Kündigung Eigenbedarf MIetwohnung

Moin. Ich habe mal eine Frage. Wir haben uns ein Haus gekauft.In diesem Haus wohnt noch eine Frau mit 3 Kindern. Sie wohnt dort seit knapp einem Jahr. Wir wollen jetzt in dieses Haus einziehen. Da wir es aber nicht sonderlich eilig haben mit dem Umzug und uns auch nicht unbedingt mit Kündigungen herumschlagen wollen sind wir bereit der Frau eine gewisse Zeit zuzugestehen in der sie in Ruhe nach einer neuen Wohnung suchen kann. Meine Frage ist nun ob es irgendeine Möglichkeit gibt diesen Termin des Auszuges rechtlich verbindlich festzulegen.Für uns wäre es am schönsten wir setzen z.B. einen Brief auf in dem wir ihr einen festen Termin geben. Die Frage ist nur inwieweit sie sich daran halten muss? Oder ist die einzige Möglichkeit sie termingerecht aus dem Haus zubekommen eine fristgerechte Kündigung.Für uns wäre eine Einigung ohne Kündigung am elegantesten, andererseits brauchen wir aber auch einen festen Termin an den wir uns orientieren können. Vielen Dank im voraus.

Hallo Ludger,

unter dem Vorbehalt, dass es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, gibt es keine andere Möglichkeit als das Mietverwältnis wegen Eigenbedarf zu kündigen. Dabei muss natürlich ein Temrin gesetzt werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Du mit der Mieterin redest. Ihr die Situation erklärst und es wird zwischen allen Vertragsparteien die Aufhebung des Mietvertrages zu einem bestimmten Termin vereinbart. In eine solche Vereinbarung muss dann auf jeden Fall, dass die Mieter auf ein Recht des Widerspruches verzichten.

Selbstverstzändlich könnt ihr durch eine finanzielle Beihilfe - wenn möglich - etwas nachhelfen. Zwei bis drei Monatsmieten z.B. auszahlen, keine anteiligen Schönheitsreparaturen usw…

Tipp: Wenn möglich solche Themen nicht mehr vor Weihnachten, wenn es Zeit hat, nicht vor Neujahr angehen.

Wünsche ein frohes Fest.

Gruss Günter

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