Renovieren bei Auszug

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin in meiner alten Wohnung an 15. Juli 2000 eingezogen.
Die Wohnung befand sich in folgendem Zustand: Rauhfaser ohne Antrich, Tapeten teileise nicht ordentlich bzw. überklebt.
Folglich habe ich die ganze Wohnung gestrichen.
Im Mietvertrag ist die Übliche Vereinbarung über die „Instandhaltung“ der Räumer (mit den Renovierungsfristen) vereinbart. Zusätzlich steht aber auf dem Übergabebogen „Die Wohnung wurde vom Vermieter in den Berichen Fußboden und Tapeten (Rauhfaser ohne Anstrich) grundlegend renoviert. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung vom Mieter im ronovierten Zustand zurückzugeben.“

Nun hatte ich die Wohnung zum 1.7.2003 gekündigt und bin ausgezogen. Mein Vermieter hatte mir weder die Kündigung bestätigt noch einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbart. Es blieb mir keine andere Möglichkeit als den Schlüssel an dem sich in dem Ort der Wohnung befindenen Makler, der mir auch die Wohnung beim Einzug übergeben hat zu übergeben.

Seit dem Streite ich mich nun über die Rückzahlung der Kaution. Ich habe dem Vermieter mehrmals einen Brief geschrieben, in dem ich ihm darum bat, mir doch bitte zu erläutern wie er sich die Rückzahlung vorstellt. Ich bekam keine Antwort! Irgendwann bekam ich dann einen Brief von einem Anwalt, den er beauftragt hat. Diese meinte das der Vermieter noch eine Nebenkostenabrechnung erstellen würde bevor er mir dann die Kaution zurückzahlen würde.

Nun, nach fast sechs Monaten bekam ich folgende Kostenaufstellung:

Daraus ergibt sich für meine Mandantin folgende Forderung:
Nachzahlung Nebenkosten 2001 64,03 Euro
Nachzahlung Nebenkosten 2002 130,56 Euro
Nachzahlung Nebenkosten 2003 187,92 Euro
Instandsetzung der Wohnung 1 Monatsmiete
für Nachmieter 205,00 Euro
Rechtsanwaltskosten gem.
Rechnung 65,03 Euro
Gesamt 652,54 Euro.

Die vorstehend berechnete Forderung wird mit dem Kautionsguthaben verrechnet. Das verbleibende Guthaben wird an Sie überwiesen.

Das kann ich einfach nicht glauben! Bis zu diesem Schreiben hat der Vermiter mir nicht ein einziges Mal in irgendeiner Form wissen lasse, das in der Wohnung noch Schönheitsreperaturen Notwendig währen.
So weit ich glaube, darf er die Kosten für die NK 2001 gar nicht mehr fordern und was hab ich eigentlich mit den Rechstanwaltgebühren zu schaffen? Ist das mein Problem wenn der einen Anwalt beauftrag weil er zu Faul ist sich selbst darum zu kümmern?

Ich brauche dringend Hilfe, inwieweit diese Forderungen überhaupt berechtigt sind und wo ich eindeutige „Rechtslagen“ Schwarz auf Weiß ausdrucken kann etc.

Vielen Dank Mike

Hallo,

teile dem Anwalt mit, dass Du die Abrechnung nicht anerkennst und die Angelegenheit überprüfen lässt.

Du musst hier unbedingt einen Anwalt oder einen Mieterverein einschalten. Dies läuft auf einen Rechtsstreit hinaus, wenn Du Dein Recht willst.

ich habe folgendes Problem:
Ich bin in meiner alten Wohnung an 15. Juli 2000 eingezogen.
Die Wohnung befand sich in folgendem Zustand: Rauhfaser ohne
Antrich, Tapeten teileise nicht ordentlich bzw. überklebt.
Folglich habe ich die ganze Wohnung gestrichen.
Im Mietvertrag ist die Übliche Vereinbarung über die
„Instandhaltung“ der Räumer (mit den Renovierungsfristen)
vereinbart. Zusätzlich steht aber auf dem Übergabebogen „Die
Wohnung wurde vom Vermieter in den Berichen Fußboden und
Tapeten (Rauhfaser ohne Anstrich) grundlegend renoviert. Bei
Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung vom Mieter im
ronovierten Zustand zurückzugeben.“

Nun hatte ich die Wohnung zum 1.7.2003 gekündigt und bin
ausgezogen. Mein Vermieter hatte mir weder die Kündigung
bestätigt noch einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbart.
Es blieb mir keine andere Möglichkeit als den Schlüssel an dem
sich in dem Ort der Wohnung befindenen Makler, der mir auch
die Wohnung beim Einzug übergeben hat zu übergeben.

Seit dem Streite ich mich nun über die Rückzahlung der
Kaution. Ich habe dem Vermieter mehrmals einen Brief
geschrieben, in dem ich ihm darum bat, mir doch bitte zu
erläutern wie er sich die Rückzahlung vorstellt. Ich bekam
keine Antwort! Irgendwann bekam ich dann einen Brief von einem
Anwalt, den er beauftragt hat. Diese meinte das der Vermieter
noch eine Nebenkostenabrechnung erstellen würde bevor er mir
dann die Kaution zurückzahlen würde.

Nun, nach fast sechs Monaten bekam ich folgende
Kostenaufstellung:

Daraus ergibt sich für meine Mandantin folgende Forderung:
Nachzahlung Nebenkosten 2001 64,03 Euro

wenn Dir diese Abrechnung nicht bisher vorgelegt wurde, kann der Vermieetr diese Kosten nicht einbehalten. Die Abrechnung 2001 hätte Dir spätestens am 31.12.2002 übergeben werden müssen. Danach ist sie verjährt.

Nachzahlung Nebenkosten 2002 130,56 Euro
Nachzahlung Nebenkosten 2003 187,92 Euro

wie ist 2003 berechnet, vor allem hast Du für alles Belege erhalten ?

Instandsetzung der Wohnung 1 Monatsmiete
für Nachmieter 205,00 Euro

Reicht als Begründung nicht aus. Ausserdem, wenn von Dir Leistungen verlangt worden wäre, hätte der Vermieter Dich auffordern müssen, Mängel zu beseitigen.
Ohne Auffordeurgn ist keien Zahlung zu leisten.

Rechtsanwaltskosten gem.
Rechnung 65,03 Euro

Dem Anwalt steht, wenn dies alles ist, kein Honorar von Dir zu. Der Vermieter hat diese Kosten zu tragen. es seid enn, der Anwalt begründet deis mit Verzug, dann aber muss vorher zuerst Frist gesetzt sein.

Gesamt 652,54 Euro.

Die vorstehend berechnete Forderung wird mit dem
Kautionsguthaben verrechnet. Das verbleibende Guthaben wird an
Sie überwiesen.

Das kann ich einfach nicht glauben! Bis zu diesem Schreiben
hat der Vermiter mir nicht ein einziges Mal in irgendeiner
Form wissen lasse, das in der Wohnung noch
Schönheitsreperaturen Notwendig währen.
So weit ich glaube, darf er die Kosten für die NK 2001 gar
nicht mehr fordern und was hab ich eigentlich mit den
Rechstanwaltgebühren zu schaffen? Ist das mein Problem wenn
der einen Anwalt beauftrag weil er zu Faul ist sich selbst
darum zu kümmern?

So ist es wohl. Der Anwalt handelt in diesem Fall mehr als unkorrekt.

Ich brauche dringend Hilfe, inwieweit diese Forderungen
überhaupt berechtigt sind und wo ich eindeutige „Rechtslagen“
Schwarz auf Weiß ausdrucken kann etc.

Gruss Günter

Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Hilfe.
Leider sieht die Sache so aus, das ich mir momentan finanziell keinen Anwalt leisten kann. Was kostet so ein Anwalt in der Sache überhaupt?

Grüße
Mike

Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Hilfe.
Leider sieht die Sache so aus, das ich mir momentan finanziell
keinen Anwalt leisten kann. Was kostet so ein Anwalt in der
Sache überhaupt?

Kosten richten sich nach Streitwert. Versuche es bei einem Mieterverein. Wenn Du jedoch arbeitslos bist oder aus sonstigen Gründen geringes Einkommen hast, dann gehe zum nächsten Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein. Die Kosten trägt dann der Staat.

Gruss Günter

Hallo,

auch für diese Antwort vielen Dank.
Ich habe jetzt von der Sparkasse, bei dem das Mietkautionssparbuch hinterlegt wurde einen Brief bekommen das der Vermieter die Auflösung beantragt hat. Darin räumt mir die Sparkasse die Möglichkeit ein dieses Innerhalb von einen Monat zu wiedersprechen. Sollte ich nicht wiedersprechen so wird Sie das Guthaben an dem Vermieter übertragen.
Was soll ich jetzt machen?
Wenn ich wiedersprechen würde ich ja mit den Nebenkostenabrechnungen 2002 und 2003 in Verzug geraten.

Andererseits: Wenn ich nicht Wiederspreche hat er die Gewalt über das Geld.

Grüße
Mike

Hallo Mike,

auch für diese Antwort vielen Dank.
Ich habe jetzt von der Sparkasse, bei dem das
Mietkautionssparbuch hinterlegt wurde einen Brief bekommen das
der Vermieter die Auflösung beantragt hat. Darin räumt mir die
Sparkasse die Möglichkeit ein dieses Innerhalb von einen Monat
zu wiedersprechen. Sollte ich nicht wiedersprechen so wird Sie
das Guthaben an dem Vermieter übertragen.
Was soll ich jetzt machen?
Wenn ich wiedersprechen würde ich ja mit den
Nebenkostenabrechnungen 2002 und 2003 in Verzug geraten.

Andererseits: Wenn ich nicht Wiederspreche hat er die Gewalt
über das Geld.

Sende der Bank die Freigabe zur Verrechnung mit den Nebenkosten. Dann einen Brief an den Vermieter mit dem Hinweis, nach Erhalt die noch von Dir zu zahlenden Nebenkosten zu verrechnen. Erkläre dem Vermieter, dass Du in Höhe der Nachforderungen Aufrechnung mit der Kaution erklärst. Er möge diese Nachforderungne verrechnen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Sende der Bank die Freigabe zur Verrechnung mit den
Nebenkosten.

Ich schicke der Bank also einen Brief in dem ich erklähre, dass sie die Nebenkosten von 2002 und 2003 mit der Kaution verrechnen kann.

Dann einen Brief an den Vermieter mit dem
Hinweis, nach Erhalt die noch von Dir zu zahlenden Nebenkosten
zu verrechnen.

Also nur die Nebenkosten 2002 und 2003.

Erkläre dem Vermieter, dass Du in Höhe der
Nachforderungen Aufrechnung mit der Kaution erklärst. Er möge
diese Nachforderungne verrechnen.

Und den Rest bekomme ich dann von der Bank oder wie? Sorry, aber ich verstehe das nicht so richtig. Kann ich denn der Bank erklähren, dass Sie nur einen Teil an dem Vermieter aushändigt?

Noch mal vielen Dank. Du machst die Sache echt gut!

Grüße Mike

Hallo Günter,

Sende der Bank die Freigabe zur Verrechnung mit den
Nebenkosten.

Ich schicke der Bank also einen Brief in dem ich erklähre,
dass sie die Nebenkosten von 2002 und 2003 mit der Kaution
verrechnen kann.

Nein, natürlich nicht. Du sendest der Bank die Mitteilung, dass die Kaution freigegeben wird.

Dann schreibst Du Deinem Vermieter einen Brief und erklärst ihm, dass Du die Nachforderungen aus den Nebenkosten mit der Kaution zur Aufrechnung erklärst, er möge diese Kosten abziehen und sodann die Kaution mit Dir zuzüglich der Zinsen abrechnen.

Dann einen Brief an den Vermieter mit dem
Hinweis, nach Erhalt die noch von Dir zu zahlenden Nebenkosten
zu verrechnen.

Also nur die Nebenkosten 2002 und 2003.

Ja

Erkläre dem Vermieter, dass Du in Höhe der
Nachforderungen Aufrechnung mit der Kaution erklärst. Er möge
diese Nachforderungne verrechnen.

Und den Rest bekomme ich dann von der Bank oder wie? Sorry,
aber ich verstehe das nicht so richtig. Kann ich denn der Bank
erklähren, dass Sie nur einen Teil an dem Vermieter
aushändigt?

Nein, der Vermieter rechnet mit Dir ab. Eine Teilauszahlung an den Vermieter durch die Bank gibt es nicht.

Noch mal vielen Dank. Du machst die Sache echt gut!

Gruss Günter

Nein, der Vermieter rechnet mit Dir ab. Eine Teilauszahlung an
den Vermieter durch die Bank gibt es nicht.

Und was mach ich wenn der Vermieter dann auch die Kosten für die NK 2001, Instandsetzung und RA-Gebühren abrechnet?
Dann bleibt mir wahrscheinlich nur eine Jahrelange Klage oder wie?

Grüße
Mike

Nein, der Vermieter rechnet mit Dir ab. Eine Teilauszahlung an
den Vermieter durch die Bank gibt es nicht.

Und was mach ich wenn der Vermieter dann auch die Kosten für
die NK 2001, Instandsetzung und RA-Gebühren abrechnet?
Dann bleibt mir wahrscheinlich nur eine Jahrelange Klage oder
wie?

Hallo Mike,

leider ist dies der einzige Weg. Klage aber wohl kaum, sondern Mahnbescheid. Er geht meist nicht in den Widerspruch.

Gruss Günter

leider ist dies der einzige Weg. Klage aber wohl kaum, sondern
Mahnbescheid. Er geht meist nicht in den Widerspruch.

Ich danke dir für Deine Hilfe und wünsche dir tolle Feiertage!

Grüße Mike