Hallo Leute, ich bräuchte mal Euren Ratschlag. Ich habe fristgemäß meinen Mietvertrag zum 1.3.04 gekündigt. Es fand sich ein NAchmieter, der einen Mietvertrag ab 1.2.04 (!) unterschrieben hat, ich hätte also bereits einen Monat früher rausgekonnt. Nun ruft der meine Vermieterin an und sagt, er nimmt die Wohnung nun doch nicht, denn er hätte die STelle in München nicht bekommen. Aber komischerweise sucht er unter der mir bekannten Handynummer weiter nach einer Wohnung hier. Kann ich jetzt ausziehen zum 1.2.? Falls kein weiterer Nachmieter gefunden wird. Und außerdem hab ich jetzt wieder die Kosten für eine erneute Zeitungsanzeige zwecks Nachmieter.
Gruß Marion
Hallo Marion,
der hat mit Deiner Vermieterin nen Vertrag unterschrieben, somit bist Du aus dem Schneider, sozusagen kann Dir das alles jetzt am A… vorbeigehen, Deine Vermieterin muss sich mit dem Typ auseinandersetzen.
Der Vertrag war unterschrieben und damit basta, Du kannst ja nix dafür wenn der Typ jetzt absagt. Der Vertrag ist meines Erachtens nach bindend.
Im Notfall würde ich mich mal bei nem Rechtsanwalt erkundigen.
Liebe Grüße
Yvonne
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Hallo Marion, so wie Deine Darstellung ist, hat der Nachmieter einen Vertrag unterschrieben. Deine Vermieterin muss nun auf diesem Vertrag bei Deinem Nachmieter bestehen. Da sie insbesondere ohne Deine Zustimmung den Nachmieter aus dem Vertrag entlassen hat, geht Dich die Angelegenheit nichts mehr an. Du kannst zum 31.01.2004 ausziehen. Empfehlenswert ist aber nun, dass Du eine Wohnungsübergabe nur mit Zeugen vornimmst. Nun wäre es durchaus möglich, dass Deine Vermieterin Mängel und/oder anderen Reklamationen hat, um die korrekte Übergabe in Mitte Februar oder auf Ende Februar zu ziehen.
Gruss Günter
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Hallo Marion,
uns ist nach der WHG Übergabe im Oktober auf einmal der Nachmieter abgesprungen. Er hatte schon einen Vorvertrag gesehen, allerdings kam die Zusage nur mündlich der Vermieterin ggü; die ihm dann einen Vertrag zugesandt hat…
Das Ganze ist in der Zwischenzeit auf dem Weg zum Gericht (erstmal wegen der Kaution, weil Vermieterin die trotz Zusage bei der Übergabe nicht auszahlt)… und wenn dann noch Kosten auf unserer Seite sind, wird der Nachmieter für diese haften müssen. -> Bei dir ist es nicht anders (z.B. Anzeigen und Fahrten zu Terminen in der Whg)
Besorg dir auf jeden Fall für alles was passiert und am besten auch für jedes Gespräch mit dem Vermieter oder ggf noch mit dem eigentlichen Nachmieter Zeugen. Und da du scheinbar noch weitere Anzeigen mit gleicher Handynummer gefunden hast, heb sie auf!!!
Wenn dir wegen weiterer Nachmietersuche Kosten entstehen hat die der eigentliche Nachmieter zu tragen und dein Vermieter soll auf seinen Vertrag bestehen, dann könnte es richtig teuer für den eigentlichen Nachmieter werden. (Mietzahlungen etc)
Gruß
Carmen
PS: Unsere Exvermieterin fordert jetzt noch Miete für eine schon wieder bezogene Whg. (gleicher Abrechnungszeitraum)… - egal wie gut das Verhältnis war, jetzt ist es bescheiden.
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