Hallo zusammen
In der Vergangheit habe ich schon häufiger von meinem Problem geschrieben und immer gute Tipps bekommen. Vielen Dank hierfür nochmal (speziell an Günther).
Nun geht das Ganze in die nächste Runde.
Wir haben eine Wohnung gekauft, die noch vermietet ist. Ich habe der Mieterin letzten Monat zum 28.02.04 gekündigt. (Eigenbedarf und vermeidung von Nachteilen §573, Abs.1und 3). Die Dame hat eine Gefälligkeitsmiete weit unter dem Mietspiegel und weit unter meinen monatlichen Kosten (Abzahlung, etc.).
Nun hat Sie der Kündigung widersprochen, Begründung :„Ein erneuter Umzug und die damit verbundenen Kosten wie Ummeldung, Mietkaution und Renovierung sind für mich zur Zeit wirtschaftlich nicht tragbar“.
Ich will mich morgen nun mit der Dame zusammensetzen und eine gute Lösung für beide Seiten finden. Möchte mich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
Laut Mietvertrag muß Sie auch eine Kaution bezahlen. Das hat Sie bis heute (1 JAhr nach Ihrem Einzug) immer noch nicht getan. Die alten Besitzer sind mit Ihr verwandt, daher erfolgte da nie eine Mahnung.
Kann ich der Dame fristlos kündigen, wenn Sie innerhalb einer gewissen Frist die Kaution nicht bezahlt bzw. hinterlegt ?
Vielen Dank für Eure Hilfe und ich wünsche Euch ein schönes Weihnachtsfest.
Gruß
Ralf