Mieterzuschuss bei Bodenbelag?

Hallo Zusammen und ein frohes neues Jahr noch!! ,

neulich fragten Mieter, ob sie einen Zuschuss bekämen, wenn sie Laminat verlegen würden, den sie wenn sie ausziehen würden nicht mitnehmen würden. Da aber nicht feststeht wann sie ausziehen und da der jetzige Teppich noch keine 8 Jahre alt ist, möchte ich euch als Experten fragen, ob da ein Anspruch auf diesen Zuschuss besteht und wenn ja, wie man da evtl Verrechnungen handhabt. Ich bin Teilvermieter mit meiner Mutter.
Wir danken einfach schon mal im Voraus für eine brauchbare Antwort.

Steffi

Hi,

keine juristische Antwort, aber…

neulich fragten Mieter, ob sie einen Zuschuss bekämen, wenn
sie Laminat verlegen würden, den sie wenn sie ausziehen würden
nicht mitnehmen würden.

Also die Verlegung von Pressspan mit Fototapete (auch bekannt als Laminat) würde ich als Sachbeschädigung der Wohnung ansehen und verbieten - aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Du als Vermieter solltest Dir aber darüber klar sein, dass dies u.U. ein Weg ohne Wiederkehr ist, da beim Verlegen von Laminat (oder auch dem guten Parkett) die Türen/Zargen gekürzt - also abgesägt - werden müssen. Ihr könnt also nie wieder auf Teppichboden zurück.

Weiterhin: Gehört Euch die Wohnung darunter auch? Oder wohnt Ihr gar selber darin? Dann viel Freude mit so einem feinen Klick-Klack-Laminat, bei dem man jeden Schritt hört, den man in der Wohnung oben macht!

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ich wohne ich dem Haus, dieses übrigens auch sehr hellhörig ist. Meine Mutter hat die Hälfte des Anteils am Haus, wie ich auch. Sie wohnt dort aber nicht.
Ich habe mir über die lauten Schritte auch schon Gedanken gemacht, aber auch, dass es besser werden könnte. Ich weiß, dass dieses Laminat-wenn dann in massiv geliefert wird. Die Mieter meinten, es mit Vitamin B zu beschaffen. Nur ich befürchte, dass ich diese Wohnung später auch in Anspruch nehmen könnte und so kommt Eins zum Anderen.
Ich bin gegen einen Zuschuss, da das Parkett/Laminat später sowieso liegen bleiben muss.
Verbieten, Laminat oder andere Bodenbeläge neu zu verlegen kann ich nicht, oder? Es bedarf doch die Zustimmung des Vermieters?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich wohne ich dem Haus, dieses übrigens auch sehr hellhörig
ist.

Dann viel Spaß und gute Nerven!

Ich habe mir über die lauten Schritte auch schon Gedanken
gemacht, aber auch, dass es besser werden könnte.

Besser als was? Als Teppichboden? Eher nicht…

Ich weiß,
dass dieses Laminat-wenn dann in massiv geliefert wird. Die
Mieter meinten, es mit Vitamin B zu beschaffen.

Wie massiv? Laminat gibt es nicht in „massiv“ - da das nur Pressspan und eine Kunstoffbeschichtung ist. Wenn Holz im Spiel ist, dann ist es Parkett und wieder was ganz anderes!

Verbieten, Laminat oder andere Bodenbeläge neu zu verlegen
kann ich nicht, oder?

Aber natürlich kannst Du als Vermieter verbieten, dass Laminat/Parkett/Fliesen/Dielen etc. reingelegt werden!

Gruß
Stefan

Hallo Steffi, Dir auch noch ein frohes Neues!

Also einen Anspruch auf einen Zuschuß haben die Mieter
selbstverständlich nicht.

wenn sie Laminat verlegen würden, den sie wenn sie ausziehen würden
nicht mitnehmen würden.

Das mit dem „mitnehmen“ ist nicht wirklich die Frage. Wenn Sie
Laminat verlegen und Du möchtest das nicht, bin ich persönlich der
Meinung, dass sie das zwar dürfen, da das IMHO keine bauliche
Veränderung der Mietsache darstellt - jedenfalls nicht zwingend (bei
Dielen/Fliesen ist das sicher was anderes). Spätestens beim Auszug
kannst Du dann verlangen, dass der vorherige Zustand
wiederhergestellt wird!

Also die Verlegung von Pressspan mit Fototapete (auch bekannt als
Laminat) würde ich als Sachbeschädigung der Wohnung ansehen und
verbieten - aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Das sehe ich im Prinzip auch so :wink:

Du als Vermieter solltest Dir aber darüber klar sein, dass dies
u.U. ein Weg ohne Wiederkehr ist, da beim Verlegen von Laminat
(oder auch dem guten Parkett) die Türen/Zargen gekürzt - also
abgesägt - werden müssen. Ihr könnt also nie wieder auf
Teppichboden zurück.

Hmm, das sehe ich anders. Ich kenne zwar sicher nicht alle
Laminatarten, aber sog. Klicklaminat lässt sich recht einfach wieder
entfernen und dafür müssen jedenfalls die Zargen nicht gekürzt
werden. Die Türen natürlich schon. Wie gesagt, passiert das gegen den
Willen des Vermieters, müssen auch die Türen wieder in den
Originalzustand versetzt werden, sprich erneuert.

Weiterhin: Gehört Euch die Wohnung darunter auch? Oder wohnt Ihr
gar selber darin? Dann viel Freude mit so einem feinen Klick-Klack-
Laminat, bei dem man jeden Schritt hört, den man in der Wohnung
oben macht!

Auf jeden Fall! Ihr müsst darauf achten, dass vernünftig
Schallgedämmt wird! Ich spreche da aus Erfahrung.

Wie wäre es denn mit Parkett, dass ihr je hälftig zahlt und Du dafür
auf eine Mietsteigerung verzichtest? Bei guter Qualität ist das auf
jedenfall eine echte Aufwertung der Mietsache.

Gruß - Jaschiii