Unter Vorbehalt gezahlte Miete?

Hallo zusammen!

Wie lange gilt ein vom Beginn eine Mietverhältnis an Vorbehaltlich gezahlte Miete? Das heißt nach wiviel Monaten spätestens muss ich meine Ansprüche gegenüber der Vermieter geltend machen. Wann verjährt eine so pauschal ausgesprochen „Vorbehaltlich“ .

Herzlichen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Agilacika

hallo Agilacika

schau mal hier http://www.mietrecht.de villeicht findest da was passendes.

gruss aus dem vogtland

Danke!

Leider finde nichts passendes! Weiss Jemend wann ein „Vorbehalt“ verjärt?

Agilacika

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Das kommt darauf an was für ein Vorbehalt das ist.
Muss mit einer Frist gekoppelt sein.
Wenn Sie nicht bis zum xxyyzz dann werde ich …
Die Miete zahle ich unter Vorbehalt der …

Johannes

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Hi,

eine unter Vorbehalt gezahlte Miete kann in Einzelfällen rückwirkenbd bis zum 01.09.2001 geltend gemacht werden. Dies aus einem Urteil des BGH VIII ZR 274/02. In der Regel wird die Mieter nur wegen eines Mangels unter Vorbehalt gezahlt. Um diesen Anspruch der rückwirkenden Minderung zu wahren muss aber von Dir regelmässig der Vermieter auf den Mangel und die Beseitigung hingewiesen werden und Du solltest dann jeweils den weiteren Vorbehalt erklären.

Zu empfehlen ist jedoch, dass Du Mängel verlangst zu beseitgen und notfalls wird die Mietminderung nun vorgenommen, damit der Vermieter erkennen kann, dass der Mieter es ernst meint. Wenn Du zu lange schweigst oder nichts unternimmst, kann eine Forderung ( rückwirkend) der Verwirkung unterliegen.

Gruss Günter

Wie lange gilt ein vom Beginn eine Mietverhältnis an
Vorbehaltlich gezahlte Miete? Das heißt nach wiviel Monaten
spätestens muss ich meine Ansprüche gegenüber der Vermieter
geltend machen. Wann verjährt eine so pauschal ausgesprochen
„Vorbehaltlich“ .

Herzlichen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Agilacika