Hallo Dennis,
eine Mieterhöhungserklärung muss der Vermieter dem Mieter schriftlich zusenden.
Als Gründe ist ein gültiger Mietspiegel ( die zutreffenden Teile des Mietspiegels, müssen dabei vorgelegt werden), nindestens drei Vergleichswohnungen ( sie müssen benannt werden damit der Mieter dies prüfen
kann) oder ein Mietwertgutachten ( das nicht älter als zwei Jahren sein darf)
zulässig.
Die Trockenlegung ist eine Instandhaltungsmassnahme. Sie kann auch nicht als Modernisierung, dies wäre ein vierter Grund zur Mieterhöhung, herangezogen werden.
Wenn der Fenstereinbau, Heizung ( was immer passt ) und soweit erforderlich auch Dach oder eine Fassadeneinkleidung dem Wärmeverlust dient, kann im Rahmen der Modernisierung die Miete erhöht werden. Das Berechnungsverfahren ist kompliziert und es gibt mehrere Möglichkeiten. Da muss man also zuerst die Erklärung abwarten. Die Fristen, bis solche Mieterhöhungen greifen, sind unterschiedlich, zudem sind öffentliche Gelder, ohnehin notwendige Reparaturmassnahmen usw. zu beachten bevor ein Betrag berechnet werden kann, der nach einer Umrechnung zur möglichen neuen Miete wegen Modernisierung dührt.
Ich wünsche einen guten Rutsch. Günter
welche Möglichkeiten hat unserer Vermieter die Miete zu
erhöhen?
Das Wohnhaus, in dem wir wohnen, ist modernisiert (Fenster,
Fassade, Dach, Heizung, alles neu). Es fand im letzten Jahr
eine Kellertrockenlegung statt.
Im Mietvertrag gibt es keine Klausel zu Erhöhung der Miete.
Was könnte der Vermieter nun tun? Kann er mit der
Kellertrockenlegung eine Erhöhung der Miete fordern?
Kann er mittels Mietspiegel („Da sich ihre Miete weit unter
dem Durchschnitt laut Mietspiegel befindet, wird eine
Anpassung / Erhöhung der Miete vorgenommen.“) etwas an der
Miete verdrehen?
Oder haben wir Glück und der Mietzins bleibt bis zum Auszug
aus der Wohnung auf dem Niveau, wie es gerade ist?
Vielen Dank und ab morgen ein gesundes neues Jahr.
Schöne Grüße
Dennis