Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin in meiner alten Wohnung an 15. Juli 2000 eingezogen.
Die Wohnung befand sich in folgendem Zustand: Rauhfaser ohne Antrich, Tapeten teileise nicht ordentlich bzw. überklebt.
Folglich habe ich die ganze Wohnung gestrichen.
Im Mietvertrag ist die Übliche Vereinbarung über die „Instandhaltung“ der Räumer (mit den Renovierungsfristen) vereinbart. Zusätzlich steht aber auf dem Übergabebogen „Die Wohnung wurde vom Vermieter in den Berichen Fußboden und Tapeten (Rauhfaser ohne Anstrich) grundlegend renoviert. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung vom Mieter im ronovierten Zustand zurückzugeben.“
Nun hatte ich die Wohnung zum 1.7.2003 gekündigt und bin ausgezogen. Mein Vermieter hatte mir weder die Kündigung bestätigt noch einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbart. Es blieb mir keine andere Möglichkeit als den Schlüssel an dem sich in dem Ort der Wohnung befindenen Makler, der mir auch die Wohnung beim Einzug übergeben hat zu übergeben.
Seit dem Streite ich mich nun über die Rückzahlung der Kaution. Ich habe dem Vermieter mehrmals einen Brief geschrieben, in dem ich ihm darum bat, mir doch bitte zu erläutern wie er sich die Rückzahlung vorstellt. Ich bekam keine Antwort! Irgendwann bekam ich dann einen Brief von einem Anwalt, den er beauftragt hat. Diese meinte das der Vermieter noch eine Nebenkostenabrechnung erstellen würde bevor er mir dann die Kaution zurückzahlen würde.
Nun, nach fast sechs Monaten bekam ich folgende Kostenaufstellung:
Daraus ergibt sich für meine Mandantin folgende Forderung:
Nachzahlung Nebenkosten 2001 64,03 Euro
Nachzahlung Nebenkosten 2002 130,56 Euro
Nachzahlung Nebenkosten 2003 187,92 Euro
Instandsetzung der Wohnung 1 Monatsmiete
für Nachmieter 205,00 Euro
Rechtsanwaltskosten gem.
Rechnung 65,03 Euro
Gesamt 652,54 Euro.
Die vorstehend berechnete Forderung wird mit dem Kautionsguthaben verrechnet. Das verbleibende Guthaben wird an Sie überwiesen.
Das kann ich einfach nicht glauben! Bis zu diesem Schreiben hat der Vermiter mir nicht ein einziges Mal in irgendeiner Form wissen lasse, das in der Wohnung noch Schönheitsreperaturen Notwendig währen.
So weit ich glaube, darf er die Kosten für die NK 2001 gar nicht mehr fordern und was hab ich eigentlich mit den Rechstanwaltgebühren zu schaffen? Ist das mein Problem wenn der einen Anwalt beauftrag weil er zu Faul ist sich selbst darum zu kümmern?
Ich brauche dringend Hilfe, inwieweit diese Forderungen überhaupt berechtigt sind und wo ich eindeutige „Rechtslagen“ Schwarz auf Weiß ausdrucken kann etc.
Vielen Dank Mike