Mietkürzung wegen Heizungsausfall

Hallo liebe Experten und Nicht-Experten,

ich habe folgendes Problem:
Jedes Jahr im Winter ist die Heizung unserer Mietwohnung „immer mal wieder“ defekt, d.h. für ein paar Tage geht sie gar nicht mehr oder nur ein wenig, dann (nach Eingriff des Hausmeisters) geht sie wieder, dann mal wieder nicht etc…
Dies ist nun schon das dritte Jahr so und so langsam reicht es mir, da das Problem ja anscheinend bekannt ist, aber immer nur dran „herumgedoktort“ wird.
Nun meine Frage: Was wäre eine adequate Mietkürzung für dieses Problem?
Die Miete beträgt rund 600 Euro und wir hatten diesen Monat (bisher) ca. 7 Tage keine Heizung (und heute ist sie auch gerade wieder defekt gegangen).
Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße,

Anwar

Hallo liebe Experten und Nicht-Experten,

ich habe folgendes Problem:
Jedes Jahr im Winter ist die Heizung unserer Mietwohnung
„immer mal wieder“ defekt, d.h. für ein paar Tage geht sie gar
nicht mehr oder nur ein wenig, dann (nach Eingriff des
Hausmeisters) geht sie wieder, dann mal wieder nicht etc…
Dies ist nun schon das dritte Jahr so und so langsam reicht es
mir, da das Problem ja anscheinend bekannt ist, aber immer nur
dran „herumgedoktort“ wird.
Nun meine Frage: Was wäre eine adequate Mietkürzung für dieses
Problem?
Die Miete beträgt rund 600 Euro und wir hatten diesen Monat
(bisher) ca. 7 Tage keine Heizung (und heute ist sie auch
gerade wieder defekt gegangen).
Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo Anwar,

da „nur 7 Tage“ keine Heizung vorhanden war, kann eine Mietminderung über 20 % der Kaltmiete nicht vorgenommen werden. Sie muss dem Vermieter aber schriftlich mitgeteilt werden.

Gruss Günter

Danke, aber…
Hallo Günter,

da „nur 7 Tage“ keine Heizung vorhanden war, kann eine
Mietminderung über 20 % der Kaltmiete nicht vorgenommen
werden. Sie muss dem Vermieter aber schriftlich mitgeteilt
werden.

Jetzt verwirrst Du mich aber, kann die Mietminderung nun 20% nicht übersteigen, oder kann gar keine Minderung vorgenommen werden?
Schriftliche Mitteilung war mir klar, aber trotzdem gut, dass Du drauf hinweist.
Vielen Dank schon mal,

Anwar

Hallo Anwar,

da „nur 7 Tage“ keine Heizung vorhanden war, kann eine
Mietminderung über 20 % der Kaltmiete nicht vorgenommen
werden. Sie muss dem Vermieter aber schriftlich mitgeteilt
werden.

Jetzt verwirrst Du mich aber, kann die Mietminderung nun 20%
nicht übersteigen, oder kann gar keine Minderung vorgenommen
werden?
Schriftliche Mitteilung war mir klar, aber trotzdem gut, dass
Du drauf hinweist.
Vielen Dank schon mal,

Es ist richtig, dass eine Mietminderung natürlich um diese Jahreszeit zwischen 80 und 100 % betragen kann. Willst Du es ganz korrekt machen, dann musst Du die Monatskaltmiete auf Tagesmiete umrechnen (ohne Vorauszahlung) . Wenn Du dann den Tag ermittelt hast z.B. Miete beträgt 300 Euro, sind es täglich 10 Euro. Bei sieben Tagen wären es dann bei 100 % Mietminderung ( für diese sieben Tage) 7x10 Euro = 70 EURO. Die Mietminderung liegt hier bei 23,33333 %. Du musst bei der Bewertung berücksichtigen, dass an den anderen Tage die Heizung funktioniert hat. Du kannst die Miete nicht mindern, wenn die Heizung funktioniert.

Der Ausdruck in den Urteilen, dass die Miete um 100 % gemindert werden darf, ist für Laien irreführend. Bei Heizungsausfall muss der Anteil berechnet werden.

Hoffe noch ein wenig aufgeklärt zu haben.

Gruss Günter

1 „Gefällt mir“

super, perfekt, danke! (OWT)
.