Zeitschaltuhr an der Heizung

Hallo Zusammen,
mein reizender Vermieter hat an der Heizungsanlage eine Zeitschaltuhr angebracht, die automatisch die Heizung in der Zeit von 22:00-7:00 Uhr abschaltet. Nun geh ich etwas später ins Bett, aber es wird dann ab 23:00 Uhr doch empfindlich kühl (vor allem im Bad, duschen ist fast nicht mehr möglich).
Meine Frage, darf der das denn???
Ich bezahl die Heizung doch sowieso, warum muss ich mir dann von ihm auch noch diktieren lassen, wann ich heize?
Grüße von einer bibbernden Almut

Hallo Almut,

der Vermieter darf die Heizung ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht vollständig abschalten. Fordere ihn schriftlich auf, die Heizung in Betrieb zu halten und eine durchschnittltiche Temperatur von mindestens 20 Grad zu sichern.

Es muss auch in der Nacht eine Temperatur von mindestens 18 Grad erreichbar sein LG Berlin NZM 99, 1039) .

mein reizender Vermieter hat an der Heizungsanlage eine
Zeitschaltuhr angebracht, die automatisch die Heizung in der
Zeit von 22:00-7:00 Uhr abschaltet. Nun geh ich etwas später
ins Bett, aber es wird dann ab 23:00 Uhr doch empfindlich kühl
(vor allem im Bad, duschen ist fast nicht mehr möglich).
Meine Frage, darf der das denn???
Ich bezahl die Heizung doch sowieso, warum muss ich mir dann
von ihm auch noch diktieren lassen, wann ich heize?
Grüße von einer bibbernden Almut

Temperaturen nach 22.00 Uhr oder nach 23.00 Uhr einmal über mehrere Tage messen. Melde Dich dann bitte nochmals. Hier ist eien Mietmidneurng, wenn sich nichts ändert, möglich. Nur muss man dazu die Temperaturen einiger Tage kennen. Trotzdem, gehe noch heute auf den Vermieter zu, dass er die Heizung vernünftig einstellt.

Im Übrigen ist dass Abschalten der Heizung verbrauchsintensiv. Dadurch wird nicht gespart, sondern dadurch werden höhere Kosten verursacht, weil jeden Tag neu alles aufgewärmt werden muss. Zudem sei hingewiesen, je nach Bauzustand, dass es ausreicht, wenn mehr als zehn Stunden 15 Grad Minus bestehen, dass die Leitungen eingefrieren ( so ein Gutachter ) . Vielleicht kann dazu der eine oder andere Heizungsbauer noch was sagen.

Gruss Günter

Hallo, wohnt der Vermieter mit Ihnen zusammen in einem 2Famlilienhaus, ich vermute das mal, würde ich Ihnen empfehlen, einfach eine dickere Jacke anziehen. Sonst lässt der Sie gehen. Sonderkündigungsrecht aus Zweifamielenhäusern. Es sei denn Sie wollen ohnehin umziehen.
Gruß Johannes.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

bei uns im Hause wird die Heizung ab 22:00 heruntergeregelt (Nachtabsenkung) War vor Jahren mal ein geiles feature als Thermostatventile noch nicht so verbreitet waren. Interessant ist es im WW Bereich, da kann mann tatsächlich einiges Sparen. Wobei ich betone es wird nur heruntergeregelt, nicht ausgeschaltet. Sprich deinen VM mal auf eine solche absenkung an, dann hast du nicht sooo kalt und er meint zu sparen.

*Frankderinseinemerstenlebenzentralheizungsundlüftungsbauerwar*

Hallo Almut,

der Vermieter darf die Heizung ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht
vollständig abschalten. Fordere ihn schriftlich auf, die
Heizung in Betrieb zu halten und eine durchschnittltiche
Temperatur von mindestens 20 Grad zu sichern.

Es muss auch in der Nacht eine Temperatur von mindestens 18
Grad erreichbar sein LG Berlin NZM 99, 1039) .

mein reizender Vermieter hat an der Heizungsanlage eine
Zeitschaltuhr angebracht, die automatisch die Heizung in der
Zeit von 22:00-7:00 Uhr abschaltet. Nun geh ich etwas später
ins Bett, aber es wird dann ab 23:00 Uhr doch empfindlich kühl
(vor allem im Bad, duschen ist fast nicht mehr möglich).
Meine Frage, darf der das denn???
Ich bezahl die Heizung doch sowieso, warum muss ich mir dann
von ihm auch noch diktieren lassen, wann ich heize?
Grüße von einer bibbernden Almut

Temperaturen nach 22.00 Uhr oder nach 23.00 Uhr einmal über
mehrere Tage messen. Melde Dich dann bitte nochmals. Hier ist
eien Mietmidneurng, wenn sich nichts ändert, möglich. Nur muss
man dazu die Temperaturen einiger Tage kennen. Trotzdem, gehe
noch heute auf den Vermieter zu, dass er die Heizung
vernünftig einstellt.

Im Übrigen ist dass Abschalten der Heizung verbrauchsintensiv.
Dadurch wird nicht gespart, sondern dadurch werden höhere
Kosten verursacht, weil jeden Tag neu alles aufgewärmt werden
muss. Zudem sei hingewiesen, je nach Bauzustand, dass es
ausreicht, wenn mehr als zehn Stunden 15 Grad Minus bestehen,
dass die Leitungen eingefrieren ( so ein Gutachter ) .
Vielleicht kann dazu der eine oder andere Heizungsbauer noch
was sagen.

Gruss Günter

Hallo,
nein, der Vermieter wohnt ganz wo anders, und es ist ein 8 Parteien-Haus…
Danke trotzdem
Almut

Hallo Günter,
ich danke Dir für die guten Tipps, genauso werd ich es machen.
Grüße Almut

Hallo Günter,

Im Übrigen ist dass Abschalten der Heizung verbrauchsintensiv.
Dadurch wird nicht gespart, sondern dadurch werden höhere
Kosten verursacht, weil jeden Tag neu alles aufgewärmt werden
muss.

In manchen Foren wird durchaus auch die Meinung vertreten, daß eine Nacht ab schaltung verbrauchsgünstiger ist. Wie es wirklich ist, kann ich Dir allerdings nicht sagen, da bei uns die Heizung nur 5-6 Stunden „ruht“, macht es wohl keinen großen Unterschied.

Zudem sei hingewiesen, je nach Bauzustand, dass es
ausreicht, wenn mehr als zehn Stunden 15 Grad Minus bestehen,
dass die Leitungen eingefrieren ( so ein Gutachter ).

Ist die Heizanlage modernerer Bauart besteht ein Geferierschutz, welcher dieses verhindert.

Grüße
HylTox