Widerspruch Kündigung Teil III

Hallo zusammen

In der Vergangheit habe ich schon häufiger von meinem Problem geschrieben und immer gute Tipps bekommen. Vielen Dank hierfür nochmal (speziell an Günther).
Nun geht das Ganze in die nächste Runde.

Wir haben eine Wohnung gekauft, die noch vermietet ist. Ich habe der Mieterin letzten Monat zum 28.02.04 gekündigt. (Eigenbedarf und vermeidung von Nachteilen §573, Abs.1und 3). Die Dame hat eine Gefälligkeitsmiete weit unter dem Mietspiegel und weit unter meinen monatlichen Kosten (Abzahlung, etc.).
Nun hat Sie der Kündigung widersprochen, Begründung :„Ein erneuter Umzug und die damit verbundenen Kosten wie Ummeldung, Mietkaution und Renovierung sind für mich zur Zeit wirtschaftlich nicht tragbar“.
Ich will mich morgen nun mit der Dame zusammensetzen und eine gute Lösung für beide Seiten finden. Möchte mich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
Laut Mietvertrag muß Sie auch eine Kaution bezahlen. Das hat Sie bis heute (1 JAhr nach Ihrem Einzug) immer noch nicht getan. Die alten Besitzer sind mit Ihr verwandt, daher erfolgte da nie eine Mahnung.
Kann ich der Dame fristlos kündigen, wenn Sie innerhalb einer gewissen Frist die Kaution nicht bezahlt bzw. hinterlegt ?

Vielen Dank für Eure Hilfe und ich wünsche Euch ein schönes Weihnachtsfest.

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,

Wir haben eine Wohnung gekauft, die noch vermietet ist. Ich
habe der Mieterin letzten Monat zum 28.02.04 gekündigt.
(Eigenbedarf und vermeidung von Nachteilen §573, Abs.1und 3).
Die Dame hat eine Gefälligkeitsmiete weit unter dem
Mietspiegel und weit unter meinen monatlichen Kosten
(Abzahlung, etc.).
Nun hat Sie der Kündigung widersprochen, Begründung :„Ein
erneuter Umzug und die damit verbundenen Kosten wie Ummeldung,
Mietkaution und Renovierung sind für mich zur Zeit
wirtschaftlich nicht tragbar“.

Dies heisst, die Dame will von Dir Geld für den Umzug, für die Kaution und vor allem will sie für die jetzige Wohnung keine Renovierung vornehmen. ( Sie hätte sich auch bei mir beraten lassen können). Hier wird Dir wohl nichts anderes möglich sein als dieser Dame so drei-fünf Monatsmieten anzubieten.

Ich will mich morgen nun mit der Dame zusammensetzen und eine
gute Lösung für beide Seiten finden. Möchte mich aber auch
nicht über den Tisch ziehen lassen.
Laut Mietvertrag muß Sie auch eine Kaution bezahlen. Das hat
Sie bis heute (1 JAhr nach Ihrem Einzug) immer noch nicht
getan. Die alten Besitzer sind mit Ihr verwandt, daher
erfolgte da nie eine Mahnung.

Wenn sie nicht darauf eingeht, fordere sie auf bis spätestens 05.01.2004 die vollständige Kaution zu zahlen. Ratenzahlung nicht erlauben.

Kann ich der Dame fristlos kündigen, wenn Sie innerhalb einer
gewissen Frist die Kaution nicht bezahlt bzw. hinterlegt ?

Jein, es gibt Gerichte, die anerkennen nicht gezahlte Kautionen als „einen“ wichtigen Kündigungsgrund.

Ich wünsche Dir ein schönes Weihnachtsfest.

Gruss Günter

Also ich gebe jetzt keine Fachmeinung ab aber wie sieht es denn mit einer Mieterhöhung aus? Bis 20 % darf der Vermieter doch in 3 Jahren die Miete erhöhen oder nicht?

Würde das nicht deine Kosten besser decken? Und die Dame zieht dann vielleicht freiwillig aus…

Sorry, ist jetzt echt keine juristenmeinung und ich kenne auch die Vorgeschichte nicht.

Susanne

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Also ich gebe jetzt keine Fachmeinung ab aber wie sieht es
denn mit einer Mieterhöhung aus? Bis 20 % darf der Vermieter
doch in 3 Jahren die Miete erhöhen oder nicht?

Würde das nicht deine Kosten besser decken? Und die Dame zieht
dann vielleicht freiwillig aus…

Sorry, ist jetzt echt keine juristenmeinung und ich kenne auch
die Vorgeschichte nicht.

Hallo Susanne,

wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet aber dann eine Mieterhöhung nachschiebt,
ist die Eigenbedarfskündigung nicht mehr glaubwürdig. Andererseits erfüllt die Mieterhöhung dann sogar einen doppelten Zweck. Wenn das Mietverhältnis gekündigt ist, kann die Miete nicht mehr erhöht werden. So, nun beginnt für den Vermieter das Problem wirklich. Die Miete wird wegen der Kündigung als unwirksam zurück gewiesen. Gleichzeitig kann man nun die Eigenbedarfskündigung zurückweisen, da das Verhalten des Vermieters Anlass gibt, dass er nur wegen Eigenbedarf kündigen wollte, um eine höhere Miete durchzusetzen. Der Vermieter hat - wenn er tatsächlich wie im vorliegenden Fall - einziehen will, nun erhebliche Probleme den Eigenbedarf zu beweisen. Vor Mieterhöhungen zur Durchsetzung von Eigenbedarf muss dringend abgeraten werden.

Gruss Günter, ich wünsche Dir ein frohes Fest und alles Gute für das Jahr 2004.

Hallo und vielen Dank erst einmal für Eure Antworten.
Wir zweifeln bei der ganzen Sache inzwischen sehr an unserem Rechtssystem.
Wir haben uns mit der Dame zusammen gesetzt und Sie fordert Euro 2.000,- (m.E. unverschämter Wucher)für die Renovierung ihrer neuen Wohung. Ist aber nicht bereit uns irgendwie entgegenzukommen. z.B. durch einen Mietaufhebungsvertrag. Ich traue Ihr inzwischen keinen Meter mehr. Was ist wenn ich nun zahle und Sie zieht trotzdem nicht aus ?Im Prinzip haben wir Recht aber ob und wann wir Recht kriegen, wenn das Ganze vor Gericht geht ist fraglich.
Genauso dumm stehe ich ja da, wenn ich die Miete erhöhe und Sie zahlt dann einfach auch nicht.
Noch ne Frage zur fristlosen Kündigung. Laut Mietvertrag kann ich ihr jederzeit wieder verbieten Haustiere zu halten. Wenn ich das mache und Sie schafft ihre Katze nicht ab, ist das ein fristloser Kündigungsgrund und kann ich Sie nach einer frislosen Kündigung raussetzen lassen ?
Durch die Katze sind Mäuse im Haus (Paradox ich weiss). Sie lässt für die Katze immer die Türe auf (auch wenn Sie nicht da ist) und dadurch sind Mäuse ins Haus gekommen.Laut Mietvertrag muss Sie sich auch um den Garten kümmern. Macht Sie auch nicht.

Euch allen ein schönes und sorgloses Weihnachtsfest
Gruß
Ralf

Hallo und vielen Dank erst einmal für Eure Antworten.
Wir zweifeln bei der ganzen Sache inzwischen sehr an unserem
Rechtssystem.
Wir haben uns mit der Dame zusammen gesetzt und Sie fordert
Euro 2.000,- (m.E. unverschämter Wucher)für die Renovierung
ihrer neuen Wohung. Ist aber nicht bereit uns irgendwie
entgegenzukommen. z.B. durch einen Mietaufhebungsvertrag. Ich
traue Ihr inzwischen keinen Meter mehr. Was ist wenn ich nun
zahle und Sie zieht trotzdem nicht aus ?Im Prinzip haben wir
Recht aber ob und wann wir Recht kriegen, wenn das Ganze vor
Gericht geht ist fraglich.

Wenn sie keinen Mietaufhebungsvertrag unterschreibt, dann keine Zusage. Eine Zusage von Dir kann nur in Verbindung mit einem Mietaufhebungsvertrag gehen.
Es ist also eingetreten, wa sich vermutetet habe, sie will Geld.

Genauso dumm stehe ich ja da, wenn ich die Miete erhöhe und
Sie zahlt dann einfach auch nicht.

Sie muss nicht, wiel Du gekündigt hast., aber man kann Dir einen Strick drehen, denn weshalb willst Du Eigenbedarf, wenn Du die Miete erhöhst ?

Noch ne Frage zur fristlosen Kündigung. Laut Mietvertrag kann
ich ihr jederzeit wieder verbieten Haustiere zu halten. Wenn
ich das mache und Sie schafft ihre Katze nicht ab, ist das ein
fristloser Kündigungsgrund und kann ich Sie nach einer
frislosen Kündigung raussetzen lassen ?

Langsam, wenn die Katze genehmigt ist und es keine ausreichende Gründe gibt ihr die Tierhaltung zu untersagen, keine Chance.

Durch die Katze sind Mäuse im Haus (Paradox ich weiss). Sie
lässt für die Katze immer die Türe auf (auch wenn Sie nicht da
ist) und dadurch sind Mäuse ins Haus gekommen.Laut Mietvertrag
muss Sie sich auch um den Garten kümmern. Macht Sie auch
nicht.

Dann abmahnen

Euch allen ein schönes und sorgloses Weihnachtsfest
Gruß
Ralf

Suche nach den Feiertagen einen Anwalt auf. Ich glaube nicht, dass diese Dame freiwillig geht. Dann aber muss kal sein, soweit vereinbart, hat sie alle Leistungen, auch Schönheitsreparaturen zu erbringen, selbst dann wenn Du eine Wand rausreisst.

Gruss Günter