Fristlose Kuendigung

Hallo liebe Wissenden,
ich habe eine Frage zu einer fristlosen Kündigung vom Vermieter. Mein Bekannter hat bei mir im Treppenhaus einen Schaden verursacht (ca. 300 €). Der Vermieter hat mir jetzt fristlos gekuendigt und gegen meinen Bekannten ein Betretungsverbot vom Haus ausgesprochen. Darf er das? Was kann ich dafuer, wenn sich mein Bekannter nicht richtig verhalten hat? Muss sich mein Bekannter an das Betretungsverobot halten? Muss ich jetzt der Kuenidung widersprechen?
Danke fuer die Antworten.
SK

Hallo liebe Wissenden,
ich habe eine Frage zu einer fristlosen Kündigung vom
Vermieter. Mein Bekannter hat bei mir im Treppenhaus einen
Schaden verursacht (ca. 300 €).

-------- absichtlich ???

Der Vermieter hat mir
jetzt fristlos gekuendigt und gegen meinen Bekannten ein
Betretungsverbot vom Haus ausgesprochen.

Wenn er das absichtlich gemacht ja.

Darf er das? Was kann
ich dafuer, wenn sich mein Bekannter nicht richtig verhalten
hat? Muss sich mein Bekannter an das Betretungsverobot halten?

´§123 StGB einmal wenn man verweilt und auf Aufforderung des Berechtigten nicht verschwindet. Dulden muss er deinen Bek. nicht mehr wenn der beispielsweise eine Straftat gegen Ihn begangen hat.

§123 StGB Wenn man vorher schon wusste das man nicht darf.

Muss ich jetzt der Kuenidung widersprechen? Begründung der Kündigung.

?
ich nehme an die ist schriftlich.

Straftaten gegen den Vermieter berechtigen Diesen zur fristlosen Kündigung. Dh. eigendlich auf der Stelle gehen ---- aber wenn die Fristlose nicht trägt kommen hohe Kosten auf den Vermieter zu, (z.B. Hotel) deshalb verzichten die auf die Durchsetzung auf der Stelle.

Abwarten was schriftlich kommt - waren Zeugen des Vermieters dabei ec pp

Johannes

Danke fuer die Antworten.
SK

Hallo,

ohne konkrete Hinweise kann man Deine Frage nicht beantworten. Hat der Freund randalliert, den Vermieter beleidigt oder gar bedroht ? Wie lautet der Kündigungsgrund. Wird fristlos gekündigt.

Guten Rutsch Günter

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Hallo Günter,

danke fuer die Antwort. Mein Freund war betrunken und hat eine Scheibe eingetreten. Die Tuer mit der Scheibe wurde zerstoert. Der Kuendigungsgrund lautet wegen Sachbeschaedigung und es wurde mir fristlos gekuendigt, er soll das Haus nicht mehr betreten. Ich war dabei, habe aber nichts gemacht.

Geht hier eine fristlose Kuendigung durch? Auch dir ein schoenes glueckliches Neues Jahr.

Danke nochmal.

Hallo,

ohne konkrete Hinweise kann man Deine Frage nicht beantworten.
Hat der Freund randalliert, den Vermieter beleidigt oder gar
bedroht ? Wie lautet der Kündigungsgrund. Wird fristlos
gekündigt.

Guten Rutsch Günter

Hallo,

ein erfolgreiches, glückliches Jahr 2004 wünscht Dir Günter.

danke fuer die Antwort. Mein Freund war betrunken und hat eine
Scheibe eingetreten. Die Tuer mit der Scheibe wurde zerstoert.
Der Kuendigungsgrund lautet wegen Sachbeschaedigung und es
wurde mir fristlos gekuendigt, er soll das Haus nicht mehr
betreten. Ich war dabei, habe aber nichts gemacht.

Das Hausverbot gegen Deinen Freund geht insoweit in Ordnung, wenn er schon mehrfach alkoholisiert im Treppenhaus aufgefallen ist. Handelt es sich um einen einmaligen Ausrutscher und ist weiterhin nie was vorgefallen, auch während dem Ausrutscher der Vermieter nicht bedroht oder beleidgt worden oder andere Mieter, ist ein Hausverbot überzogen.

Geht hier eine fristlose Kuendigung durch? Auch dir ein

Wenn, wie oben, es einmalig ist, was sich im Treppenhaus abgespielt hat, dann ist Dir gegenüber ohnehin eine fristlose Kündigung, selbst eine fristgerechte unmöglich. Nur wenn Du bereits wegen der Besuche abgemahnt wurdest und die Kündigung sogar angedroht worden wäre, könnte der Vermieter fristgerecht kündigen. Viel Channe räume ich ihm aber nicht ein ( immer unter der Voraussetzung, dass bisher nicht ähnliche Vorgänge aufgetreten sind)

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