Fragen zu Mietkürzungen bei Mängel

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich bin vor 3 Wochen in eine Wohnung gezogen. Bei der Wohnungswahl konnte ich entscheiden zwischen 2 Monaten Mietfrei oder einer Einbauküche. Habe mich für die Küche entschieden. Die Küche ist jedoch immernoch nicht da, habe auch noch keinen genauen Termin oder sonstige Angaben. Bei der Wohnungsübergabe wurde jedoch vermerkt, dass diese noch fehlt. Im Mietvertrag steht dieser „Zusatz“ allerdings nicht. habe vor 10 tagen diesen zustand per Brief angemahnt. Meine Frage: Kann ich für den nächsten monat die Miete kürzen? Wenn ja, um wieviel?

Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, dass noch den regenfällen der letzten Tage, eine Wand in der Küche einen großen Feuchtigkeitsfleck aufwqeist. im oberen Bereich dieser Wand ist Schwarzschimmel zu sehen der sich offensichtlich ausbreitet. Habe dies auch sofort gemeldet beim hausmeister und wurde auch schon begutachtet. Kann ich hier auch eine Mietkürzung im nächsten Monat vornehmen ? Wenn ja wieviel ?

Sollten Mietkürzungen relevant werden muss ich diese dann nach Mängelbeseitigung zurückzahlen. Wie soll ich mich weiterverhalten ???

Hoffe auf eure schnelle und (wie immer) kompetente Hilfe !!

P.S. Vorab euch allen schonmal schöne Feiertage !!!

Hallo Marcel,

Ich bin vor 3 Wochen in eine Wohnung gezogen. Bei der
Wohnungswahl konnte ich entscheiden zwischen 2 Monaten
Mietfrei oder einer Einbauküche.

Mir ist schon viel unter gekommen, aber dass jemand zwei Monate mietfrei irgendwo einziehen kann ist mir neu. Oder hat die Caritas die Miete übernommen ?

Habe mich für die Küche

entschieden. Die Küche ist jedoch immernoch nicht da, habe
auch noch keinen genauen Termin oder sonstige Angaben. Bei der
Wohnungsübergabe wurde jedoch vermerkt, dass diese noch fehlt.

Wurde wenigstens vereinbart - wahrscheinlich nicht - bis wann die Küche geliefert wird ?

Ist in der Miete die Küche drin oder wird ein getrennter Betrag für die Küche verlangt ?

Aus wie viel Personen besteht Dein Haushalt ? Sind Kleinkinder dabei ?

Im Mietvertrag steht dieser „Zusatz“ allerdings nicht. habe
vor 10 tagen diesen zustand per Brief angemahnt. Meine Frage:
Kann ich für den nächsten monat die Miete kürzen? Wenn ja, um
wieviel?

Lt. LG Itzehoe WM 99, 41 beträgt die Mietminderung 100 %. Da Urteil entspricht jedoch kaum dem, was tatsächlich gemindert werden kann. Richtig ist, dass die Küche aufällt, aber alle anderen Räuem stehen zur Verfügung und können auch genutzt werden. Du musst dem Unternehmen darlegen, dass die Küche noch vor Weihnachten zu liefern ist. Dass Du seit Einzug und bis die Küche steht
Schadenersatzansprüche stellst in Rahmen der Kosten für Essen. Mein Vorschlag ist, dass Du die Miete um nicht mehr als 40 % der Kaltmiete minderst, Dir jedoch schriftlich ausdrücklich eine höhere Mietminderung vorbehälst.

Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, dass noch den regenfällen

der letzten Tage, eine Wand in der Küche einen großen
Feuchtigkeitsfleck aufwqeist. im oberen Bereich dieser Wand
ist Schwarzschimmel zu sehen der sich offensichtlich
ausbreitet. Habe dies auch sofort gemeldet beim hausmeister
und wurde auch schon begutachtet. Kann ich hier auch eine
Mietkürzung im nächsten Monat vornehmen ? Wenn ja wieviel ?

Wenn nach drei Wochen einen derartige Schimmelschaden auftritt, liegt der Schaden schon länger vor. Möglicherweise wurde er kurz vor Deinem Einzug überstrichen. Hier sind weitere 5 % Mietminderung anzuwenden.

Sollten Mietkürzungen relevant werden muss ich diese dann nach
Mängelbeseitigung zurückzahlen. Wie soll ich mich
weiterverhalten ???

Nein, Mietminderung gilt für den verlorenen Wohnwert und sind nicht zu erstatten.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Danke erstmal für deine Antwort:

Nein, die Lieferung der Küche der Küche wurde nicht vereinbart. Steht ja auch nix im Mietvertrag. Allerdings steht im Übernahmeprotokoll (was ja beidseitig unterzeichnet wurde), dass die Küche als Vertragsbestandteil fehlt.

Die Entscheidung für uns war (wurde vom Vermieter angeboten), wenn wir die Wohnung nehmen: 2 Monate keine Kaltmiete (nur Nebenkosten) oder Einbauküche. Die gehört dann zwar dem vermieter wir müssen dafür aber nix zahlen. Diese wurde uns aber zugesichert, woraufhin wir uns für diese Wohnung entschieden. (Quasi sollte uns die Küche oder aber das mietfreie Wohnen für 2 Monate als „Entscheidungshilfe“ dienen)
Bis heute ist aber nix passiert. Oder doch: eine provisorische Spüle und ein herd wurde uns übergangsweise reingestellt. Man lebt aber trotzdem irgendwie im Chaos und nicht „richtig angekommen“.
Uns sollten schon lange die Entwürfe zukommen aber nichtmal die sind gekommen, geschweige denn irgend ein handwerker wurde mal vorstellig.
Hinzu kommt das der Schimmel nach neuestem Stand eine nochmalige (mehr oder minder große) Renovierung der Küche seitens des Vermieters erforderlich macht.

Wir sind mit meiner Freundin zwei Personen im Haushalt.

Meine erste Mietzahlung erfolgte trotz des Mangels in voller Höhe aber ausdrücklich „Unter Vorbehalt“…

Kann ich jetzt also um 45 % mindern bei der nächsten Mietüberweisung??
Wie sollte ich weiter vorgehen ?

Vielen Dank für deine kompetente und sachdienliche Hilfe !!!

Hallo Marcel,

Nein, die Lieferung der Küche der Küche wurde nicht
vereinbart. Steht ja auch nix im Mietvertrag. Allerdings steht
im Übernahmeprotokoll (was ja beidseitig unterzeichnet wurde),
dass die Küche als Vertragsbestandteil fehlt.

Die Entscheidung für uns war (wurde vom Vermieter angeboten),
wenn wir die Wohnung nehmen: 2 Monate keine Kaltmiete (nur
Nebenkosten) oder Einbauküche. Die gehört dann zwar dem
vermieter wir müssen dafür aber nix zahlen. Diese wurde uns
aber zugesichert, woraufhin wir uns für diese Wohnung
entschieden. (Quasi sollte uns die Küche oder aber das
mietfreie Wohnen für 2 Monate als „Entscheidungshilfe“ dienen)
Bis heute ist aber nix passiert. Oder doch: eine provisorische
Spüle und ein herd wurde uns übergangsweise reingestellt. Man
lebt aber trotzdem irgendwie im Chaos und nicht „richtig
angekommen“.
Uns sollten schon lange die Entwürfe zukommen aber nichtmal
die sind gekommen, geschweige denn irgend ein handwerker wurde
mal vorstellig.

Fordere den Vermieter auf, einen Termin zu nennen, wann die Küche geliefert werden soll. Sind euch noch keine Zweifel gekommen, ob der Vermieter euch die Wohnung so günstig angeboten hat, weil ihm die finanziellen Mittel fehlen und er möglicherweise nicht in der Lage ist, eine Einbauküche zu liefern ? Du musst Dir hier nicht nur den genauen Liefertermin geben sondern auch die Firma nennen lassen, die die Küche liefern soll. Es muss ja einen Kaufvertrag geben. Kann der Vermieter diesen Kaufvetrag nicht vorlegen ist etwas faul.

Auf jedne Fall die Mietminderung schriftlich ankündigen. Notfalls dann mit der Januar Miete verrechnen. Wobei natürlich durch die Zusatzinformation eine Tatsache wegfällt, dass keine Kochgelegenheit vorhanden ist. Insoweit muss die Mietminderung auf mindestens 20 % reduziert werden. Ich bin bei der ersten Berechnung nämlich von der fehlenden Kochmöglichkeit ausgegangen. Vorsorglich kannst Du Dir eine höhere Mietminderung vorbehalten. Rechtlich dürfte mehr wie 20 % nicht durchgehen. Dann noch die Schimmelgeschichte, derzeit 5 %, somit höchstens 25 %. Jede höhere Mietminderung ist ein Risiko. Wäre kein Herd gestellt worden, wäre die höhere Mietminderung angebracht gewesen.

Gruss Günter

Hinzu kommt das der Schimmel nach neuestem Stand eine
nochmalige (mehr oder minder große) Renovierung der Küche
seitens des Vermieters erforderlich macht.

Wir sind mit meiner Freundin zwei Personen im Haushalt.

Meine erste Mietzahlung erfolgte trotz des Mangels in voller
Höhe aber ausdrücklich „Unter Vorbehalt“…

Kann ich jetzt also um 45 % mindern bei der nächsten
Mietüberweisung??
Wie sollte ich weiter vorgehen ?

Vielen Dank für deine kompetente und sachdienliche Hilfe !!!