Mietvertrag über ein Jahr. Rechtens oder nicht?

Hallo Alle!

Folgendes: Die erste eigene Wohnung und keine Ahnung vom Mietrecht.
Die Vermieterin sagte mir beim Vertragsabschluss der Vertrag läuft mindestens ein Jahr ohne Chance vorher rauszukommen.
Im Standard-Mietvertrag hat die Vermieterin die Zeile „Das Mietverhältnis beginnt…, es läuft auf unbestimmte Zeit…“ diesen Teil durchgestrichen und „1 Jahr“ darübergeschrieben.
Ich möchte nun raus aus dieser Bruchbude und müsste laut Vertrag noch bis zum 1.Juli hierbleiben.
Ist ein solcher Mietvertrag zulässig?
Und wenn ja, wie sieht´s aus wenn ich einen Nachmieter beibringe? Muss die Vermieterin diesen akzeptieren oder kann sie auf der Erfüllung des Vertrages bestehen?

Danke im Voraus

Meine Meinung: nicht rechtens…
Hallo Jochen,

Wenn Du eine ordentliche Kündigung von Deiner Seite her nicht ausgeschlossen hast, und es sich nicht um einen qualifizierten Zeitmietvertrag handelt (der eine konkrete und schrifliche Begründung für die Befristung voraussetzt, z.B. Renovierung oder Eigenbedarf oder ?) - und davon gehe ich aus - ist die Befristung wohl ungültig, d.h. du hast einen unbefristeten Mietvertrag und damit tritt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten in Kraft.

Desweiteren: das Stellen eines Nachmieters, um früher aus einer Wohnung herauszukommen, ist gesetzlich nicht verankert und nur mit Zustimmung des Vermieters möglich - In deinem Fall dann wohl aber auch nicht mehr notwendig.

Gruß
Claudia

Hallo Jochen,

gem. § 575 BGB ist der Vertrag unwirksam. Ein befristeter Vertrag muss einen Grund enthalten weshalb er befristet ist. Du hast eine Kündigungsfrist von drei Monaten, also zum 31.03.2004, wenn Du jetzt umngehend kündigst.

Gruss Günter

Folgendes: Die erste eigene Wohnung und keine Ahnung vom
Mietrecht.
Die Vermieterin sagte mir beim Vertragsabschluss der Vertrag
läuft mindestens ein Jahr ohne Chance vorher rauszukommen.
Im Standard-Mietvertrag hat die Vermieterin die Zeile „Das
Mietverhältnis beginnt…, es läuft auf unbestimmte Zeit…“
diesen Teil durchgestrichen und „1 Jahr“ darübergeschrieben.
Ich möchte nun raus aus dieser Bruchbude und müsste laut
Vertrag noch bis zum 1.Juli hierbleiben.
Ist ein solcher Mietvertrag zulässig?
Und wenn ja, wie sieht´s aus wenn ich einen Nachmieter
beibringe? Muss die Vermieterin diesen akzeptieren oder kann
sie auf der Erfüllung des Vertrages bestehen?

Danke im Voraus