Hallo Geminde
Ein Freund von mir ist Vermieter,und wollte für ihn nach Fristen fragen,wäre lieb,wenn jemand verständlich antwortet:
Also Mietverträge nach altem Mietrecht(Altverträge)sind die,die vor 31.08.2001 abgeschlossen worden sind,und Neumietverträge nach neuem Recht sind die,die nach 31.08.01(01.09.2001)abgeschlossen worden sind,RICHTIG BISHER???
Die frage ist nach Nebenkostenabrechnung;welche Fristen für besonders Altverträge gelten,das wäre nett,wenn jemand antwortet
gruss
Hallo sphinx,
hast Du schon mal gelesen, was GünterW hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
geschrieben hat?
Gruß, Karin
Ein Freund von mir ist Vermieter,und wollte für ihn nach
Fristen fragen,wäre lieb,wenn jemand verständlich antwortet:
Also Mietverträge nach altem Mietrecht(Altverträge)sind
die,die vor 31.08.2001 abgeschlossen worden sind,und
Neumietverträge nach neuem Recht sind die,die nach
31.08.01(01.09.2001)abgeschlossen worden sind,RICHTIG
BISHER???
Die frage ist nach Nebenkostenabrechnung;welche Fristen für
besonders Altverträge gelten,das wäre nett,wenn jemand
antwortet
gruss