Kurze Nachfrage Nebenkosten

Hallo,

ich hoffe ihr habt schöne Weihnachtstage gehabt!

Nachdem ich mir die FAQ´s und die bestehenden threads angeschaut habe
habe ich eine kurze Nachfrage:
Macht der Vermieter 2003 die Nebenkosten bezüglich der
Straßenreinigung für die Jahre ´99 - ´02 geltend, weil er selber erst
Ende 2003 den Bescheid von der Stadt bekommen hat, so sind diese
Kosten nicht verjährt, ein Verschulden des Vermieters liegt nicht
vor, richtig?
Hat er den Bescheid aber schon 2002 erhalten (für die Jahre ´99 -
´02), so müsste doch die Forderung für 2001 am 1.1.2003 verjährt
sein, oder?
Leider lässt sich auf der beigefügten Kopie das Datum des Bescheids
(´02 oder ´03) nicht erkennen.

Ich danke jetzt schon für eure Antworten!
Gruß - Jaschiii

Hallo,

zuerst einmal möchte ich feststellen, dass ich bis heute noch nie gehört habe, dass eine Kommune Strassenreinigungsgebühren dem Vermieter berechnet, es sei denn, es fanden grob fahrlässige Verschmutzungen statt, die nachweislich vom Vermieter oder aus dem Anwesen des Vermieters entstanden sind. In welcher Satzung einer Kommune soll denn dies beschlossen worden sein und welche Rechtsgrundlage wurde hier herangezogen.

Die Fristen der Verjährungen sind im BGB geregelt. Die Schuldrechtsform ab 01.01.02 hat insoweit Änderungen erbracht, dass Nebenkostenforderungen nunmehr auch nach drei Jahren verjähren.

Gruss Günter

Nachdem ich mir die FAQ´s und die bestehenden threads
angeschaut habe
habe ich eine kurze Nachfrage:
Macht der Vermieter 2003 die Nebenkosten bezüglich der
Straßenreinigung für die Jahre ´99 - ´02 geltend, weil er
selber erst
Ende 2003 den Bescheid von der Stadt bekommen hat, so sind
diese
Kosten nicht verjährt, ein Verschulden des Vermieters liegt
nicht
vor, richtig?
Hat er den Bescheid aber schon 2002 erhalten (für die Jahre
´99 -
´02), so müsste doch die Forderung für 2001 am 1.1.2003
verjährt
sein, oder?
Leider lässt sich auf der beigefügten Kopie das Datum des
Bescheids
(´02 oder ´03) nicht erkennen.

Na, dann eben eine Kopie anfordern, aus welcher alle Daten ersichtlich sind. Hier kann jede Antwort falsch sein , wenn man nicht das Datum kennt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

zuerst einmal möchte ich feststellen, dass ich bis heute noch
nie gehört habe, dass eine Kommune Strassenreinigungsgebühren
dem Vermieter berechnet, es sei denn, es fanden grob
fahrlässige Verschmutzungen statt, die nachweislich vom
Vermieter oder aus dem Anwesen des Vermieters entstanden sind.
In welcher Satzung einer Kommune soll denn dies beschlossen
worden sein und welche Rechtsgrundlage wurde hier
herangezogen.

Ausweislich des Schreibens der Stadt Düsseldorf, dass der Forderung
beigefügt ist, handelt es sich um folgende Rechtsgrundlage: „§ 3
StraßenreinigungsG NRW i.V.m. § 6 Kommunalabgabengesetz NW und den §§
5 ff. der Straßenreinigungssatzung der Stadt Düsseldorf“

Gruß - Jaschiii

Danke,

ich staune immer wieder, wie kreativ Kommunen werden, wenn es darum geht, die Bürger auszunehmen. Irgend wann werden wir noch zur Luftsteuer, die dann nach cbm wohl über Grundstücke und bebaute Grundstücke berechnet wird.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nach Deinem Hinweis nun meine Meinung zu dem Vorgang.

Macht der Vermieter 2003 die Nebenkosten bezüglich der
Straßenreinigung für die Jahre ´99 - ´02 geltend, weil er
selber erst
Ende 2003 den Bescheid von der Stadt bekommen hat, so sind
diese
Kosten nicht verjährt, ein Verschulden des Vermieters liegt
nicht
vor, richtig?

Zuerst einmal habe ich Zweifel, dass der Vermieter knapp vor Ablauf der Verjährung ( es gilt noch altes Recht für 1999, 2000, 2001 ) Rechnungen vorlget und auch noch ohne Datum. Ich schätze, dass die Originalrechnungen wohl mehr aussagen, möglicherweise sogar, dass der Vermieter Kopien ( mit heraus kopiertem Datum ) überlassen hat, um verwirkte Forderungen geltend machen zu können. Klärung schafft nur eine Vorlage der Originalrechnung. Wenn kein Verschulden vorliegt, die Kosten im Mietvertrag vereinbart sind, muss der Mieter zahlen.

Hat er den Bescheid aber schon 2002 erhalten (für die Jahre
´99 -
´02), so müsste doch die Forderung für 2001 am 1.1.2003
verjährt

Dann sind - wie richtig festgestellt - 1999 und 2000 zu zahlen, jedoch 2001 ist nach dem neuen Mietrecht seit 31.12.2002 verjährt.

sein, oder?
Leider lässt sich auf der beigefügten Kopie das Datum des
Bescheids
(´02 oder ´03) nicht erkennen.

Zumindest müsste auf diesem Bescheid letztlich eine Position "Nachenthebung, Nachforderung " oder ähnliches stehen. Wenn nicht gibt es wohl Bescheide von 1999 und 2000, wohl auch 2001. Sind diese rechtzeitig beim Vermieter eingenagen und hat er sie nicht berücksichtigt, sind diese Kosten nicht zu zahlen. Sie fallen nicht unter Verjährung, sondern unter Verwirkung. Falsche Abrechnungen treffen nachträglich den Mieter nicht.

Gruss Günter

PS. Ich weiss noch nicht, ob ich heute nochmals ins Netz komme. Folgefragen werden dann morgen beantwortet.

Hallo Günter,

die Angelegenheit hat sich wie folgt geklärt: ich habe heute beim Amt
angerufen (das den Bescheid erlassen hatte) und gefragt, ob ich zu
dem Aktenzeichen das Datum des Schriftsatzes erfahren könnte. Der
Sachbearbeiter hatte zwar keinen direkten Zugriff, erklärte mir aber
auf Nachfrage außerst glaubhaft, dass die Stadt erst in diesem Jahr
eine umfangreiche Prüfung durchgeführt und daraufhin zahlreiche
Zahlbescheide erlassen hat.
Somit gehe ich davon aus, dass kein Verschulden des Vermieters
vorliegt und er Anspruch auf alle Forderungen hat, da er den Bescheid
selbst erst 2003 bekommen hat.
Schuld ist also die Stadt, die sich mal eben vier Jahre Zeit gelassen
hat…

Danke trotzdem! Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

vielen Dank für die Antwort. Zwar erlebe ich von Behörden relativ viel, aber da hat es mit doch die Sprache verschlagen. Ich würde Deinem Vermieter empfehlen, dass er sich bei der Behörde die Berechnungsgrundlage darlegen lässt und auch Klarstellung für ein fast vier Jahres vertrotteltes Abrechnungsverfahren verlangt. Ich persönlich würde die Nachberechnung ohne Klärung nicht zahlen.

Gruss Günter und ein gutes Gelingen im Jahr 2004