Hallo zusammen,
ich bewohne seit 5 1/2 Jahren eine Mietwohnung mit 3 Mietparteien im Haus. In dieser Zeit ist eine Nachbarwohnung von 2 Personen bewohnt worden, ich lebe alleine. Die Nebenabgaben wurden immer nach qm Wohnfläche berechnet. So auch das Wasser. Jetzt sind meine Nachbarn ausgezogen. Da ich seit 3 Monaten eine Freundinn habe, die mich in letzter Zeit (seit ca. 6 Wochen) auch fast jeden Tag besucht und über Nacht bleibt, möchte mein Vermieter meine Nebenabgaben erhöhen.
Ihm ist aufgefallen das lt. Mietvertrag die Wasserkosten pro Kopf abgerechnet werden sollen. Bis wann kann ich die bereits zuviel gezahlten NK bei meinem Vermieter zurückverlangen?
Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Fox
Hallo Fox,
Du kannst keine Rückrechnung verlangen. Dieses Recht hast Du durch Zahlung der bisherigen Rechnungen verwirkt. Der Vermieter kann andererseits ohne Deine Zustimmung den Abrechnungsschlüssel nicht ändern.
Wie Du darstellst, lebst Du alleine in der Wohnung, jedoch kommt Deine Freundin auf Besuch. Wegen eines Besuches darf der Abrechnungsschlüssel nicht geändert werden. Im Übrigen wäre dies, rechnet man künftig nach Personen ab und - wie bei Dir - müssen dann auch andere Besuche berücksichtigt werden, wer soll hier die tagegenauen Daten führen ?
ich bewohne seit 5 1/2 Jahren eine Mietwohnung mit 3
Mietparteien im Haus. In dieser Zeit ist eine Nachbarwohnung
von 2 Personen bewohnt worden, ich lebe alleine. Die
Nebenabgaben wurden immer nach qm Wohnfläche berechnet. So
auch das Wasser. Jetzt sind meine Nachbarn ausgezogen. Da ich
seit 3 Monaten eine Freundinn habe, die mich in letzter Zeit
(seit ca. 6 Wochen) auch fast jeden Tag besucht und über Nacht
bleibt, möchte mein Vermieter meine Nebenabgaben erhöhen.
Ihm ist aufgefallen das lt. Mietvertrag die Wasserkosten pro
Kopf abgerechnet werden sollen. Bis wann kann ich die bereits
zuviel gezahlten NK bei meinem Vermieter zurückverlangen?
Und welche Vorteile hatte er bislang mit der Wohnfläche? Wohnt er im Haus ?
Viele Grüsse und ein besinnliches Fest wünscht Günter