Hallo www-ler,
habe folgendes Problem.
Nebenkosten 2001 wurde per Pfändung eingetrieben. Die Gerichtsvollzieherkosten stehen mir ja auch noch zu, dies wurde der Bank ordnungsgemäß mitgeteilt.
Der Mieter bekommt von uns noch 150,-- Euro aus einer angeblich 2003 verauslagten Rechnung. (Ist ja auch egal, wir zahlen es ihm ja).
Für die Nebenkosten 2002 haben wir mittlerweile den Vollstreckungstitel erwirkt und er geht der Bank demnächst zu.
Nun fordert der Mieter, dass wir das Konto freigeben und seine Forderung sofort mit der Pfändung verrechnen.
Dies wird von uns abgelehnt, da wir erst unser Geld haben wollen, er bekommt es spätestens mit der Nebenkostenabrechnung 2003 verrechnet (da in dem Jahr auch seine Auslagen waren)…Naja, er hat auch gedroht uns eine Pfändung zu schicken…
Muss ich die Verrechnung vornehmen?
Hab bemerkt, dass mein Dad die Gerichtsvollzieherkosten der Pfändung der NK 2000, im Januar 2003 garnicht vom Mieter eingetrieben hat.
Kann ich dies nun noch machen? Verjährung wird es ja keine geben oder? Verfällt der Anspruch aufgrund des Todes von meinem Vater? Kann die Bank einfach so das Konto wieder freigeben? Hätten die nicht uns fragen müssen?
Heute hab ich folgenden Anruf erhalten:
"Wenn sie heute bis 17Uhr das Konto nicht freimachen, dann gehen wir zum Anwalt und erstattetn Anzeige wegen der Überbrückung des FI-Schalters. "
Hm, irgendwie nur komisch, da ich letzten Montag mit nem Elektriker vor Ort war und dieser mir die ordnungsgemäße Installierung bestätigte.
Kann die Mieter uns anzeigen?
(Was kann ich dafür, falls es wirklich so ist, der Vorbesitzer war mein Vater und ist seit drei Monaten verstorben. Wir sind ja daran interessiert die Instandhaltungen durchzuführen. Daher auch das Gespräch mit dem Elektriker)
Muss ich mir diese Aussage vom Mieter gefallen lassen? Leider hab ich für diese Aussage keinen Zeugen…
Vielen Dank
Markus
P.S.: Hoffe dass der Streit mal ein Ende nimmt…