Ich bin umgezogen und habe nach Einzug festgestellt, das der Türbeschlag der Eingangstür von außen abzuschrauben ist. Außerdem ragt der Schließzylinder ca 1cm über den Beschlag hinaus.
Ich habe zwar als Student keine großen Wertgegenstände in der Wohnung, fühle mich aber bei der Vorstellung „jeder kann rein“ nicht besonders wohl.
Gibt es diesbezüglich irgendwelche Rechtsvorschriften?
Ich glaube kaum, das eine Hausratsversicherung bei einem solchen Außenschloß im Falle eines Einbruchs den entstandenen Schaden anstandslos regulieren würde…
An den Türen innerhalb der Wohnung fehlen alle Schlüssel und die Türbeschläge sind alle völlig veraltet, obwohl die Wohnung als komplett renoviert angeboten wurde.
Ich bin umgezogen und habe nach Einzug festgestellt, das der
Türbeschlag der Eingangstür von außen abzuschrauben ist.
Außerdem ragt der Schließzylinder ca 1cm über den Beschlag
hinaus.
Ich habe zwar als Student keine großen Wertgegenstände in der
Wohnung, fühle mich aber bei der Vorstellung „jeder kann rein“
nicht besonders wohl.
Gibt es diesbezüglich irgendwelche Rechtsvorschriften?
Nein, es gibt keine Rechtsvorschriften.
Ich glaube kaum, das eine Hausratsversicherung bei einem
solchen Außenschloß im Falle eines Einbruchs den entstandenen
Schaden anstandslos regulieren würde…
Hier besteht tatsächlich das Probleme, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn keine Massnahmen getroffen sind, die den Zutritt zur Wohnung erschweren.
An den Türen innerhalb der Wohnung fehlen alle Schlüssel und
die Türbeschläge sind alle völlig veraltet, obwohl die Wohnung
als komplett renoviert angeboten wurde.
Dies ist nur beachtlich, wenn für die Türen Schlüssel eingetragen sind im Mietvertrag.