Hallo,
wir haben am 29.08.2003 eine betriebskostenabrechnung für unsere ehmalige Wohnung bekommen. Abrechnungszeitraum ist 01.06.2000 - 31.05.2001 und sollen auf einmal 400 Euro nachzahlen.
Die Jahre davor wären es etwa 110 Euro gewesen. Diese (1996 - 2000) waren ebenfalls dabei allerdings berechnet er diese NICHT mehr.
Meine Frage hierzu wäre kann er die jetzt noch verlangen (2000/01) und wann verjähren diese.
Für eure Hilfe wäre ich Sehr Dankbar!
Gruß Björn
Hallo Björn,
Kollega, guckst Du bitte in da FAQ´s von diesem Brett, woll?
Einfach direkt über den threads schauen 
Gruß - Jaschiii
Hallo Jaschiii,
Das habe ich ja auch getan! Da steht denn folgendes:
Wer 2003 die Abrechnungen für 1999, 2000, 2001 und 2002 erhält, fällt unter die Neuregelung. Für die Jahre 1999 und 2000 gilt noch die alte Verjährungsfrist (4 Jahre = die Nebenkosten sind also noch nicht verjährt).
Nur entweder bin ich zu blöde oder es wiederspricht sich hier!!
Gruß
Björn
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Hallo Björn,
wir haben am 29.08.2003 eine betriebskostenabrechnung für unsere
ehmalige Wohnung bekommen. Abrechnungszeitraum ist 01.06.2000 -
31.05.2001 und sollen auf einmal 400 Euro nachzahlen.
Also, soweit ich das verstanden habe zeigt der Mieter Nachforderungen
von 1996 bis 2001 an, macht aber nur 200 und 2001 geltend, richtig?
Die Forderungen betreffend 1.1.´01 bis 1.6.´01 sind mit Ablauf des
1.1.2003 verjährt.
Für die Forderungen betreffend 1.6.´00 bis 31.12.´00 gilt die alte
Vejährungsregel, d.h. 4 Jahre. Ergo sind die Forderungen noch nicht
verjährt.
Ihr müsst also die diesbezüglichen Forderungen begleichen. Wenn der
Vermieter diese mit dern Forderungen aus ´01 gekoppelt hat, ist das
nicht euer Problem.
Brief schriben, darauf hinweisen und eine Abrechnung für den
betreffenden Zeitraum (1.6.-31.12.´00) anfordern, am Besten gleich
zusammen mit den entsprechenden Belegen. Ist dann alles soweit
stimmig, den Betrag zahlen.
Nur entweder bin ich zu blöde oder es wiederspricht sich
hier!!
Weder noch. Aber zugegeben, ich brauchte auch eine ganze Weile, bis
ich das drin hatte…
Gruß - Jaschiii
Nachtrag
Hallo Björn,
dass der Vermieter die Kosten aus ´99 bis zum 31.12. hätte geltend
machen können, müsst ihr ihm ja nicht unter die Nase reiben.
Irgendwie finde ich es eh jomisch, dass er alles angibt aber nur
einen Teil will, wenn da ma nicht was hinterher kommt…
Gruß - Jaschiii
Hallo,
kommt es denn bei der neuen Verjährungsregel nicht auf das Ende des Abrechnungszeitraumes an? Die „neue“ Verjährungsfrist von 12 Monaten gilt doch nur bei Forderungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem 01.09.2001 endet. Das ist hier nicht der Fall: Der Abrechnungszeitraum beträgt genau 1 Jahr (so wie es gesetzlich festgeschrieben ist) und endet eindeutig vor dem 01.09.2001. So fällt die Rechnung meines Wissens nicht unter die neue Verjährungsfrist von 1 Jahr. Und somit ist auch die Nebenkosten-Abrechnung zu zahlen (???) … Der Abrechnungszeitraum muss ja nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) sein (so mein Kenntnisstand).
Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liegen sollte. Die ganze Materie ist ja doch ziemlich kompliziert.
Liebe Grüße von Kati
Hallo Kati,
natürlich hast Du Recht, mein Fehler, Entschuldigung.
Mir ist nur noch nie ein Abrechnungszeitraum untergekommen, der nicht
nach dem Kalenderjahr berechnet wurde (je anteilig im Zweifel). Aber
Du hast Recht, wenn es ein zusammenhängender Abrechnungszeitraum ist
und vorher auch immer so abgerechnet wurde, dann ist das wegen der
dann noch geltenden alten Verjährungsregelung noch nicht verjährt und
somit zu bezahlen.
nochmals sorry und Gruß - Jaschiii
Halöle alle zusammen!
das ist ja ganzschön besch… ich hätte gehofft, das dieser mistmüll mit unserem exvermieter endlich beendet ist und denn …
Naja das glück ist immer bei den anderen.
Trotzdem Vielen lieben Dank für eure mühe.
Gruß
Björn