Hallo Experten,
ich bin vor ca. 10 Monaten aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Bei der Abnahme der Wohnung durch den Vermieter (kein Protokoll erstellt) wurde eine verschrammte Türzarge beanstandet. Dieses habe ich sofort meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, die sich daraufhin mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hat. Der Vermieter hat bis dato keine Anstalten gemacht seinen Schaden der Versicherung zu melden bzw. die Reparatur in die Wege zu leiten.
Des weiteren war in der Wohnung noch eine von mir beschädigte Tür im Badezimmer Thema. Ein durch eine Glühbirne verursachtest Brandloch wurde vom Vermieter begutachtet und wir waren uns einig, dass diese Beschädigung durch einen Haken überklebt werden könnte.
Nach mehrmaligem hin und her bez. der noch offenen Umlagenabrechnung, die total falsch und viel zu hoch war, kam der V. jetzt wieder aus purem Zorn mit seiner Tür und will auf einmal 2 neue Türen mit komplett neuen Zargen von mir ersetzt haben.
Ich hätte doch damals die verbrannte Tür im Bad gleich meiner Haftpflichtversicherung mitmelden können. Da der V. aber keinen Ersatz der Tür gefordert hatte hab ich dies auch nicht getan.
Jetzt kann ich diese nunmehr 10 Monate zurückliegende Beschädigung meiner Versicherung nicht mehr melden.
Frage:
Hat der V. Anspruch auf den Ersatz der Tür (Brandloch), falls die Versicherung das nicht mehr übernimmt, obwohl er bei Abnahme keine derartigen Äußerungen gemacht hat und muß ich mich um eine Regulierung kümmern, wenn meine Versicherung den Schaden trägt oder muß der Vermieter die Sache mit der Versicherung abwickeln ?
Danke und Gruß
Inder