da wir ein Haus schon seit 30 Jahren an den gleichen Mieter vermietet haben, wollen wir gerne wissen welche Kündigungsfristen einzuhalten sind. Wir möchten gerne auf Eigenbedarf diese Wohnung haben. Diese Mieter haben aber keinen Mietvertrag. Wurde damals einfach so geregelt.
mangels schriftlichen Mietvertrag gilt das Gesetz. Die Kündigungsfristen für Dich als Vermieter sind nach § 573 e BGB neun Monate. Du kannst aber nur bei berechtigten Gründen ( 2-Monatsmieten Rückstand, erhebliche Verletzung der Vertragspflichten scheidet aus, soweit es nicht das BGB betrifft, bei Eiogenbedarf (die Person muss namentlich benannt werden und dann auch einziehen), dann Tätlichkeiten, unbegründete Strafanzeigen gegen den Vermieter, kündigen.
Wohnt der Mieter in einem Haus mit Dir als Vermieterin würden sich die Kündigungsfristen um weitere drei Monate erhöhen. Hinweis: Ist in deinem Fall ja nicht gegeben)
Die Mieter sind bei Auszug nicht verpflichtet zu renovieren. Sie können jedoch verpflichtet sein, wenn sie bauliche Änderungen ausgeführt haben, dazu gab es keine Zustimmung, diese bauseitigen Änderungen zurückzuführen. Schäden müssen die Mieter selbstverständlich beseitigen.
Gruss Günter und alles Gute für das Jahr 2004
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]