Fristen für Alt und Neuverträge(NB-abbrechnung)?

Hallo Geminde
Ein Freund von mir ist Vermieter,und wollte für ihn nach Fristen fragen,wäre lieb,wenn jemand verständlich antwortet:
Also Mietverträge nach altem Mietrecht(Altverträge)sind die,die vor 31.08.2001 abgeschlossen worden sind,und Neumietverträge nach neuem Recht sind die,die nach 31.08.01(01.09.2001)abgeschlossen worden sind,RICHTIG BISHER???
Die frage ist nach Nebenkostenabrechnung;welche Fristen für besonders Altverträge gelten,das wäre nett,wenn jemand antwortet
gruss

Hallo sphinx,

hast Du schon mal gelesen, was GünterW hier:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

geschrieben hat?

Gruß, Karin

Ein Freund von mir ist Vermieter,und wollte für ihn nach
Fristen fragen,wäre lieb,wenn jemand verständlich antwortet:
Also Mietverträge nach altem Mietrecht(Altverträge)sind
die,die vor 31.08.2001 abgeschlossen worden sind,und
Neumietverträge nach neuem Recht sind die,die nach
31.08.01(01.09.2001)abgeschlossen worden sind,RICHTIG
BISHER???
Die frage ist nach Nebenkostenabrechnung;welche Fristen für
besonders Altverträge gelten,das wäre nett,wenn jemand
antwortet
gruss