Nebenkostenpfändung und Erpressung?

Hallo www-ler,

habe folgendes Problem.

Nebenkosten 2001 wurde per Pfändung eingetrieben. Die Gerichtsvollzieherkosten stehen mir ja auch noch zu, dies wurde der Bank ordnungsgemäß mitgeteilt.
Der Mieter bekommt von uns noch 150,-- Euro aus einer angeblich 2003 verauslagten Rechnung. (Ist ja auch egal, wir zahlen es ihm ja).
Für die Nebenkosten 2002 haben wir mittlerweile den Vollstreckungstitel erwirkt und er geht der Bank demnächst zu.
Nun fordert der Mieter, dass wir das Konto freigeben und seine Forderung sofort mit der Pfändung verrechnen.

Dies wird von uns abgelehnt, da wir erst unser Geld haben wollen, er bekommt es spätestens mit der Nebenkostenabrechnung 2003 verrechnet (da in dem Jahr auch seine Auslagen waren)…Naja, er hat auch gedroht uns eine Pfändung zu schicken…

Muss ich die Verrechnung vornehmen?

Hab bemerkt, dass mein Dad die Gerichtsvollzieherkosten der Pfändung der NK 2000, im Januar 2003 garnicht vom Mieter eingetrieben hat.
Kann ich dies nun noch machen? Verjährung wird es ja keine geben oder? Verfällt der Anspruch aufgrund des Todes von meinem Vater? Kann die Bank einfach so das Konto wieder freigeben? Hätten die nicht uns fragen müssen?

Heute hab ich folgenden Anruf erhalten:
"Wenn sie heute bis 17Uhr das Konto nicht freimachen, dann gehen wir zum Anwalt und erstattetn Anzeige wegen der Überbrückung des FI-Schalters. "

Hm, irgendwie nur komisch, da ich letzten Montag mit nem Elektriker vor Ort war und dieser mir die ordnungsgemäße Installierung bestätigte.

Kann die Mieter uns anzeigen?
(Was kann ich dafür, falls es wirklich so ist, der Vorbesitzer war mein Vater und ist seit drei Monaten verstorben. Wir sind ja daran interessiert die Instandhaltungen durchzuführen. Daher auch das Gespräch mit dem Elektriker)

Muss ich mir diese Aussage vom Mieter gefallen lassen? Leider hab ich für diese Aussage keinen Zeugen…

Vielen Dank
Markus

P.S.: Hoffe dass der Streit mal ein Ende nimmt…

ups, Drohung wär passender gewesen

Hallo Trulli,

Nebenkosten 2001 wurde per Pfändung eingetrieben. Die
Gerichtsvollzieherkosten stehen mir ja auch noch zu, dies
wurde der Bank ordnungsgemäß mitgeteilt.
Der Mieter bekommt von uns noch 150,-- Euro aus einer
angeblich 2003 verauslagten Rechnung. (Ist ja auch egal, wir
zahlen es ihm ja).
Für die Nebenkosten 2002 haben wir mittlerweile den
Vollstreckungstitel erwirkt und er geht der Bank demnächst zu.
Nun fordert der Mieter, dass wir das Konto freigeben und seine
Forderung sofort mit der Pfändung verrechnen.

Was für ein Konto ? Kautionskonto ? Ist der Mieter ausgezogen ? Verrechnung ist natürlich nicht möglich.

Dies wird von uns abgelehnt, da wir erst unser Geld haben
wollen, er bekommt es spätestens mit der Nebenkostenabrechnung
2003 verrechnet (da in dem Jahr auch seine Auslagen
waren)…Naja, er hat auch gedroht uns eine Pfändung zu
schicken…

Zuerst einmal muss er einen Mahnbescheid benatragen. Dem könnt ihr dann widersprechen. Also ruhig Blut, der macht viel Wirbel um nichts.

Muss ich die Verrechnung vornehmen?

Geht nicht.

Hab bemerkt, dass mein Dad die Gerichtsvollzieherkosten der
Pfändung der NK 2000, im Januar 2003 garnicht vom Mieter
eingetrieben hat.

Lasse Dich mal von einem Anwalt am Ort beraten. Du hast da alles quer durch die Landschaft. Ich nehme an, dass der GV längst die Gebühren- auch Deines Vaters aus der Pfändung kassiert hat. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.

Kann ich dies nun noch machen? Verjährung wird es ja keine
geben oder? Verfällt der Anspruch aufgrund des Todes von
meinem Vater? Kann die Bank einfach so das Konto wieder
freigeben? Hätten die nicht uns fragen müssen?

Und wieder kommt das Konto ! Wenn es ein Kautionskonto ist, muss der Vermieter es gfreigeben. Die Bank gibt an den Mieter das Konto nicht heraus. Erben übernmehmen Rechte und Pflichten,

Heute hab ich folgenden Anruf erhalten:
"Wenn sie heute bis 17Uhr das Konto nicht freimachen, dann
gehen wir zum Anwalt und erstattetn Anzeige wegen der
Überbrückung des FI-Schalters. "

Ich meine, dass Du wissen musst, ob dies geschehen ist. Sonst wäre es, wenn das nicht zutrifft eine falsche Anschuldigung.

Hm, irgendwie nur komisch, da ich letzten Montag mit nem
Elektriker vor Ort war und dieser mir die ordnungsgemäße
Installierung bestätigte.

???

Kann die Mieter uns anzeigen?
(Was kann ich dafür, falls es wirklich so ist, der Vorbesitzer
war mein Vater und ist seit drei Monaten verstorben. Wir sind
ja daran interessiert die Instandhaltungen durchzuführen.
Daher auch das Gespräch mit dem Elektriker)

Instandhaltungen und illegale Aktionen sind zwei unterschiedliche Dinge.

Muss ich mir diese Aussage vom Mieter gefallen lassen? Leider
hab ich für diese Aussage keinen Zeugen…

Ist der Mieter denn noch in der Wohnung, denn Dein Hinweis auf die Freigabe eines Kontos deutet eher auf einen Auszug hin. Wenn der Mieter noch in der Wohnung wohnt, weshalb werden keine entsprechenden Vorauszahlungen verlangt ? Weshalb nehmt ihr nicht gerichtliche Hilfe in Anspruch, wenn dieser Mieter offenbar ständig nicht zahlt ?

Gruss Günter

Hallo Trulli,

das was du schreibst klingt zunächst mal ziemlich durcheinander.

Wenn ich das mit dem Konto irgendwie verstanden habe, hast du eine Pfändung des Konto’s des Mieters vornehmen lassen, bzw. lassen wollen. Hierbei scheint nicht alles bezahlt worden zu sein was dir zusteht?

Frage: Liegt noch eine Pfändung von dir bei der Bank vor, die nicht bezahlt wurde? Dies würde erklären wieso das Konto des Mieter’s nicht „gesperrt“ ist.

Ich habe das erste mal das Wort Konto jedenfalls so verstanden.

Der Mieter wünscht eine Verrechnung mit der Kaution? Was wie Günther sagt wohl gar nicht geht.

Ausserdem schiebt er jede Art von Terror, um sein von der Bank blockiertes Konto wieder frei zu bekommen?!

Suche einen Anwalt auf, der dir das Chaos ordnet und dich entsprechend vertritt.

Gruß Ivo

Hallo zusammen,

Wir haben das Gehaltskonto des Mieters pfänden lassen, leider gehen da anscheinend nur Arbeitslosengeld ein. Das können wir nicht pfänden…Ist das unser Bier, wenn die Bank uns was überweist? Das kann ja wohl die Bank vor Ort entscheiden, ob da was zu pfänden ist oder nicht? Es besteht leider kein Kautionskonto.
Vorauszahlung wird keine geleistet, da der alte Eigentümer dies nicht im Mietvertrag vereinbart hat und der Mieter sich auf keine andere Vereinbarung einlässt.

Der GV hat damals die Zustellkosten von uns direkt eingetrieben. Mein Dad hätte sie anscheinend im nachhinein dem Mieter belsaten müssen. Ist dies nun immer noch möglich? Janaur 2003 bis heute dürfte doch noch OK sein, oder?

Wie gesagt der Elektriker wurde von uns beauftragt die Sachlage sich letzte Woche mal anzusehen. Seiner fachmännischen Meinung nach ist da alles OK. Nur ein paar Porbleme, weil das Haus schon 30 Jahre alt ist und einige Kabel damals anders verlegt wurden wie heute.

Der Unterscheid zwischen Instandhaltungen und illegale Aktionen ist mir schon klar. Aber kann der neue Eigentümer dafür haftbar gemacht werden?

Markus

P.S.: Ich habe meinen ursprünglichen Namen geändert, denn Markus heissen hier im Board zu viele. Denke mal, dass Günter sich an die ganze Vorgeschichte erinnern kann. Mieterhöhung usw. Anwalt will uns momentan noch keiner helfen, da der Fall nicht lukrativ ist. Eine Rechtsschutzversicherung besteht ebenfalls nicht. Daher meine Not.

Hallo,

Wir haben das Gehaltskonto des Mieters pfänden lassen, leider
gehen da anscheinend nur Arbeitslosengeld ein. Das können wir
nicht pfänden…Ist das unser Bier, wenn die Bank uns was
überweist? Das kann ja wohl die Bank vor Ort entscheiden, ob
da was zu pfänden ist oder nicht? Es besteht leider kein
Kautionskonto.
Vorauszahlung wird keine geleistet, da der alte Eigentümer
dies nicht im Mietvertrag vereinbart hat und der Mieter sich
auf keine andere Vereinbarung einlässt.

Als ich Deine Frage benatwortet habe kam mir in den Sinn, dass da doch etwas war, vor einigen Wochen und wir die Frage diskutiert haben, ob Du den Vertrag ändern kannst.

Der GV hat damals die Zustellkosten von uns direkt
eingetrieben. Mein Dad hätte sie anscheinend im nachhinein dem
Mieter belsaten müssen. Ist dies nun immer noch möglich?
Janaur 2003 bis heute dürfte doch noch OK sein, oder?

Kläre dies am Ort ab mit einem Anwalt. Hierzu ohnehin in Deiner Sache ein Tipp. Überlege Dir, vereinbare für eine einmalige Beratung einen Preis mit einem Anwalt - ob hier nicht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angestrebt werden kann.

Wie gesagt der Elektriker wurde von uns beauftragt die
Sachlage sich letzte Woche mal anzusehen. Seiner
fachmännischen Meinung nach ist da alles OK. Nur ein paar
Porbleme, weil das Haus schon 30 Jahre alt ist und einige
Kabel damals anders verlegt wurden wie heute.

Der Unterscheid zwischen Instandhaltungen und illegale
Aktionen ist mir schon klar. Aber kann der neue Eigentümer
dafür haftbar gemacht werden?

Nein.

P.S.: Ich habe meinen ursprünglichen Namen geändert, denn
Markus heissen hier im Board zu viele. Denke mal, dass Günter
sich an die ganze Vorgeschichte erinnern kann. Mieterhöhung
usw. Anwalt will uns momentan noch keiner helfen, da der Fall
nicht lukrativ ist. Eine Rechtsschutzversicherung besteht
ebenfalls nicht. Daher meine Not.

Hast Du es schon einmal mit Haus & Grund versucht ? Es muss vor Ort eine Lösung gefunden werden. Kenntnisse, wie man vorgehen kann und wie weit die örtlichen Gerichte auf der Seite des Vermieters solche Mieter in die Schranken weisen, sind nur vor Ort bekannt. Ich frage mich nämlich, ob das Verhalten dieses Mieters nicht als grob vertragswidriges Verhalten zu werten ist. Er ist zwar im Recht, wenn er keine Vorauszahlungen leistet. Dann aber kann der Vermieter erwarten, da dem Mieter die Nachforderungen bekannt sind, dass der Mieter jeden Monat eine bestimmten Betrag auf die Seite legt, um seiner Verpflichtung nach Vorlage der Rechnung nachzukommen.

Hier muss vor Ort überlegt werden - Haus & Grund kann da wahrscheinlich eher helfen - ob man nicht, wegen des vertragswidrigen Verhaltens nach Vorlage der Rechnung, die der Mieter erst nach langwierigen Mahnverfahren und durch Pfändungen bereit ist zu zahlen, den Mieter durch gerichtliche Anordnung zwingen kann, Vorauszahlungen zu leisten, weil dem Vermieter unzumutbar ist, sich auf solche Vorgänge dauerhaft einzulassen.

Gruss Günter