Auf was bezieht sich die Grundsteuer?

Hallo,
mir ist unklar auf was die Grundsteuer erhoben wird, Grundstücksfläche oder Wohnfläche?
Weiß dies jemand? Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Mehrparteien Haus.
Die Grundsteuer wird in der NK Abrechnung auf die Wohnfläche umgelegt (Verteilungsschlüssel).
Unklar ist mir auf was sich die gesamte Grundsteuer bezieht. Wenn es die Grundstücksfläche wäre, würde der Anteil ja mit jeden zusätzlichen Stockwerk des Hauses pro Wohneinheit sinken?!

Kann mir hier jemand Nachhilfe geben?

Hallo,

die Grundsteuer wird - wenn das Grundstück bebaut ist - auf das bebaute Grundstück bezogen.

Unbebaute Grundstücke haben eine wesentlich geringere Grudnsteuer.

mir ist unklar auf was die Grundsteuer erhoben wird,
Grundstücksfläche oder Wohnfläche?
Weiß dies jemand? Ich wohne in einer Mietwohnung in einem
Mehrparteien Haus.
Die Grundsteuer wird in der NK Abrechnung auf die Wohnfläche
umgelegt (Verteilungsschlüssel).

Ist korrekt.

Unklar ist mir auf was sich die gesamte Grundsteuer bezieht.
Wenn es die Grundstücksfläche wäre, würde der Anteil ja mit
jeden zusätzlichen Stockwerk des Hauses pro Wohneinheit
sinken?!

Kann mir hier jemand Nachhilfe geben?

Das bebaute Grundstück wird mit dem Wert des gesamten Hauses durch das Finanzamt veranlagt. Dieser Messbetrag erhält die Kommune zur Berechnung der Grundsteuer. Sind die jeweiligen Wohnungen in Eigentumswohnungen aufgeteilt und haben zudem noch andere Eigentümer, wird der jeweilige Anteil auf den Eigentümer berechnet. Ich hoffe, dass ich das wesentlich rechnerisch schwierigere Verfahren der Berechnung einigermassen vermitteln konnte.

Gruss Günter

Hallo Günter,
danke für die Antwort.
So ganz habe ich es zwar noch nicht verstanden, aber ein bißchen mehr Klarheit habe ich schon.

Wo kann ich den gesamten Betrag erfragen, der für ein bestimmtes Haus erhoben wurde?
Bei der Gemeinde, dem Finanzamt oder dem Vermieter (in dem Fall einer Wohnungsbaugesellschaft)? Wer muss und wer kann mir Auskunft geben?

Gruß
Jürgen

Hallo Günter,

Du hast Anspruch auf den Grundsteuerbescheid. Diesen darfst Du einsehen oder gegen Gebühr von EUR 0,25 kannst Du eine Kopie verlangen. Ansprüche auf Einsicht in die Akten hast Du beim Finanzamt grundsätzlich nicht, die Gemeinde darf Dir in die Berehcnungsgrundölagen keine Auskunft erteilen. Der Vermieter muss Dir den Grundsteuerbescheid vorlegen. Mehr ist nicht möglich.

russ Günter

danke für die Antwort.
So ganz habe ich es zwar noch nicht verstanden, aber ein
bißchen mehr Klarheit habe ich schon.

Wo kann ich den gesamten Betrag erfragen, der für ein
bestimmtes Haus erhoben wurde?
Bei der Gemeinde, dem Finanzamt oder dem Vermieter (in dem
Fall einer Wohnungsbaugesellschaft)? Wer muss und wer kann mir
Auskunft geben?

Gruß
Jürgen