Volle Miete trotz geringer Terminüberschreitung?

Hallo Leute, ich hatte zum 1.1.2004 mein Mietverhältnis gekündigt. Durch widrige
Umstände habe ich die Renovierung der Räumlichkeiten leider nicht rechtzeitig
geschafft und kann deshalb erst am 6.1.2004 die Übergabe machen. Ist der
Eigentümer - wie er behauptet - nun berechtigt, von mir die volle Monatsmiete
für den ganzen Monat Januar zu verlangen? Gruss Thomas.

Mietausfallschaden heist das, wenn der deswegen die Wohnung nicht rechtzeitig vermietet bekommt.

Ich fürchte leider ja.

Johannes.

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Nutzungsausfallentschädigung
Hallo Thomas,

Johannes hat da leider durchaus Recht - siehe nachfolgenden Text:

„…Mieter ist für die rechtzeitige Rückgabe der Wohnung durch seinen Untermieter zuständig.
Bei Untervermietung muss ein Mieter sicherstellen, dass sein Untermieter die Wohnung nach Ablauf des Mietvertrages rechtzeitig zurück gibt. Anderenfalls muss er dem Vermieter eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung zahlen, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Der Mieter ist demnach zur Zahlung auch dann verpflichtet, wenn er zwar die Wohnung rechtzeitig zurückgegeben hätte, dies aber am Untermieter scheiterte. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Vermieters statt. Dieser hatte von dem Mieter die Nutzungsausfallentschädigung verlangt, weil ein Untermieter zu spät ausgezogen war. Der Mieter war der Meinung, die Angelegenheit habe sich ausschließlich zwischen Vermieter und Untermieter abgespielt - er habe damit nichts zu tun. Das OLG urteilte dagegen, das Risiko, dass ein Untermieter nicht rechtzeitig auszieht, trage allein der Hauptmieter. Oberlandesgerichts Düsseldorf Az. 24 U 187/01…“
aus: http://people.freenet.de/gerichtsurteile/1mietreolg…

Gruss
Eve*

Hat mit Untermieter u.Ä. nichts zu tun, es reicht, die nicht rechtzeitige Übergabe der Wohnung d.d. Mieter !
Der Vermieter muss über die Wohnung verfügen können, also Z.B die Schlüssel haben.
Johannes.

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Hallo,
da habe ich jetzt auch eine Frage zu: ich habe ein ähnliches Problem, (Kündigung zum 31.12.) meine Whg soll am Dienstag abgenommen werden, ich werde wahrscheinlich aber auch 2-3 Tage länger brauchen …
In meinem Fall ist es aber so, das die Whg-Gesellschaft Betriebsferien über die Feiertage hatte, und somit erst der 6.te dieses Monats von denen als Termin genannt werden konnte. Wenn ich es jetzt z.b. erst zum 9ten schaffe, kann mir dann auch eine vollständige Monatsmiete abverlangt werden? Die Gesellschaft vermietet nicht zum 15., sondern immer nur zum ersten, so das ja auch kein Mietausfall dererseits besteht.

Vielen Dank schon mal,
Sabine

Hallo Johannes,

Hat mit Untermieter u.Ä. nichts zu tun, es reicht, die nicht
rechtzeitige Übergabe der Wohnung d.d. Mieter !
Der Vermieter muss über die Wohnung verfügen können, also Z.B
die Schlüssel haben.
Johannes.

Nichts anderes wollte ich mit meinem kleinen Beitrag dokumentieren - der Hauptmieter bzw. Mieter trägt die Verantwortung der rechtzeitigen und fristgemäßen Übergabe:wink:

In diesem Sinne schönen Sonntag!

Gruss
Eve*

Die verspätete Rückgabe must Du zu verantworten haben, wenn der Vermieter erst zu spät abnimmt ist das sein Problem.
Sonst könnte ja jeder Vermieter den Empfang einfach verweigern und der Mieter müßte zahlen.

Johannes.

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Hallo,

nur mal so allgemein gesagt, halte ich es für ein Unding seitens des Mieters, die Wohnung nicht rechtzeitig freizumachen. Es geht ja oft nicht nur um eine Monatsmiete hin oder her. Häufig hängt da ein Nachmieter dran, der seine eigenen Wohnung gekündigt hat. Und da hängt dann evtl ein weiterer Nachmieter dran etc. Im Zweifelsfall kann ein unglaublicher Schaden entstehen, der dann am Ende komplett vom Verursacher zu tragen ist. In diesem Bereich ist eine Einhaltung der Termin (sowohl von Seiten des Mieters als auch des Vermieters) von essenzieller Bedeutung.

Gruss, Niels

Hallo Thomas,

ich habe gerade in dieser Sache ein Urteil erhalten, welches in meinem Sinne entschieden wurde.

In meinem Fall hatte der Vermieter die ganze Monatsmiete einbehalten, obwohl der Schlüssel am 15. des Monats übergeben wurde.
Vereinbart war der 1. aber durch Nachbesserungen, verschob sich der Termin der letzten Schlüsselübergabe.
Diese ist elementar wichtig!
Mein Ex-Vermieter muss mir jetzt den halben Monat zurückzahlen und meine Anwaltskosten übernehmen.
Geschieht ihm durchaus recht, sind im Vorfeld doch viele nette Sachen von ihm gekommen.
War so ein Vermieter wie man ihn sich in seinen schlimmsten Träumen vorstellt.
Er hatte argumentiert, dass er die Wohnung wegen des späten Auszugs nicht weiter vermieten konnte, was totaler Blödsinn ist, schliesslich ist sie bis jetzt nicht wieder vermietet worden (6 Monate her).

Sehen Sie, daß war der springende Punkt.
Im BGB gibt es das Ursacheprinzip bei Schäden.
Johannes

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