Verjähren Betriebskostenabrechnungen?

Hallo liebe Wissende,

verjähren Betriebskosten-Abrechnungen?, und wenn ja, nach wieviel Jahren/Monaten? Kann ein Mieter oder Vermieter BK-Abrechnung für zurückliegende Jahre nachfordern?

Gruß Distel

Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Seit 2002 gilt aufgrund modifzierten Mietrechts, dass der Vermieter binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums seine Forderung geltend machen muss, ansonsten ist die Abrechnung unwirksam. (Sofern der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten bzw. nicht verschuldet hat, gibts hier aber eine Ausnahme).

Für die Zeiträume davor gelten längere Verjährungsfristen, so weit ich weiß, mindestens 4 Jahre.

Gruß!

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Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Seit 2002 gilt
aufgrund modifzierten Mietrechts, dass der Vermieter binnen 12
Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums seine Forderung
geltend machen muss, ansonsten ist die Abrechnung unwirksam.
(Sofern der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten bzw.
nicht verschuldet hat, gibts hier aber eine Ausnahme).

Für die Zeiträume davor gelten längere Verjährungsfristen, so
weit ich weiß, mindestens 4 Jahre.

Hallo Michael.,

die Verjährungsfrist für Nebenkostenabrechnungen beträgt für Abrechnungen, die mindestens bis 31.08.2001 abgerechnet werden vier Jahre.

Abrechnungen, die nach dem 01.09.2001 erstellt werden, jedoch nicht bis spätestens 31.12.2002 vorgelegt werden, sind nach neuem Recht am 01.01.2003 verjährt.

Für Abrechnungen, die nicht rechtzeitig vorgelegt werden, kannst Du immer davon ausgehen, dass diese Abrechnungen spätestens zum Jahresende des folgenden Jahres verjährt sind.

Rechnungen, die rechtzeitig vorgelegt werden, die beginnende Verjährung ab Ablauf des Jahres, in dem die Forderung geltend gemacht wird, deren Verjährung durch Mahnungverfahren unterbrochen wird, gilt bis Zugang 31.12.2001 eine vierjährige Verjährung. Nach der Neufassung des Schuldrechts beträgt die Verjährung ab 01.01.2002 drei Jahre ( § 195 BGB ).

Verjährungsfristen bei rechtzeitiger Vorlage der Nebenkostenabrechnung und/oder sonstigen Forderungen aus Mietsachen - nur soweit nicht durch Mahnverfahren die Hauptforderung verjährt ist -. Nach Eingang einer Mahnung lebt die Forderugn neu auf und die Fristen ändern sich entsprechend. Hier ist auch berücksichtigt, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig vorgelegt hat.

Mietansprüche aus den Jahren ; verjährem am:

1997 ; 31.12.2001

1998 ; 31.12.2002

1999 ; 31.12.2003

2000 ; 31.12.2004

2001 ; 31.12.2005

2002 ; 31.12.2005

2003 ; 31.12.2006

usw.

Gruss Günter

Hallo liebe Wissende,

verjähren Betriebskosten-Abrechnungen?, und wenn ja, nach
wieviel Jahren/Monaten? Kann ein Mieter oder Vermieter
BK-Abrechnung für zurückliegende Jahre nachfordern?

Gruß Distel