Hallo,
kurz nach unserem einzug in die neues Wohnung stellte sich heraus, das ein Abflussrohr der Dusche defekt war und Wasser in die Wand lief. Das wurde zwar etwas später repariert, aber da war es schon zu spät, im Treppenhaus bröckelte der Putz und und die Wand bzw. auch unser Badfußboden waren feucht. Deshalb steht jetzt in unserem Bad ein ziemlich großes Gerät (kleiner Kühlschrank), aus diesem verlaufen zahlreiche Schläuche in die Wand und den Fußboden, dafür wurde unsere Wand aufgehackt und 6 Löcher in den Boden gebohrt. Außerdem muss das Fenster für den abluftschlauch jetzt immer angekippt sein. Da das Gerät immer läuft und dabei auch Lärm macht, die Luft verbraucht und muffig riecht, unser Bad nicht voll begehbar und leicht demoliert ist, müßte hier doch eigentlich eine Mietminderung angebracht sein? Wer weiß von ähnlichen Fällen oder kann Tips geben?
Danke. MfG.
André
Hallo,
kurz nach unserem einzug in die neues Wohnung stellte sich
heraus, das ein Abflussrohr der Dusche defekt war und Wasser
in die Wand lief. Das wurde zwar etwas später repariert, aber
da war es schon zu spät, im Treppenhaus bröckelte der Putz und
und die Wand bzw. auch unser Badfußboden waren feucht. Deshalb
steht jetzt in unserem Bad ein ziemlich großes Gerät (kleiner
Kühlschrank), aus diesem verlaufen zahlreiche Schläuche in die
Wand und den Fußboden, dafür wurde unsere Wand aufgehackt und
6 Löcher in den Boden gebohrt. Außerdem muss das Fenster für
den abluftschlauch jetzt immer angekippt sein. Da das Gerät
immer läuft und dabei auch Lärm macht, die Luft verbraucht und
muffig riecht, unser Bad nicht voll begehbar und leicht
demoliert ist, müßte hier doch eigentlich eine Mietminderung
angebracht sein? Wer weiß von ähnlichen Fällen oder kann Tips
geben?
Danke. MfG.
Hallo André
hier handelt es sich um einen Schadensfall. Wenn es eine Versicherung gibt, zahlt diese alle anfallenden Kosten. In diesem Trocknungsgeräte muss ein Laufwerk sein, das den Stromverbrauch misst bzw. die Stunden des Betriebs werden angezeigt. Der Stromverbrauch ist Dir zu erstatten. Über den Zusatzstromverbrauch ist Dir eine Bescheinigung für den Sromlieferanten auszustellen, damit bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden kann, bei der Festlegung der Vorauszahlungen, dass der überhöhte Verbrauch durch einen Schaden entstanden ist. Der Stromlieferant erhöht dann die Vorauszahlungen nicht.
Im Winter muss eine pauschale Erstattung der Kosten ( höhere Heizkosten ) einer Trockung vereinbart werden. Diese sollte um die 250 EURO sein.
Die Beeinträchtigung des Bades ist mit mindestens 50 % der auf das Bad entfalleendne Kosten anzusetzen. Also Kaltmiete / Gesamtwohnfläche x Fläche des Bades und davon 50 % als Mietminderung. Auch dies ist schriftlich zu erklären. Kosten der Mehr-Reinigung der Wohnung trägt der Vermieter/Versicherer. Das Bad muss nach der Trocknung vollständig renoviert an Dich übergeben werden. Nach eienr Trocknung und bis zur vollständigen Mängelbeseitigung ist eine spätere Mietminderung von 20 % des Wertes des Bades zulässig. An Tagen, an denen das Bad bei Arbeiten nicht genutzt werden kann, steht Dir und Deinen Angehörigen ein Besuch in einem öffentlichen Schwimmbad zu. Auch solche Kosten trägt die Versicherung. Belege aufbewahren.
In solchen Fällen - vor allem nachts oder wenn Wohn- und/oder Schlafräume betroffen sind, kann es sogar erforderlich werden, dass ein Mieter für vier-sechs Wochen ausqartiert werden muss. Bei einem Bad kann durchaus , wenn es zu erheblichen Ruhestörungen in der Nacht kommt, eine Mietminderung von 30 - 50 % der Gesamtkaltmiete angemessen sein. Diese Mietminderungen werden meist direkt mit dem Versicherer durch den betroffenen Mieter verhandelt.
Gruss Günter