Zahlung 'Unter Vorbehalt'-rückwirkende Minderung ?

Hallo,

habe unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… schon Hilfe von euch bekommen. Danke dafür !!
Habe jetzt noch eine Frage: Anfang Januar kürze ich die Januarmiete nach Ankündigugn nun um 25 %.
Jetzt habe ich mir überlegt, nachdem ich die Zahlung für den Dezember „unter Vorbehalt“ geleistet habe (Zusatz „unter Vorbehalt“ auf Überweisung und per Brief), könnte ich doch von der Dezemberzahlung rückwirkend auch 25 % abziehen und jetzt im Januar (insgesamt) um 50 % (25+25) kürzen. Wäre das möglich oder geht das nicht mehr ?Die Miete wird ja auch im voraus gezahlt ?!
Die von mir geschilderten Mängel bestehen seit Einzug am 24.11.2003.

Hallo,

habe unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
schon Hilfe von euch bekommen. Danke dafür !!
Habe jetzt noch eine Frage: Anfang Januar kürze ich die
Januarmiete nach Ankündigugn nun um 25 %.
Jetzt habe ich mir überlegt, nachdem ich die Zahlung für den
Dezember „unter Vorbehalt“ geleistet habe (Zusatz „unter
Vorbehalt“ auf Überweisung und per Brief), könnte ich doch von
der Dezemberzahlung rückwirkend auch 25 % abziehen und jetzt
im Januar (insgesamt) um 50 % (25+25) kürzen. Wäre das möglich
oder geht das nicht mehr ?Die Miete wird ja auch im voraus
gezahlt ?!
Die von mir geschilderten Mängel bestehen seit Einzug am
24.11.2003.

Hast Du ordnungsgemäss den Mangel dem Vermieter gemeldet kannst Du im Januar 2004 die Mietminderung auch für Dezember 2003 geltend machen.

Gruss Günter und ein besinnliches Fest.