinbarung erreicht werden soll

und

erhebe keine Ansprüche.

Notfalls also auch keine Rückforderungsansprüche in Höhe der Kaution ? Denn dies sagt für mich Deine Vereinbarung aus. Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.

Die Wohnung wurde am 31.09 übergeben,

ich habe allerdings kein Abnahmeprotokoll…

Im Ernstfall muss also alles durch Zeugen bewiesne werden.

Laut Vertrag muss meine Ex-Vermieterin nach 3 Monaten die
Kaution frei geben, die ich bei meiner Bank zu ihren Gunsten
hinterlegt habe. Frei gegeben wird der Betrag erst einen Monat
nach ihrem Bescheid bei der Bank. Theoretisch hätte sie also
noch ein paar Tage Zeit, der Monat geht doch zu meinen Lasten,
oder?

Desweiteren habe ich kein Abnahmeprotokoll. Kann sie also die
Kaution zurückhalten und irgendwelche Ansprüche geltend machen
(wie Tapete oder weiße Farbe?)

Kommt darauf an, was im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen vereinbart ist und was die Vereinbarung der Mietfreiheit und der Verzicht auf Forderungen von Deiner Seite bedeuten soll.

Gilt ihr Versuch, die Wohnung im Zustand, in dem ich sie
zurückgelassen habe, zu vermieten, als Abnahme?!

Jetzt habe ich noch eine Frage bezüglich meiner neuen Wohnung:
Der Ablauf im Bad tut es nicht. Wenn ich den Stöpsel mehr als
einen halben Milimeter frei lasse, habe ich eine
Überschwemmung im Badezimmer.(wörtlich, nicht literarisch) Das
habe ich der Hausverwaltung auch mitgeteilt, 2x telephonisch.
Nix passiert. Gilt es schon als Abmahnung, so dass ich die
Miete ein wenig mindern kann? Wenn ja, wieviel? Oder muss ich
das schriftlich per Einschreiben erledigen, und eine Frist
setzen?

Es gilt natürlich als Mängelanzeige ( nicht als Abmahnung ). Mängelanzeigen müssen schriftich erfolgen, inbesondere wenn Hausverwaltungen eingeschaltet sind sollte die Mängelanzeige schriftlich erfolgen und wenn bekannt, an den Vermieter eine Kopie zur Kenntnisnahme.

Gruss Günter

Hallo Nathalie,

ich bin vor drei Monaten aus einer von mir sehr aufwendig
renovierten Wohnung ausgezogen, habe neu verspachtelte Wände
ohne geweißte Tapete hinterlassen,

war das so vereinbart ?

Jaein. Im Hauptvertrag steht, dass ich die Schönheitsreparaturen nicht trage, in einem zusatz steht, dass ich sie doch trage. weiß jetzt nicht, was gilt.

außerdem ein Badezimmer und

abgezogene Dielen. Alles in allem eine sehr aufwendige
Angelegenheit. Habe natürlich unterschrieben, dass mit drei
Monaten Mietfreiheit die Wohnung als renoviert gilt,

erkläre mir mal bitte, was Du genau vereinbart hast und was
mit dieser Vereinbarung erreicht werden soll

vertraglich vereinbart worden ist, dass wir für 3 Monate mietfrei alles renovieren dürfen, was uns passt, incl. Bad einbauen, dass unsere Vermieterin aber nicht verpflichtet ist, uns unsere Einbauten abzukaufen.

und

erhebe keine Ansprüche.

Notfalls also auch keine Rückforderungsansprüche in Höhe der
Kaution ? Denn dies sagt für mich Deine Vereinbarung aus.
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.

Ich kann laut Vertrag nicht von ihr verlangen, dass sie unsere enorm hohe Investition in irgend einer Form vergütet, sie hat allerdings unterschrieben, dass die Kaution nach Ablauf von 3 Monaten zurück gezahlt wird.

Die Wohnung wurde am 31.09 übergeben,

ich habe allerdings kein Abnahmeprotokoll…

Im Ernstfall muss also alles durch Zeugen bewiesen werden.

Ist meine Mietmieterin Zeugin? Habe übrigens Fotos gemacht. Gelten die auch?

Desweiteren habe ich kein Abnahmeprotokoll. Kann sie also die
Kaution zurückhalten und irgendwelche Ansprüche geltend machen
(wie Tapete oder weiße Farbe?)

Kommt darauf an, was im Mietvertrag unter
Schönheitsreparaturen vereinbart ist und was die Vereinbarung
der Mietfreiheit und der Verzicht auf Forderungen von Deiner
Seite bedeuten soll.

Das ist eben: im einen steht es so, im anderen so. Wer kriegt im Zweifelfall recht?

Gilt ihr Versuch, die Wohnung im Zustand, in dem ich sie
zurückgelassen habe, zu vermieten, als Abnahme?!

Könntest Du mir das noch beantworten? Dafür hätte ich notfalls Zeugen.

Im übrigen kommt der Haushandwerker morgen in meine neue Wohnung und repariert mir meinen Abfluß.
einen lieben Gruß

Nathalie

Hallo Nathalie,

ich bin vor drei Monaten aus einer von mir sehr aufwendig
renovierten Wohnung ausgezogen, habe neu verspachtelte Wände
ohne geweißte Tapete hinterlassen,

war das so vereinbart ?

Jaein. Im Hauptvertrag steht, dass ich die
Schönheitsreparaturen nicht trage, in einem zusatz steht, dass
ich sie doch trage. weiß jetzt nicht, was gilt.

Es besteht hier zwar ein Widerspruch. Betrachtet man jedoch, dass in einem Zusatz die Renovierung vereinbart ist, würde ich eine solche Vereinbarung als Individualvereinbarung anerkennen und dann ist zu renovieren. Hätte zum Auszug ein Verzicht auf Schönheitsreparaturen vorgenommen werden sollen, wäre letztlich ja keine Zusatzvereinbarung mit dem Inhalt, dass zu renovieren ist, getroffen worden. ( Hier kannst Du nur hoffen, dass sich die Vermieterin nicht auskennt und auch keinen Anwalt einschaltet ).

außerdem ein Badezimmer und

abgezogene Dielen. Alles in allem eine sehr aufwendige
Angelegenheit. Habe natürlich unterschrieben, dass mit drei
Monaten Mietfreiheit die Wohnung als renoviert gilt,

erkläre mir mal bitte, was Du genau vereinbart hast und was
mit dieser Vereinbarung erreicht werden soll

vertraglich vereinbart worden ist, dass wir für 3 Monate
mietfrei alles renovieren dürfen, was uns passt, incl. Bad
einbauen, dass unsere Vermieterin aber nicht verpflichtet ist,
uns unsere Einbauten abzukaufen.

Gut, habe nun verstanden. Der Zusammenhang mit den Schönheitsreparaturen war mir nicht ersichtlich, da unmittelbar an die Frage dazu das Bad aufgetaucht ist.

und

erhebe keine Ansprüche.

Notfalls also auch keine Rückforderungsansprüche in Höhe der
Kaution ? Denn dies sagt für mich Deine Vereinbarung aus.
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.

Ich kann laut Vertrag nicht von ihr verlangen, dass sie unsere
enorm hohe Investition in irgend einer Form vergütet, sie hat
allerdings unterschrieben, dass die Kaution nach Ablauf von 3
Monaten zurück gezahlt wird.

Die Wohnung wurde am 31.09 übergeben,

ich habe allerdings kein Abnahmeprotokoll…

Im Ernstfall muss also alles durch Zeugen bewiesen werden.

Ist meine Mietmieterin Zeugin? Habe übrigens Fotos gemacht.
Gelten die auch?

Ja, im Ernstfall. Warte nun bitte einfach mal bis nach Drei-König ab, dann ist das Vierteljahr rum, vielelicht erhälst Du das Geld ohne Porbleme.

Desweiteren habe ich kein Abnahmeprotokoll. Kann sie also die
Kaution zurückhalten und irgendwelche Ansprüche geltend machen
(wie Tapete oder weiße Farbe?)

Kommt darauf an, was im Mietvertrag unter
Schönheitsreparaturen vereinbart ist und was die Vereinbarung
der Mietfreiheit und der Verzicht auf Forderungen von Deiner
Seite bedeuten soll.

Das ist eben: im einen steht es so, im anderen so. Wer kriegt
im Zweifelfall recht?

siehe oben zu meinen Ausführungen

Gilt ihr Versuch, die Wohnung im Zustand, in dem ich sie
zurückgelassen habe, zu vermieten, als Abnahme?!

Könntest Du mir das noch beantworten? Dafür hätte ich notfalls
Zeugen.

Da Du keine Schlüssel mehr hast, also Dir der Zugang zur Mietwohnung verwehrt ist, offenbar auch nie eine Aufforderung gekommen ist Mängel zu beseitigen, ist von der Abnahme der Wohnung auszugehen. Im Notfall müssten Forderungen, die anchträglich für angeblich vorgenommene Schönheitsreparaturen zurück gewiesen werden, wenn die Vermieterin solche durchführen öiess, ohne Dich zu informieren. Dann hat sie keine Ansprüche an Dich. Meist gehen solche Fälle aber vor Gericht mit einem Vergleich aus.

Im übrigen kommt der Haushandwerker morgen in meine neue
Wohnung und repariert mir meinen Abfluß.

Gruss Günter

Lieber Günter,

vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen.

Sie hat übrigens noch gar kein Geld von mir verlangt.

Ein frohes Fest und einen guten Rutsch wünsch ich

Nathalie