Kosten für Kabelanschluß

Hallo zusammen,

ich hätte da folgendes Problem:

Ich wohne in einer sog. Sozialwohnung mit 16 Parteien.
Anfang 2002 bekam ich eine Info von der Hausverwaltung, dass im ganzen Haus Kabelanschluß installiert wird.
Dies hat mich soweit nicht interessiert, da ich (wie auch die meisten Mieter) eine eigene SAT-Schüssel habe.
Vor einigen Tagen entdeckte ich in meinem Briefkasten die Nebenkostenabrechnung für 2002. Hierbei werden mir über 200€ für die Nutzung berechnet.
Aus Gesprächen mit den Nachbarn weiss ich, dass zwei Parteien sich einen Kabelanschluß gewünscht haben und bei der Hausverwaltung einen entsprechenden Antrag unterschrieben haben.
Muss ich diese Gebühr bezahlen? Ich habe schließlich diesen Anschluß nicht beantragt. Oder hätte ich nach der Ankündigung der Installation Einspruch erheben müssen, nach dem Motto „Schweigen bdeutet Zustimmung“?
Kann mir bitte jemand helfen? Gibt es evtl. auch entsprechende Gerichtsurteile?

Vielen Dank im voraus
Witti

Hallo,

Ich wohne in einer sog. Sozialwohnung mit 16 Parteien.
Anfang 2002 bekam ich eine Info von der Hausverwaltung, dass
im ganzen Haus Kabelanschluß installiert wird.
Dies hat mich soweit nicht interessiert, da ich (wie auch die
meisten Mieter) eine eigene SAT-Schüssel habe.
Vor einigen Tagen entdeckte ich in meinem Briefkasten die
Nebenkostenabrechnung für 2002. Hierbei werden mir über 200€
für die Nutzung berechnet.
Aus Gesprächen mit den Nachbarn weiss ich, dass zwei Parteien
sich einen Kabelanschluß gewünscht haben und bei der
Hausverwaltung einen entsprechenden Antrag unterschrieben
haben.
Muss ich diese Gebühr bezahlen? Ich habe schließlich diesen
Anschluß nicht beantragt. Oder hätte ich nach der Ankündigung
der Installation Einspruch erheben müssen, nach dem Motto
„Schweigen bdeutet Zustimmung“?
Kann mir bitte jemand helfen? Gibt es evtl. auch entsprechende
Gerichtsurteile?

Da bisher noch niemand geantwortet hat, will ich als Laie mal meine Vermutungen äußern:

Was stand in der Ankündigung? Stand da: die Kosten in Höhe von 200 Euro sind vom Mieter zu tragen oder nur „Es wird ein Kabelanschluss installiert“. Im ersten Fall würde ich sagen, wäre ein Einspruch nötig, im zweiten Fall eher ein „Danke für die Info“.

Du hast keine Leistung bestellt und nutzt sie auch nicht. Wieso solltest du dafür bezahlen. An deiner Stelle würde ich mich an den Mieterbund wenden. Dort bekommst du kompetente Rechtsberatung wenn es um die Anfechtung der NK-Abrechnung geht.

Gruss, Niels

Hallo Witti,

Ich wohne in einer sog. Sozialwohnung mit 16 Parteien.
Anfang 2002 bekam ich eine Info von der Hausverwaltung, dass
im ganzen Haus Kabelanschluß installiert wird.

Was heisst hier Info ? Ist es nicht eine Mitteilung, dass Kabelanschluss installiert wird und entsprechende Kosten zu zahlen sind ?

Wenn im Mietvertrag kein Kabel vereinbart ist, ist Kabel - unter dem Vorbehalt, dass Du den Anschluss nicht nutzen kannst - nicht zu zahlen.

Dies hat mich soweit nicht interessiert, da ich (wie auch die
meisten Mieter) eine eigene SAT-Schüssel habe.
Vor einigen Tagen entdeckte ich in meinem Briefkasten die
Nebenkostenabrechnung für 2002. Hierbei werden mir über 200€
für die Nutzung berechnet.
Aus Gesprächen mit den Nachbarn weiss ich, dass zwei Parteien
sich einen Kabelanschluß gewünscht haben und bei der
Hausverwaltung einen entsprechenden Antrag unterschrieben
haben.
Muss ich diese Gebühr bezahlen? Ich habe schließlich diesen
Anschluß nicht beantragt. Oder hätte ich nach der Ankündigung
der Installation Einspruch erheben müssen, nach dem Motto
„Schweigen bdeutet Zustimmung“?
Kann mir bitte jemand helfen? Gibt es evtl. auch entsprechende
Gerichtsurteile?

Teile mir bitte mal genau, unter meiner email mit, was wirklich alles war, wenn Du das Schreiben hast, kanst Du es mir dann mailen.

Gruss Günter