Miete: Bearb.geb. für Überweisung statt Bankeinzug

Moin,

mein Vermieter (großer Makler) möchte die Miete jetzt per Einzugsverfahren erhalten. Für Überweisungen und Daueraufträge will er eine Gebühr von noch nicht genannter Höhe erheben.

Ich sehe ein, dass der Arbeitsaufwand beim Einzugsverfahren geringer ist. Der Vermieter hat aber nicht den besten Ruf, und daher möchte ich nicht jeden Bankauszug kontrollieren, ob er nicht vielleicht mehr als das letzte Mal abgebucht hat…

Darf er eine soclhe Gebühr erheben? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

Hallo,

der Vermieter hat keinen Anspruch auf die Erstattung von Gebühren/Kosten wegen der Überweisung der Miete. Was er hier betreibt ist schlichtweg Nötigung. Der Mieter kann, muss aber nicht, per Lastschrifteinzug die Miete zahlen.

Zu beahcten ist, dass im Lastschriftverfahren nur die Miete und die Vorauszahlung abgebucht werden darf, keiensfalls darf jedoch eien Nebenkostennachforderung ohen ausdrückliche Erlaubnis des Mieters abgebucht werden.

Hier gibt es immer wieder Probleme. Probleme gibt es auch dann, wenn der Mieter einen Mangel gemeldet hat und die Miete mindern will. Notfalls muss er immer wieder dem Bankeinzug des Vermieters/ des Beauftragten immer wieder widersprechen, weil dieser die gesmate Miete abbucht.

Empfehlung: Grudnsätzlich kein Lastschriftverfahren bei der Miete und den Mietnebenkosten. Ein Dauerauftrag reicht.

Frohes Weihnachten wünscht Günter

mein Vermieter (großer Makler) möchte die Miete jetzt per
Einzugsverfahren erhalten. Für Überweisungen und Daueraufträge
will er eine Gebühr von noch nicht genannter Höhe erheben.

Ich sehe ein, dass der Arbeitsaufwand beim Einzugsverfahren
geringer ist. Der Vermieter hat aber nicht den besten Ruf, und
daher möchte ich nicht jeden Bankauszug kontrollieren, ob er
nicht vielleicht mehr als das letzte Mal abgebucht hat…

Darf er eine soclhe Gebühr erheben? Wenn ja, bis zu welcher
Höhe?

Gruss Günter

Danke, Günther!
Genau das wollte ich hören :smile:

Schöne Weihnachten auch Dir!

Oskar