Schriftform und Textform von Nebenkostenabrechnung

Hallo Michael,

ist jemandem bekannt, ob Betriebskostenabrechnungen bzw.
Nebenkostenabrechnungen für eine Mietwohnung auch dann
rechtmäßig und wirksam sind, wenn diese per Fax vom Vermieter
verschickt werden? Wer muss denn eigentlich beweisen, dass die
Abrechnung rechtzeitig vom Mieter erhalten wurde?

Die Zuleitung der Nebenkostenabrechnung per Fax ist erlaubt. Wenn von Mieter bestritten wird, dass er die Abrechnung erhalten hat, muss der Vermieter eben nachweisen, wann das Fax abging. Dies ist ja bei vielen modernen Fax-Geräten ohnehin so, dass ( wenn richtig eingestellt ) ein Fax autmatisch zusammen mit dem Text als Eigenkopie ausgedruckt wird.

Gruss Günter

Hi,

ist jemandem bekannt, ob Betriebskostenabrechnungen bzw.
Nebenkostenabrechnungen für eine Mietwohnung auch dann
rechtmäßig und wirksam sind, wenn diese per Fax vom Vermieter
verschickt werden? Wer muss denn eigentlich beweisen, dass die
Abrechnung rechtzeitig vom Mieter erhalten wurde?

Die Zuleitung der Nebenkostenabrechnung per Fax ist erlaubt.
Wenn von Mieter bestritten wird, dass er die Abrechnung
erhalten hat, muss der Vermieter eben nachweisen, wann das Fax
abging. Dies ist ja bei vielen modernen Fax-Geräten ohnehin
so, dass ( wenn richtig eingestellt ) ein Fax autmatisch
zusammen mit dem Text als Eigenkopie ausgedruckt wird.

Dies ist aber noch kein Nachweis, daß das Dokument auch seinen Empfänger erreicht hat. Wer ein Fax verschickt kann nur den Ausgang nicht aber den Eingang eines Schreibens nachweisen.
Gründe für ein abgeschicktes aber nicht angekommenes Fax können vielfältig sein: Papier leer, Toner oder Tinte leer, Stromausfall (wenn das Fax gespeichert wird), Druckkopf verdreckt etc.

Und wenn es darum geht, ob eine Abrechnung den Mieter noch im alten Jahr erreicht hat, kann der Vermieter imho auf die Nase fallen.

Gruß Stefan

Aber Stefan, mal hallo,

ist jemandem bekannt, ob Betriebskostenabrechnungen bzw.
Nebenkostenabrechnungen für eine Mietwohnung auch dann
rechtmäßig und wirksam sind, wenn diese per Fax vom Vermieter
verschickt werden? Wer muss denn eigentlich beweisen, dass die
Abrechnung rechtzeitig vom Mieter erhalten wurde?

Die Zuleitung der Nebenkostenabrechnung per Fax ist erlaubt.
Wenn von Mieter bestritten wird, dass er die Abrechnung
erhalten hat, muss der Vermieter eben nachweisen, wann das Fax
abging. Dies ist ja bei vielen modernen Fax-Geräten ohnehin
so, dass ( wenn richtig eingestellt ) ein Fax autmatisch
zusammen mit dem Text als Eigenkopie ausgedruckt wird.

Dies ist aber noch kein Nachweis, daß das Dokument auch seinen
Empfänger erreicht hat. Wer ein Fax verschickt kann nur den
Ausgang nicht aber den Eingang eines Schreibens
nachweisen.
Gründe für ein abgeschicktes aber nicht angekommenes Fax
können vielfältig sein: Papier leer, Toner oder Tinte leer,
Stromausfall (wenn das Fax gespeichert wird), Druckkopf
verdreckt etc.

Und wenn es darum geht, ob eine Abrechnung den Mieter noch im
alten Jahr erreicht hat, kann der Vermieter imho auf die Nase
fallen.

Wenn der Vermieter das Fax absendet und einen Ausdruck mit dem Text des Fax hat hat es den Mieter erreicht.

Wenn der dann kein Papier eingelegt hat, Toner oder Tinte leer sind, der Druckkopf verdreckt ist, dann ist es doch Sache des Mieters und nicht Verantwortung des Vermieters, wenn er ein zugeleitetes Fax nicht - mit faulen Begründungen - erhalten haben will. Wer eine Fax-Nummer hinterklässt hat für das Funktionieren des Gerätes zu sorgen.

Stell Dir mal vor, Deiner Logik würde man folgen. Alles was dann unangenehm ist, kommt nicht an. So könnte man mal ganz schnell ( unter Begehung einer Straftat ) versuchen sich einen Vorteil zu erschleichen durch Vortäuschen falscher Tatsachen.

Gruss Günter

Abrechnung per Fax aufs Handy (!)
Im vorliegenden Fall ging es nicht um die Erschleichung von Vorteilen mit kuriosen Begründungen. Vielmehr handelte es sich um die Besonderheit, dass die Abrechnung per Fax auf ein Handy (!) geschickt wurde.

Die Handynummer wurde dem Vermieter zwar in diversen Korrespondenzen als Faxmöglichkeit genannt, aber die Möglichkeit war hier (nach Umzug, Fax zur Weiterleitung vom Handy in der neuen Wohnung nicht mehr vorhanden) mittlerweile nicht mehr gegeben…

Hallo Günter,

Wenn der Vermieter das Fax absendet und einen Ausdruck mit dem
Text des Fax hat hat es den Mieter erreicht.

Wenn der dann kein Papier eingelegt hat, Toner oder Tinte leer
sind, der Druckkopf verdreckt ist, dann ist es doch Sache des
Mieters und nicht Verantwortung des Vermieters, wenn er ein
zugeleitetes Fax nicht - mit faulen Begründungen - erhalten
haben will. Wer eine Fax-Nummer hinterklässt hat für das
Funktionieren des Gerätes zu sorgen.

Ich kann Dir da nicht so ganz folgen, bzw. wenn das wahr wäre würde es meinen Glauben an die deutsche Rechtssprechung in ihren Grundfesten erschüttern.
Es ist doch ein Grundsatz, daß derjenige, der eine Forderung hat, dafür sorgen muß, das der Schuldner Kenntnis von der Forderung erlangt, oder?
Und es entspricht imho der allgemeinen Lebenserfahrung, daß ein Faxgerät keine zuverlässige Empfangseinrichtung ist - dies sollte doch eigentlich jeder wissen. Ein Faxgerät kann nur mit erheblichen Aufwand in einem permanent empfangsbereiten Zustand gehalten werden. Wie soll man denn (noch dazu als Privatperson) zuverlässig jeden möglichen Fehler ausschließen?
Ergo kann ich als Absender doch nicht davon ausgehen, daß mein Schuldner meine Forderung auch wirklich erhalten hat.

Gibt es denn Urteile, die Deine Argumentation stützen? Also, daß aufgrund eines Sendeberichts (mit Textabdruck) ein Gericht die ordnungsgemäße Zustellung bejaht hat?

Stell Dir mal vor, Deiner Logik würde man folgen. Alles was
dann unangenehm ist, kommt nicht an. So könnte man mal ganz
schnell ( unter Begehung einer Straftat ) versuchen sich einen
Vorteil zu erschleichen durch Vortäuschen falscher Tatsachen.

Dafür gibt es doch Einrichtungen wie den Einschreibebrief oder besser das Einwurfeinschreiben.

Demnach müßte ich als Mieter doch auch per Fax nachweissicher kündigen können (sofern der Mietvertrag nicht die schriftliche Kündigung vorschreibt).

Die Grundfrage ist doch, ob ich allein mit der Bekanntgabe einer Faxnummer eine derart weitgehende Verpflichtung (nämlich beim Gerät jeden Fehler auszuschließen) eingehe. Dies kann ich einfach nicht glauben…

Gruß Stefan

Bei der Kündigung eines Mietvertrages ist das zum Glück viel eindeutiger und zwar im BGB geregelt. Kündigungen müssen der Schriftform genügen und sind nicht wirksam, sofern diese per Fax gesendet wird.
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im vorliegenden Fall ging es nicht um die Erschleichung von
Vorteilen mit kuriosen Begründungen. Vielmehr handelte es sich
um die Besonderheit, dass die Abrechnung per Fax auf ein Handy
(!) geschickt wurde.

Hi Michael,

hier habe ich berechtigte Zweifel, dass diese Übermittlung auch nur annähernd zulässig ist. Von Fax zu Fax ja, aber über Handy habe ich meine Zweifel. Urteile hierzu gibt es leider keine.

Gruss Günter

Die Handynummer wurde dem Vermieter zwar in diversen
Korrespondenzen als Faxmöglichkeit genannt, aber die
Möglichkeit war hier (nach Umzug, Fax zur Weiterleitung vom
Handy in der neuen Wohnung nicht mehr vorhanden) mittlerweile
nicht mehr gegeben…

Hallo,

Wenn der Vermieter das Fax absendet und einen Ausdruck mit dem
Text des Fax hat hat es den Mieter erreicht.

Wenn der dann kein Papier eingelegt hat, Toner oder Tinte leer
sind, der Druckkopf verdreckt ist, dann ist es doch Sache des
Mieters und nicht Verantwortung des Vermieters, wenn er ein
zugeleitetes Fax nicht - mit faulen Begründungen - erhalten
haben will. Wer eine Fax-Nummer hinterklässt hat für das
Funktionieren des Gerätes zu sorgen.

Ich kann Dir da nicht so ganz folgen, bzw. wenn das wahr wäre
würde es meinen Glauben an die deutsche Rechtssprechung in
ihren Grundfesten erschüttern.

Weshalb, da gibt es nichts zu erschüttern. Wer einem anderen das Angebot unterbreitet, dass er ihm auch Post auf diese Art zustellen kann und er so erreichbar ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass dann auch er selbst seine Zusage durch entsprechende Zurverfügungstellung der Sende- und Empfangseinrichtungen einhält.

Es ist doch ein Grundsatz, daß derjenige, der eine Forderung
hat, dafür sorgen muß, das der Schuldner Kenntnis von der
Forderung erlangt, oder?

Richtig, wenn Du aber jemand mitteilst, er könne Dir die Mitteillung per Fax senden, Du bestehst nicht ausdrücklich auf den normlane Postweg, kannst Du dann doch nachher nicht kommen und erklären „Pech gehabt, mein Fax funktionierte nicht, ich habe nichts erhalten.“.

Und es entspricht imho der allgemeinen Lebenserfahrung, daß
ein Faxgerät keine zuverlässige Empfangseinrichtung ist - dies
sollte doch eigentlich jeder wissen. Ein Faxgerät kann nur mit
erheblichen Aufwand in einem permanent empfangsbereiten
Zustand gehalten werden.

Mein Fax ist eingeschaltet, neben dem Telefon, AB und PC und im Speicher wird alles angenommen. Ihc sehen nichts, was da kompliziert ist oder einen Aufwand erfordert.

Wie soll man denn (noch dazu als

Privatperson) zuverlässig jeden möglichen Fehler ausschließen?
Ergo kann ich als Absender doch nicht davon ausgehen, daß mein
Schuldner meine Forderung auch wirklich erhalten hat.

Sorry, mein Fax, das ich entsprechend programmiert habe, druckt nach jedem abgesandten Fax einen Verbindungsnachweis aus. Auf dem Ausdruck wird gleichzeitig verkleinert der Text, der mit Fax versandt wurde, gedruckt. Ich aheb also grundsätzlich den Beweis, was, an wen und wann ich abgesandt habe.

Gibt es denn Urteile, die Deine Argumentation stützen? Also,
daß aufgrund eines Sendeberichts (mit Textabdruck) ein Gericht
die ordnungsgemäße Zustellung bejaht hat?

Geregelt ist in der Rechtsprechung, dass Mietverträge nicht per Telefax abgeschlosen und nicht per Telefax gekündigt werden können.

Ab 01.09.2001 gilt nun auch, dass mietvertragliche Erklärungen wie Mieterhöhungen, Betriebskostennachzahlungen ( setzt aber zuvor die über Fax zugeleitete Nebenkostenabrechnung voraus) per Fax erfolgen dürfen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Empfänger erkennen muss, was der Absender will. Die eigene Unterschrift wird verneint ( auch heuet schon haben große Wohnungsbauunternehmen keine unterschriebenen Nebenkostenabrechnungen und sind auch anerkannt )

Stell Dir mal vor, Deiner Logik würde man folgen. Alles was
dann unangenehm ist, kommt nicht an. So könnte man mal ganz
schnell ( unter Begehung einer Straftat ) versuchen sich einen
Vorteil zu erschleichen durch Vortäuschen falscher Tatsachen.

Dafür gibt es doch Einrichtungen wie den Einschreibebrief oder
besser das Einwurfeinschreiben.

Im Mietrecht bei einer Kündigung durchaus auch richtig.

Demnach müßte ich als Mieter doch auch per Fax nachweissicher
kündigen können (sofern der Mietvertrag nicht die schriftliche
Kündigung vorschreibt).

Nein, Kündigungen müssen per Post zugestellt werden.

Die Grundfrage ist doch, ob ich allein mit der Bekanntgabe
einer Faxnummer eine derart weitgehende Verpflichtung (nämlich
beim Gerät jeden Fehler auszuschließen) eingehe. Dies kann ich
einfach nicht glauben…

Nun wirst Du nicht die Fax-Nummer bekannt geben und mehr nicht. Zumindets wenn ich dei Fax-Nr… heraus geben, bitte ich die andere Seite mir per Fax Informationen zu senden oder wenn etwa sist, das Fax zu nutzen.

Gruss Günter