heute benötige ich Hilfe!! Es handelt sich um unsere Mieterin aus dem II.Obergeschoss. Jedesmal wenn es geregnet oder geschneit hat, kann ich drauf wetten das sie ihren „vor Nässe triefenden“ Kinderwagen wieder im Treppenhaus abgestellt hat. Es sieht immer ganz „niedlich“ ( aus, da Sie das Regencape ihres Sohnes auch noch sehr sorgsam über die Lenkstange des Kinderwagens legt, damit dieser ebenso ungestört abtropfen kann. Das Ergebnis ist eine riesengrosse Wasserlache (man sollte die Aufnahmefähigkeit eines Kinderwagens nicht unterschätzen, besser als ein Schwamm ( ), welche dann regelmässig durch mich entfernt wird (teiweise mehrmals täglich). Ich habe ihr vorgeschlagen den nassen Kinderwagen im Trockenkeller abzustellen, da sich dort ein Gulli befindet und er somit in Ruhe abtrocknen kann. Sie aber ist der Meinung, man könne ihr nicht zumuten, den Kinderwagen die acht Treppenstufen herunter zu tragen. Jetzt weiss ich nicht mehr was ich machen soll, da sie sich auch nicht dazu bereit erklärt die Wasserlache aufzuwischen. Sie sieht sich vollkommen im Recht und ich bin ratlos zumal der schöne alte Terrazzo-Boden auch schon Schaden genommen hat (Ich will keinen Schadensersatz, ich will nur nicht mehr die Putzfrau des Hauses sein und weiteren Schaden abwenden.)!! Muss ich mir das bieten lassen??
Vielen Dank im Voraus!! Pam
Jedesmal wenn es geregnet oder
geschneit hat, kann ich drauf wetten
d.h. Du bist schon in freudiger Erwarung auf den Konflikt?
das sie ihren „vor Nässe
triefenden“ Kinderwagen wieder im Treppenhaus abgestellt hat.
Ich habe ihr vorgeschlagen den nassen Kinderwagen im
Trockenkeller abzustellen, da sich dort ein Gulli befindet und
er somit in Ruhe abtrocknen kann. Sie aber ist der Meinung,
man könne ihr nicht zumuten, den Kinderwagen die acht
Treppenstufen herunter zu tragen.
Das kann eine Mutter durchaus überfordern…
Jetzt weiss ich nicht mehr
was ich machen soll, da sie sich auch nicht dazu bereit
erklärt die Wasserlache aufzuwischen. Sie sieht sich
vollkommen im Recht
Ihr fühlt Euch beide im Recht - und da könnte man ansetzen…
und ich bin ratlos zumal der schöne alte
Terrazzo-Boden auch schon Schaden genommen hat
Schlechtes Material? Mein Terrazzo-Boden auf der Terrasse in Südfrankreich ist allen Wettern ausgesetzt und verträgt sie prächtigst…
(Ich will
keinen Schadensersatz, ich will nur nicht mehr die Putzfrau
des Hauses sein und weiteren Schaden abwenden.)
Du machst Dich doch zur freiwilligen Putzfrau…
Muss ich mir das bieten lassen??
Nicht unbedingt, wenn Dich das als Vermieterin stört…
Aber vielleicht wäre ein besserer Ansatz, die Frau mit Kind mal zum Kaffee einzuladen und zusammen zu überlegen, wie man das Problem lösen kann…
Gruß,
Anja
Danke erst mal für die Antwort. Also ich bin bestimmt keine konfliktbestrebende Vermieterin, schließlich haben wir uns das Haus gekauft um mit unseren 4 Kindern in Frieden dort leben zu können. Und ich habe mehr als nur ein Gespräch gesucht. Keines hat wirklich was gebracht.
Auch die anderen Mieter im Haus, die ebenso wie ich Gespräche gesucht haben (Die Wasserlache ist ja nur ein kleiner Punkt des Ganzen, nur)sind auf kein Verständnis gestossen!!
Also, ich persönlich bin jetzt erst mal an der Tatsache interessiert was ich gegen diesen Umstand mit „Wasserlache“ machen kann (da mich dieser Streitpunkt eben so aus der Bahn geschmissen hat, wohl aber eher weil sie mich wohl ziemlich herunter gemacht hat). Du meintest als Vermieter hätte ich da eventuelle Rechte?
Pam
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Also, um mal den rechtlichen Aspekt außer acht zu lassen (ist das nicht irgendwas wie Sachbeschädigung ö. ä., wenn dadurch der Boden Schaden nimmt?), wie wäre es wenn du für diesen Kinderwagen eine Matte, eine flache Wanne ö. ä. aufstellen würdest?
Dort kann sie dann den Kinderwagen hinein bzw. draufstellen und das gesammelte Wasser könnte einfacher entfernt werden (am besten natürlich in der Wanne).
Wenns aber gar nicht anders geht: Unser Vermieter hat ein Schild angebracht „Das Treppenhaus ist freizuhalten. UVV (Unfallverhütungsvorschriften)“ -> Die Feuerwehr und Polizei muss immer ungehindert durch das Treppenhaus kommen. Sofern der Kinderwagen „im Weg steht“ muss er weg… In unserem Treppenhaus ist zwar eigentlich auch genug Platz aber das Schild hat geholfen…
Aber ich würds wirklich an deiner Stelle lieber mit ner flachen Wanne ö. ä. versuchen, die darf aber natürlich nicht zu tief sein, damit die arme Frau, den Wagen nicht zu heben brauht sondern bequem auch so hineinfahren kann.
Grüßle,
Susanne
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die Mietgerichte entscheiden hier recht unterschiedlich. Es kommt darauf an, ob der Kinderwagen stört. Wenn man sich also durchzwängen muss, ist er nicht erlaubt. Er ist auch nicht erlaubt, wenn ein Aufzug vorhanden ist bzw. wenn die Dame ihn ohne weitere Probleme anderweitig abstellen kann.
Bei uns im Haus hat es gefruchtet, dass der Kinderwagen immer dann, wenn er wieder mal im Weg stand, in den Hof hinausgestellt wurde. Oder aber der Kinderwagen wurde plötzlich von Unbekannten als Mülltonne missbraucht, es lagen Essensreste drin … die Mieter haben schnell gelernt, ihren Wagen dahin zu bringen, wo er hingehört.
Ansonsten gebe ich der Vorrednerin Recht: Einfach ein Schild anbringen, dass auch feuerpolizeilichen Gründen jegliches Abstellen von Gegenständen im Flur untersagt wird.
Ich habe ihr vorgeschlagen den nassen Kinderwagen im
Trockenkeller abzustellen, da sich dort ein Gulli befindet ::er somit in Ruhe abtrocknen kann. Sie aber ist der Meinung,
man könne ihr nicht zumuten, den Kinderwagen die acht
Treppenstufen herunter zu tragen.
Kann ich auch gut verstehen.
Jetzt weiss ich nicht mehr
was ich machen soll, da sie sich auch nicht dazu bereit
erklärt die Wasserlache aufzuwischen.
Das kann ich allerdings nicht verstehen.
Sie sieht sich
vollkommen im Recht
Na ja, wie schonmal geschrieben, wenn der Flur groß genug ist, hast du kaum eine Möglichkeit, das Abstellen des Kinderwagens zu verbieten. Bei uns war es eine Mitmieterin, die sich über den im riesengroßen Flur abgestellten Kinderwagen beschwert hat, weil er optisch nicht in ihr Bild passte. Übrigens erfolglos.
Also ich bin bestimmt keine
konfliktbestrebende Vermieterin, schließlich haben wir uns das
Haus gekauft um mit unseren 4 Kindern in Frieden dort leben zu
können.
Wie hast du das denn gemacht, als deine Kinder im Kinderwagenalter waren? Oder hast du einfach mehr Glück mit der Wohnsituation gehabt?
Auch die anderen Mieter im Haus, die ebenso wie ich Gespräche
gesucht haben (Die Wasserlache ist ja nur ein kleiner Punkt
des Ganzen, nur)sind auf kein Verständnis gestossen!!
Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, den Dreck, den man produziert, auch wegzuputzen. Das ist der einzige Punkt, an dem ich dir zustimmen kann. Das würde ich auch durchsetzen.
Hi Doro,
auch meine Kinder sind noch im Kinderwagenalter!! Ich habe auch garnichts dagegen, dass sie ihren Kinderwagen im Hausflur abstellt. Ich möchte lediglich nur diese Wasserlache (und ich meine wirklich nicht nur eine kleine Pfütze)entfernt haben, aber ich weiss eben nicht „„wie““, da sie sich zu keinem Kompromis bereit sieht. Würde sie sich z.B. einen Aufnehmer oder ähnliches im Treppenhaus deponieren, sie kann auch gerne meinen benutzen, der jetzt sowieso immer bei dieser Witterung griffbereit steht, und die Lache entfernen, wäre alles kein Problem.
Aber sie sieht sich eben vollkommen im Recht es so zu handhaben, we sie es eben tut!!!
Und das ist es was mich sagen lässt, ich weiss nicht mehr weiter!! Zumindest nicht mit vernünftigen Argumenten!!
Gruss Pam
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Also, um mal den rechtlichen Aspekt außer acht zu lassen (ist
das nicht irgendwas wie Sachbeschädigung ö. ä., wenn dadurch
der Boden Schaden nimmt?), wie wäre es wenn du für diesen
Kinderwagen eine Matte, eine flache Wanne ö. ä. aufstellen
würdest?
Dort kann sie dann den Kinderwagen hinein bzw. draufstellen
und das gesammelte Wasser könnte einfacher entfernt werden (am
besten natürlich in der Wanne).
Wenns aber gar nicht anders geht: Unser Vermieter hat ein
Schild angebracht „Das Treppenhaus ist freizuhalten. UVV
(Unfallverhütungsvorschriften)“ -> Die Feuerwehr und
Polizei muss immer ungehindert durch das Treppenhaus kommen.
Sofern der Kinderwagen „im Weg steht“ muss er weg… In
unserem Treppenhaus ist zwar eigentlich auch genug Platz aber
das Schild hat geholfen…
Aber ich würds wirklich an deiner Stelle lieber mit ner
flachen Wanne ö. ä. versuchen, die darf aber natürlich nicht
zu tief sein, damit die arme Frau, den Wagen nicht zu heben
brauht sondern bequem auch so hineinfahren kann.
Grüßle,
Susanne
Hi Susanne,
danke für Deine Antwort.
also, mein Vorschlag mit dem Waschkeller war eigentlich nur nett gemeint, da sie dort unten nichts aufzuwischen braucht, da das Wasser von ganz alleine ablaufen kann und sie dort keine Wischarbeiten zu erledigen hätte. Das Problem was ich bei einer Wanne oder ähnlichem sehe, ist das sie diese bestimmt nicht entleeren wird und ich dann dementsprechend wieder dafür zuständig bin. Und das ist ja genau das was ich nicht mehr möchte!!!
Wenn sie sich dazu bereit erklärt die von ihr verursachten Wasserlachen zu entfernen, kann der Kinderwagen gerne bleiben wo er ist (schließlich steht meiner auch im Hausflur, nur ich entferne eben meinen Schmutz, den ich verursacht habe!). Aber das ist ja der ganze Knackpunkt an der Sache: SIE ERKLÄRT SICH ZU NICHTS BEREIT UND SIEHT SICH VÖLLIG IM RECHT!!!
Sie meint diese Art der Benutzung entspricht dem vertraglichen Gebrauch an der Mietsache!!
Schönen Tag noch!!
Pam
Ich möchte lediglich nur diese Wasserlache (und ich
meine wirklich nicht nur eine kleine Pfütze)entfernt haben,
Das ist auch durchaus verständlich.
Aber sie sieht sich eben vollkommen im Recht es so zu
handhaben, we sie es eben tut!!!
Kannst du sie denn nicht auf die Hausordnung verweisen, da steht doch im Allgemeinen immer drin, daß u.a. auch der Hausflur sauberzuhalten ist. Was du rechtlich dagegen unternehmen kannst (gegen die Wasserlache), weiß ich allerdings auch nicht, aber wenn sie weiterhin uneinsichtig ist, mußt du wahrscheinlich härtere Geschütze auffahren.
Und das ist es was mich sagen lässt, ich weiss nicht mehr
weiter!! Zumindest nicht mit vernünftigen Argumenten!!
Das ist auch nicht einfach, ich kann den Wunsch, den Kinderwagen im Flur abzustellen, sehr gut verstehen, kann mir aber nicht vorstellen, daß du als Vermieter den dadurch entstehenden zusätzlichen Schmutz hinnehmen mußt.
Der Kinderwagen stört ja nicht (der Flur ist 1,20m breit), die Wasserlache ist es. Meiner Meinung nach sollte die Mieterin die Wasserlache beseitigen, oder wenn sie dies nicht möchte den Wagen im Waschkeller abstellen, da sich dort der Gulli befindet und das Wasser ablaufen könnte.
Jedenfalls hat mir Dein Brief das erste Lächeln seit Tagen entlockt, da es richtig gut tat sich vorzustellen ihren Kinderwagen mit Müll zu beladen. Aber dies bleibt nur eine Vorstellung, da mir solche Machenschaften nicht liegen. Ich bin halt immer noch auf der Suche nach einer rechtlichen Möglichkeit, da nichts anderes mehr nützt!!
Schönen Abend noch!!
Pam
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Hi Doro,
den Kinderwagen darf sie ja auch gerne im Flur abstellen (meiner steht auch da). Den Kinderwagen sollte sie ja nur im Keller abstellen, um das Wischen zu umgehen, denn durch den Gulli fliesst das Wasser ja ab und wäre dann kein Thema mehr!! Aber sie will weder wischen, noch den Wagen runter bringen. In der Hausordnung (sie ist im Mietvertrag mit eingebunden und demnach gültig) steht dass man die Mietsache pfleglich zu behandeln hat und seinen, oder den von seinem Besuch eingebrachten Schmutz zu entfernen hat. (Sie sieht das Alles als normalen Gebrauch an)
Aber diese Hausordnung hat sie offensichtlich nie gelesen, bzw. ignoriert sie.
Aber ich finds super dass Du und die Anderen mir geantwortet haben, da es ein schönes Gefühl ist, nicht alleine zu sein!!
Liebe Grüsse Pam
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es ist ein Fakt, und das scheint Deine Hauptsorge/frage zu sein, daß das Verhalten Deiner Mieterin vertragswidrig ist. Welche konkreten Schritte (rechtlich) einzuleiten sind, kann ich Dir zwar auch nicht (genau) sagen, aber ich würde mir in diesem Fall keine Magengeschwüre einhandeln…
Ich würde die Frau schriftlich (nachweisbar) auffordern ihr vertragswidriges Verhalten einzustellen. Gleichzeitig würde ich rechtliche Schritte ankündigen für den Fall daß sie weiterhin den von ihr verursachten Schmutz nicht entfernt.
Da es hier um keinen hohen Streitwert geht, solltest Du Dich dann allerdings wirklich von einem Anwalt beraten lassen (und für die Zukunft evtl. eine entsprechende Rechtschutzversicherung abschließen). Der kann Dir dann auch genau sagen wie weiter vorzugehen ist. Wenn es ganz dumm läuft und die Frau absolut uneinsichtig ist, könnte so etwas sogar zur Kündigung führen. Aber das Mietrecht ist kein Feld auf dem man sich als Laie tummeln sollte - also unbedingt vor weiteren konkreten Schritten oder gar Drohungen beraten lassen.
Wenn die Frau mit einer halbwegs normalen Intelligenz gesegnet ist, dürfte die Sache bald ausgestanden sein.
Gruß Stefan
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Hallo Pam,
mal ganz ehrlich, wenn du dich so zum Clown machen willst, bitte. Wartest du immer hinter deiner Tür bis sie kommt und beschwerst dich dann, warum die Energie dafür verschwenden? Sag es ihr einmal, wenn sie darauf nicht reagiert einen Brief per Einschreiben in dem du noch einmal klipp und klar schreibst, dass sie, laut des Mietvertrags das Treppenhaus, zu reinigen hat, wenn sie es verschmutzt hat. Und wenn sie darauf nicht reagiert, zum Anwalt und schauen wie du sie rausschmeißen kannst. Dann kannst du mit deiner Familie wieder in Ruhe Kaffee trinken und mußt nicht die ganze Zeit putzen.
Na das ist doch ein Vorschlag, oder?!
Liebe Grüße Manuela
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Hallo Pam,
mal ganz ehrlich, wenn du dich so zum Clown machen willst,
bitte. Wartest du immer hinter deiner Tür bis sie kommt und
beschwerst dich dann, warum die Energie dafür verschwenden?
Sag es ihr einmal, wenn sie darauf nicht reagiert einen Brief
per Einschreiben in dem du noch einmal klipp und klar
schreibst, dass sie, laut des Mietvertrags das Treppenhaus, zu
reinigen hat, wenn sie es verschmutzt hat. Und wenn sie darauf
nicht reagiert, zum Anwalt und schauen wie du sie
rausschmeißen kannst. Dann kannst du mit deiner Familie wieder
in Ruhe Kaffee trinken und mußt nicht die ganze Zeit putzen.
Na das ist doch ein Vorschlag, oder?!
Liebe Grüße Manuela
Hallo Manuela, danke für Deine Antwort!
Du hast Recht, ich habe mich lange genug zum Clown gemacht. Einen solchen Brief habe ich schon am 13.02.2003 geschrieben, aber er hat ,wie Du siehst, nichts genutzt. Ich wollte eigentlich keine härteren Maßnahmen ergreifen, da sie einen sehr süßen Sohn hat, der mit unseren beiden Kleinen befreundet ist. Da ich Angst habe, dass die Situation auf dem Rücken der Kids ausgetragen wird, habe ich bis dato eben nichts unternommen.
Aber jetzt etwas zur Rettung meiner Ehre!! Ich stehe aber bestimmt nicht hinter meiner Türe um sie abzufangen. Dazu ist mir meine Zeit dann doch zu wertvoll!!!
Liebe Grüsse Pam
so böse wie es rüber kommt habe ich es ja nicht gemeint.
Ich kann dich schon verstehn, dass du nicht gleich solche Schritte einleiten willst, aber sie spielt mit dir.
Vielleicht denkt sie sich, warum solle ich das weg machen, sie macht das schon. Du solltest ihr vielleicht einmal zeigen, so nicht und das scheint bei ihr nur per Anwalt zu gehen. Du hast auch recht, das du den Streit nicht auf den Rücken der Kinder austragen willst, aber nur wegen derKinder klein bei geben?
Liebe Grüße Manuela
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