Mietminderung auch rückwirkend?

Hallo liebe Rechtsexperten,

aufgrund eines Feuchtigkeitsschadens in der Wohnung wollten wir die Miete mindern. Der Vermieter hat dies ab 01.12. akzeptiert. Jetzt ist die Frage, ob wir das auch rückwirkend tun dürfen, da wir schon seit über einem Jahr den Schaden gemeldet haben und immer wieder hingehalten wurden. Dafür gibt es auch schriftliche Beweise.
Zu diesem Punkt gab es doch eine Änderung des Mietsgesetzes ?
Wo kann ich das nachlesen ?

Danke für Eure Hilfe
Sonja

Hallo Sonja,

aufgrund eines Feuchtigkeitsschadens in der Wohnung wollten
wir die Miete mindern. Der Vermieter hat dies ab 01.12.
akzeptiert. Jetzt ist die Frage, ob wir das auch rückwirkend
tun dürfen, da wir schon seit über einem Jahr den Schaden
gemeldet haben und immer wieder hingehalten wurden. Dafür gibt
es auch schriftliche Beweise.
Zu diesem Punkt gab es doch eine Änderung des Mietsgesetzes ?
Wo kann ich das nachlesen ?

Es gibt hier Änderung im Gesetz. Aber; es gibt eine Änderung in der Rechtsprechung des BGH durch Entscheid vom 16.07.2003 AZ: VIII ZR 274/02. Das urteil kannst Du nachlesen oder ausdrucken unter BGH und dort unter Pressemitteilung 95/2003.

In Deinem Fall kann rückwirkend ab Meldung des Mangels die Miete gemindert werden. Die volle Zahlung der Miete bedeutet nach diesem Urteil nicht, dass der Mieter auf eine Mietminderung verzichtet, wenn er sich ( Mieter ) immer wieder um die Beseitigung des Mangels bemüht.

Gruss Günter