Aufteilungsmassstab Umlagen

Moin,

mein Vermieter beharrt in der Umlagenabrechnung 2002 darauf, die sog. kalten Nebenkosten (Hausmeister, Versicherungen, etc.)bei einem Wohnhaus mit 8 Parteien nach der Anzahl der Wohnungen abzurechnen.
Im § 556a BGB ist jedoch geregelt, dass die Umlagen nach der Wohnfläche abgerechnet werden müssen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden ist.

Also: kann ich darauf beharren, dass die Umlagen nach der Wohnfläche abgerechnet werden, oder gibt`s einen Haken bei der Sache ?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß Inder

Hallo,

mein Vermieter beharrt in der Umlagenabrechnung 2002 darauf,
die sog. kalten Nebenkosten (Hausmeister, Versicherungen,
etc.)bei einem Wohnhaus mit 8 Parteien nach der Anzahl der
Wohnungen abzurechnen.
Im § 556a BGB ist jedoch geregelt, dass die Umlagen nach der
Wohnfläche abgerechnet werden müssen, sofern im Mietvertrag
nichts anderes vereinbart worden ist.

Also: kann ich darauf beharren, dass die Umlagen nach der
Wohnfläche abgerechnet werden, oder gibt`s einen Haken bei der
Sache ?

Der Vermieter muss in dem Fall nach nach der Wohnfläche abrechnen. Haken ? Ja, je größer die Wohnung desto höher die Umlage, wenn nach Wohnfläche abgerechnet wird. Bei dem Hausmeister könnte man sich letztlich darauf verständigen, dass nach Wohneinheit abgerechnet wird ( pro Wohnung ).

Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherungen orientieren sich auch nach der Größe der Wohnungen insgesamt. Diese Kosten müssen nach der Wohnfläche umgelegt werden.

Gruss Günter