Hallo,
Wenn der Vermieter das Fax absendet und einen Ausdruck mit dem
Text des Fax hat hat es den Mieter erreicht.
Wenn der dann kein Papier eingelegt hat, Toner oder Tinte leer
sind, der Druckkopf verdreckt ist, dann ist es doch Sache des
Mieters und nicht Verantwortung des Vermieters, wenn er ein
zugeleitetes Fax nicht - mit faulen Begründungen - erhalten
haben will. Wer eine Fax-Nummer hinterklässt hat für das
Funktionieren des Gerätes zu sorgen.
Ich kann Dir da nicht so ganz folgen, bzw. wenn das wahr wäre
würde es meinen Glauben an die deutsche Rechtssprechung in
ihren Grundfesten erschüttern.
Weshalb, da gibt es nichts zu erschüttern. Wer einem anderen das Angebot unterbreitet, dass er ihm auch Post auf diese Art zustellen kann und er so erreichbar ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass dann auch er selbst seine Zusage durch entsprechende Zurverfügungstellung der Sende- und Empfangseinrichtungen einhält.
Es ist doch ein Grundsatz, daß derjenige, der eine Forderung
hat, dafür sorgen muß, das der Schuldner Kenntnis von der
Forderung erlangt, oder?
Richtig, wenn Du aber jemand mitteilst, er könne Dir die Mitteillung per Fax senden, Du bestehst nicht ausdrücklich auf den normlane Postweg, kannst Du dann doch nachher nicht kommen und erklären „Pech gehabt, mein Fax funktionierte nicht, ich habe nichts erhalten.“.
Und es entspricht imho der allgemeinen Lebenserfahrung, daß
ein Faxgerät keine zuverlässige Empfangseinrichtung ist - dies
sollte doch eigentlich jeder wissen. Ein Faxgerät kann nur mit
erheblichen Aufwand in einem permanent empfangsbereiten
Zustand gehalten werden.
Mein Fax ist eingeschaltet, neben dem Telefon, AB und PC und im Speicher wird alles angenommen. Ihc sehen nichts, was da kompliziert ist oder einen Aufwand erfordert.
Wie soll man denn (noch dazu als
Privatperson) zuverlässig jeden möglichen Fehler ausschließen?
Ergo kann ich als Absender doch nicht davon ausgehen, daß mein
Schuldner meine Forderung auch wirklich erhalten hat.
Sorry, mein Fax, das ich entsprechend programmiert habe, druckt nach jedem abgesandten Fax einen Verbindungsnachweis aus. Auf dem Ausdruck wird gleichzeitig verkleinert der Text, der mit Fax versandt wurde, gedruckt. Ich aheb also grundsätzlich den Beweis, was, an wen und wann ich abgesandt habe.
Gibt es denn Urteile, die Deine Argumentation stützen? Also,
daß aufgrund eines Sendeberichts (mit Textabdruck) ein Gericht
die ordnungsgemäße Zustellung bejaht hat?
Geregelt ist in der Rechtsprechung, dass Mietverträge nicht per Telefax abgeschlosen und nicht per Telefax gekündigt werden können.
Ab 01.09.2001 gilt nun auch, dass mietvertragliche Erklärungen wie Mieterhöhungen, Betriebskostennachzahlungen ( setzt aber zuvor die über Fax zugeleitete Nebenkostenabrechnung voraus) per Fax erfolgen dürfen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Empfänger erkennen muss, was der Absender will. Die eigene Unterschrift wird verneint ( auch heuet schon haben große Wohnungsbauunternehmen keine unterschriebenen Nebenkostenabrechnungen und sind auch anerkannt )
Stell Dir mal vor, Deiner Logik würde man folgen. Alles was
dann unangenehm ist, kommt nicht an. So könnte man mal ganz
schnell ( unter Begehung einer Straftat ) versuchen sich einen
Vorteil zu erschleichen durch Vortäuschen falscher Tatsachen.
Dafür gibt es doch Einrichtungen wie den Einschreibebrief oder
besser das Einwurfeinschreiben.
Im Mietrecht bei einer Kündigung durchaus auch richtig.
Demnach müßte ich als Mieter doch auch per Fax nachweissicher
kündigen können (sofern der Mietvertrag nicht die schriftliche
Kündigung vorschreibt).
Nein, Kündigungen müssen per Post zugestellt werden.
Die Grundfrage ist doch, ob ich allein mit der Bekanntgabe
einer Faxnummer eine derart weitgehende Verpflichtung (nämlich
beim Gerät jeden Fehler auszuschließen) eingehe. Dies kann ich
einfach nicht glauben…
Nun wirst Du nicht die Fax-Nummer bekannt geben und mehr nicht. Zumindets wenn ich dei Fax-Nr… heraus geben, bitte ich die andere Seite mir per Fax Informationen zu senden oder wenn etwa sist, das Fax zu nutzen.
Gruss Günter