Hallo,
ich hätte da nochmal eine frage, und zwar sind bei uns im Haus kleine Hunde erlaubt und wir haben auch einen. Einen zweiten dürfen wir uns nicht dazu holen hat der Vermieter gesagt nun habe ich jede zweite woche von ca.6h bis 15h einen grossen Schäferhund-mix bei mir zuhause. Gestern hat es der Vermieter mit gekriegt und macht stress darf er das kann er es mir verbieten??
Er ist ganz lieb, tut niemanden was, bellt nicht und macht nix kaputt…
Muss ich auf seine vorderung eingehen und darf den Hund hier nicht mehr herholen???
Danke
Hallo Linda,
eine Wohnung ist kein Tierheim. Wenn ein Hund erlaubt ist, ist ein = eins. Der andere Hund hat in der Wohnung nichts zu suchen.
Gruss Günter
ich hätte da nochmal eine frage, und zwar sind bei uns im Haus
kleine Hunde erlaubt und wir haben auch einen. Einen zweiten
dürfen wir uns nicht dazu holen hat der Vermieter gesagt nun
habe ich jede zweite woche von ca.6h bis 15h einen grossen
Schäferhund-mix bei mir zuhause. Gestern hat es der Vermieter
mit gekriegt und macht stress darf er das kann er es mir
verbieten??
Er ist ganz lieb, tut niemanden was, bellt nicht und macht nix
kaputt…
Muss ich auf seine vorderung eingehen und darf den Hund hier
nicht mehr herholen???
Gruss Günter
Hi,
ich denke nicht, dass er das verbieten kann. Immerhin ist hier keine staendige Haltung des Hundes vorhanden sondern nur ein Besuch zweimal im Monat. Dann duerfte dich ja auhc keiner mit hund besuchen.
Und das Argument mit dem Tierheim finde ich ziemlich uebertrieben.
Was du jetzt machen kannst oder sollst weiss ich nicht, liegt in deinem ermessen.
Aber ein Verbot ist meiner Ansicht nach nicht rechtens.
vg jima
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Hi jima,
hier ist juristisch zu unterscheiden, dass der Besuch mit einem Hautier in keiner Weise der Pflege eines Tieres entspricht. Der Besuch, der sporadisch kommt und wieder geht ist nicht dem gleich zu setzen, dass jemand gegen oder ohne Entgelt ein Haustier aufnimmt, obwohl dies untersagt ist. Sei dies auch nur vorübergehend oder immer wieder zur Pflege.
Es besteht auch kein rechtlicher Grund, dass der Vermieter dies erlaubt. Der Tierhalter kann das Tier in dieser Zeit bei geeigneten Einrichtungen abgeben.
Gruss Günter
ich denke nicht, dass er das verbieten kann. Immerhin ist hier
keine staendige Haltung des Hundes vorhanden sondern nur ein
Besuch zweimal im Monat. Dann duerfte dich ja auhc keiner mit
hund besuchen.
Und das Argument mit dem Tierheim finde ich ziemlich
uebertrieben.
Was du jetzt machen kannst oder sollst weiss ich nicht, liegt
in deinem ermessen.
Aber ein Verbot ist meiner Ansicht nach nicht rechtens.
vg jima
Hallo,
ich hätte da nochmal eine frage, und zwar sind bei uns im Haus
kleine Hunde erlaubt und wir haben auch einen. Einen zweiten
dürfen wir uns nicht dazu holen hat der Vermieter gesagt nun
habe ich jede zweite woche von ca.6h bis 15h einen grossen
Schäferhund-mix bei mir zuhause. Gestern hat es der Vermieter
mit gekriegt und macht stress darf er das kann er es mir
verbieten??
Er ist ganz lieb, tut niemanden was, bellt nicht und macht nix
kaputt…
Muss ich auf seine vorderung eingehen und darf den Hund hier
nicht mehr herholen???
Danke