Hallo liebe Wissende !
Wir haben in unsere Mietwohnung, mit Genehmigung des Vermieters, einen untermieter aufgenommen.
Der hat nach mehr als 3 Monaten noch immer nicht seine Kaution voll eingezahlt. Die Miete kommt nie pünktlich. Auch hat er nicht genemigte veränderungen vorgenommen.
Kündigungsfrist beträgt 3 monate.
was würdet ihr tun?
t.
hallo t.,
es gibt da, wie auch im Berufsleben nach BGB die Möglichkeit, den Mieter abzumahnen. Das heißt also, Ihn auf seine unpünktliche Mietzhalungen, sowie auch auf seine nicht genehmigten Veränderungen hinzuweisen. Gleichzeitig solltest Du ihm einen Termin setzen, bis wann er die Wohnung wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen hat.
Sollte er die angesprochenen Punkte aus der Abmahnung nicht einhalten, so kannst Du ihm mit Kündigung der Mietsache drohen.
Die Abmahnung hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen.
Gruß
Rüdiger
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Mahnen und wegen unpünklicher Mietzahlung mit der Kündigung drohen.
Empfangsbekenntnis unterschreiben lassen - oder unter Zeugen das Schreiben übergeben.
Mehrfaches unpünkliches Zahlen gilt als Kündigungsgrund reicht 2mal im Jahr aufeinanderfolgend.
Wohnt der möbliert???
Johannes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wohnt der möbliert???
nein, das tut er nicht.
t.
Johannes
Hallo liebe Wissende !
Wir haben in unsere Mietwohnung, mit Genehmigung des
Vermieters, einen untermieter aufgenommen.
Der hat nach mehr als 3 Monaten noch immer nicht seine Kaution
voll eingezahlt. Die Miete kommt nie pünktlich. Auch hat er
nicht genemigte veränderungen vorgenommen.
Kündigungsfrist beträgt 3 monate.
was würdet ihr tun?
t.
Du ihm einen Termin setzen, bis wann er die Wohnung wieder in
einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen hat.
Sollte er die angesprochenen Punkte aus der Abmahnung nicht
einhalten, so kannst Du ihm mit Kündigung der Mietsache
drohen.
Die Abmahnung hat schriftlich und per Einschreiben zu
erfolgen.
Nein: Beweisbar Zustellen, gegen Empfangsbekenntnis oder unter Zeugen. Das ist besser als Einschreiben.
Verweigerte Post ist bekommene Post. Da braucht man keinen Briefträger.
Frist setzen ist schon richtig.
Hat der einen Mietvertrag, was steht da drin bez. Kaution und Miete und Kündigungsfristen?
Johannes.
Hat der einen Mietvertrag, was steht da drin bez. Kaution und
Miete und Kündigungsfristen?
ganz normaler vertrag wie er im papierwaren geschäft zu erwerben ist.
t.
kaution in höhe von xxxxx €
mtl. miete in höhe von xxxx€
kündigung 3 monate im voraus.
Johannes.